13/07/2026
Meret Schneider setzt sich seit Jahren für mehr Tierwohl ein🙌🙏💪 U.a. auch dank ihr wurde bei der Anpassung der Tierschutzverordnung 02/2025 diverse „Hilfsmittel“ für Pferde in der Schweiz verboten (Art. 21 lit. i TSchV)👏👏👏 Ein Verbot von Schlaufzügel ist zu begrüssen und ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Pferdewohl.
In der Reiterszene gibt’s ja dieses weise Sprichwort „Schlaufzügel gehören nur in Profihände und ein richtiger Profi braucht sie gar nicht erst“😌
Nationalrätin Meret Schneider hat am 19. Juni 2026 mit Unterstützung der Swiss Horse Welfare Association SHWA eine Motion für ein Verbot der Verwendung von Schlaufzügeln bei Equiden eingereicht. Die TIR begrüsst die angestrebte Aufnahme des Verbots in die Tierschutzverordnung (TSchV). Der Motionstext zeigt den Handlungsbedarf:
"Schlaufzügel sind Hilfszügel, die eine dauerhafte, sich verstärkende Zugwirkung auf das Gebiss ausüben und den Kopf des Pferdes Richtung Brust ziehen. Dadurch wird die natürliche Selbsthaltung eingeschränkt und der Hals überdehnt. Da Schlaufzügel an einem Fixpunkt befestigt und durch die Gebissringe zur Reiterhand geführt werden, entsteht eine flaschenzugähnliche Wirkung mit verdoppelter Krafteinwirkung. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass dadurch deutlich höhere Zügelspannungen entstehen als für eine korrekte Kopf-Hals-Position erforderlich wären. Gleichzeitig werden physiologisch wichtige Entlastungsphasen verhindert. Studien belegen, dass die durch Schlaufzügel geförderte starke Beugung im Genick mit einer Verengung der oberen Atemwege, erhöhtem Druck auf das Nackenband, ungünstiger Muskelaktivierung sowie messbaren Stress- und Angstreaktionen verbunden ist. Weiter tritt Konfliktverhalten in solchen Haltungen signifikant häufiger auf."
Bereits seit Januar 2016 gilt an allen Turnieren des Schweizer Pferdesportverbands Swiss Equestrian ein absolutes Schlaufzügelverbot. Der Entscheid war ein wegweisender Schritt zu mehr Pferdewohl. Dieses verbandsrechtliche Verbot gilt jedoch weder an Veranstaltungen anderer Verbände noch bei privater Verwendung. Um alle Pferde über einzelne Sportveranstaltungen hinaus zu schützen, ist ein schweizweit geltendes, im Tierschutzrecht verankertes Verbot unumgänglich.
TIR dankt Meret Schneider und der SHWA für den politischen Vorstoss und empfiehlt dem Parlament die Motion zur Annahme.
Link auf die Motion: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20263945