EUTB Teilhabeberatung in Oberpfalz / Niederbayern

EUTB Teilhabeberatung in Oberpfalz / Niederbayern Für wen sind wir da?

- Menschen mit Behinderung
- von Behinderung bedrohte Menschen
- Angehörige

♿ Hilfsmittel – Unterstützung für mehr TeilhabeHilfsmittel können Selbstständigkeit fördern und Teilhabe in ganz untersc...
14/09/2026

♿ Hilfsmittel – Unterstützung für mehr Teilhabe

Hilfsmittel können Selbstständigkeit fördern und Teilhabe in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen ermöglichen. Doch wer ist eigentlich zuständig – und welche Möglichkeiten gibt es?

In unserem Beitrag „Recht & Teilhabe“ geben wir einen Überblick rund um die Hilfsmittelversorgung und zeigen, wo die EUTB® unterstützen kann.

📍 Wir beraten Sie kostenlos, unabhängig und auf Augenhöhe an unseren 13 Beratungsstellen in der Oberpfalz und in Niederbayern.

🌐 Weitere Informationen und unsere Beratungsstellen:
www.eutb-bayern.org

🤖 Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden von uns fachlich erstellt und geprüft. Für die sprachliche und gestalterische Feinabstimmung wurde KI unterstützend eingesetzt.

🧡💙 Mythen & Fakten aus dem Beratungsalltag: Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungRund um die Grundsicherung g...
11/09/2026

🧡💙 Mythen & Fakten aus dem Beratungsalltag: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rund um die Grundsicherung gibt es immer wieder Unsicherheiten – und manche davon halten sich hartnäckig.

In unseren Slides nehmen wir zwei typische Aussagen aus dem Beratungsalltag genauer unter die Lupe. 👀

💬 Ihr habt Fragen zur Grundsicherung?
Die EUTB® Oberpfalz-Niederbayern berät euch kostenlos, unabhängig und auf Augenhöhe – an 13 Beratungsstellen in der Oberpfalz und Niederbayern.

🌐 Mehr Informationen und unsere Beratungsstellen findet ihr unter:
eutb-bayern.org

🤖 KI-Hinweis: Inhalte und Vorlagen wurden von uns erstellt, die Inhalte zudem fachlich von uns überprüft. KI wurde ausschließlich zur technischen Unterstützung bei der Aufbereitung des Beitrags eingesetzt.

🧡 Antrag einfach erklärt: Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungGrundsicherung wird nicht automatisch gezahlt ...
07/09/2026

🧡 Antrag einfach erklärt: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung wird nicht automatisch gezahlt – sie muss beantragt werden. Doch wo stelle ich den Antrag? Welche Unterlagen brauche ich? Und ab wann kann die Leistung gezahlt werden?

In unserem Format „Antrag einfach erklärt“ zeigen wir euch Schritt für Schritt die wichtigsten Grundlagen rund um den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

📝 Wo wird der Antrag gestellt?
📄 Welche Unterlagen können benötigt werden?
📅 Ab wann kann die Grundsicherung gezahlt werden?
⏳ Wie geht es nach dem Antrag weiter und wie lange gilt die Bewilligung?

💡 Wichtig: Welche Unterlagen benötigt werden und ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind, hängt von der persönlichen Situation ab.

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💙 Recht & Teilhabe: Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungWas passiert, wenn das eigene Einkommen nicht ausrei...
31/08/2026

💙 Recht & Teilhabe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Was passiert, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Menschen finanziell unterstützen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

In unserem Beitrag erfahrt ihr die wichtigsten Grundlagen:
🔹 Wer kann Grundsicherung bekommen?
🔹 Welche Leistungen können dazugehören?
🔹 Welche Rolle spielen Einkommen und Vermögen?
🔹 Wo und wie wird die Leistung beantragt?

💡 Wichtig: Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, hängt immer von der persönlichen Situation ab.

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Frühförderung bei Kindern👶 Mythen & Fakten aus dem Beratungsalltag – Frühförderung bei KindernRund um die Frühförderung ...
28/08/2026

Frühförderung bei Kindern

👶 Mythen & Fakten aus dem Beratungsalltag – Frühförderung bei Kindern

Rund um die Frühförderung gibt es viele Missverständnisse. Häufig führen diese dazu, dass Familien wertvolle Zeit verlieren oder gar nicht erst nach Unterstützung fragen.

Deshalb greifen wir in unserer Reihe „Mythen & Fakten aus dem Beratungsalltag“ typische Aussagen auf, die uns in der Beratung begegnen – und ordnen sie fachlich ein.

💡 Gut zu wissen

Frühförderung soll Kinder mit (drohender) Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen möglichst früh unterstützen. Eine frühzeitige Beratung kann dabei helfen, passende Fördermöglichkeiten rechtzeitig zu erkennen.

⚖️ Rechtliche Grundlage

Die Frühförderung ist insbesondere geregelt in:

• § 46 SGB IX – Früherkennung und Frühförderung
• § 79 SGB IX – Heilpädagogische Leistungen
• Frühförderungsverordnung (FrühV)

Ergänzend gelten landesrechtliche Regelungen. In Bayern ist insbesondere Art. 64 AGSG für die Zuständigkeiten bei Maßnahmen der Frühförderung relevant. Die konkreten Zuständigkeiten und Antragswege können je nach Bundesland und Wohnort unterschiedlich sein.

📍 Die EUTB® berät Sie an 13 Beratungsstellen in der Oberpfalz und Niederbayern – unabhängig, kostenlos und auf Augenhöhe.

🌐 Weitere Informationen finden Sie unter:
www.eutb-bayern.org

Hinweis: KI wurde unterstützend für die sprachliche Ausarbeitung und die harmonische Einbindung der Inhalte in die bestehende EUTB-Vorlage eingesetzt. Die fachlichen Inhalte wurden geprüft.

👶 Antrag einfach erklärt – Frühförderung bei KindernSie machen sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes und fragen si...
24/08/2026

👶 Antrag einfach erklärt – Frühförderung bei Kindern

Sie machen sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes und fragen sich, wie es nach den ersten Auffälligkeiten weitergeht?

In unserem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Schritte – von der ersten Beratung bis zum Beginn der Frühförderung. So erhalten Sie einen verständlichen Überblick über den Ablauf.

💡 Gut zu wissen

Für den ersten Kontakt ist keine endgültige Diagnose erforderlich. Bereits bei ersten Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen können Sie sich an eine Frühförderstelle oder an Ihren Kinderarzt bzw. Ihre Kinderärztin wenden. Dort werden Sie zu den nächsten Schritten beraten.

⚖️ Rechtliche Grundlage

Die Frühförderung ist insbesondere geregelt in:

• § 46 SGB IX – Früherkennung und Frühförderung
• § 79 SGB IX – Heilpädagogische Leistungen
• Frühförderungsverordnung (FrühV)

Ergänzend gelten landesrechtliche Regelungen. In Bayern ist insbesondere Art. 64 AGSG für die Zuständigkeiten bei Maßnahmen der Frühförderung relevant. Die konkreten Zuständigkeiten und Antragswege können je nach Bundesland und Wohnort unterschiedlich sein.

📍 Die EUTB® berät Sie an 13 Beratungsstellen in der Oberpfalz und Niederbayern – unabhängig, kostenlos und auf Augenhöhe.

🌐 Weitere Informationen finden Sie unter:
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Hinweis: KI wurde unterstützend für die sprachliche Ausarbeitung und die harmonische Einbindung der Inhalte in die bestehende EUTB-Vorlage eingesetzt. Die fachlichen Inhalte wurden geprüft.

📢 Geänderte Beratungszeiten im August & SeptemberBitte beachtet in den kommenden Wochen die vorübergehend geänderten Ber...
24/08/2026

📢 Geänderte Beratungszeiten im August & September

Bitte beachtet in den kommenden Wochen die vorübergehend geänderten Beratungszeiten unserer EUTB-Büros in Regensburg, Regenstauf und Schwandorf.

👉 Alle Änderungen, Zeiten und Kontaktmöglichkeiten findet ihr übersichtlich auf den folgenden Slides.

Bitte informiert euch vor eurem Besuch über die jeweiligen Beratungszeiten. Bei Fragen könnt ihr euch gerne über die angegebenen Kontaktdaten an uns wenden.

💙 Wir freuen uns auf euch!

🤖 KI-Hinweis: Bei der technischen Aufbereitung dieses Beitrags wurde unterstützend Künstliche Intelligenz eingesetzt. Die verwendeten Inhalte und Originalmaterialien sind nicht KI-generiert.

🎨 Neu in der EUTB in Saal an der Donau: Bilder, die einfach gute Stimmung erzeugen Seit Kurzem hängen in den Räumen unse...
21/08/2026

🎨 Neu in der EUTB in Saal an der Donau: Bilder, die einfach gute Stimmung erzeugen

Seit Kurzem hängen in den Räumen unserer EUTB-Beratungsstelle in Saal an der Donau neue Kunstwerke. Sie sind farbenfroh, ausdrucksvoll und voller Leben.

Die Künstlerin Christine Kürzinger aus Neumarkt hat sie uns freundlicherweise als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt.

Die Motive sind von der Natur inspiriert: Landschaft, Tiere, Bäume und Blumen – wir sehen so einen kleinen Querschnitt ihrer Werke aus den letzten Jahren.

Christine Kürzinger will mit der Leihgabe ihrer Bilder unsere wichtige Arbeit gerne unterstützen. Sie selbst ist krisenerfahrene Mutter eines erwachsenen Sohnes mit psychischer Behinderung.

In Zukunft wird die Atmosphäre in unserer Beratungsstelle noch angenehmer und positiver sein, denn die schönen Motive und leuchtenden Farben machen einfach gute Laune.

Vielen lieben Dank, Christine! 💙🧡

✍️ Text: Evelyn Mehringer, EUTB-Koordinatorin Niederbayern

📍 Die EUTB Oberpfalz-Niederbayern ist an 13 Standorten für euch da.

🌐 Alle Beratungsstellen, Kontaktdaten und weitere Informationen findet ihr auf unserer Internetseite:
www.eutb-bayern.org

🤖 KI-Hinweis: Bei der technischen Aufbereitung dieses Beitrags wurde unterstützend Künstliche Intelligenz eingesetzt. Die verwendeten Inhalte und Originalmaterialien sind nicht KI-generiert.

🔄 Rückblick: WohngeldIn den vergangenen Wochen haben wir das Thema Wohngeld bereits in unseren Formaten „Recht & Teilhab...
19/08/2026

🔄 Rückblick: Wohngeld

In den vergangenen Wochen haben wir das Thema Wohngeld bereits in unseren Formaten „Recht & Teilhabe“ und „Antrag einfach erklärt“ vorgestellt.

Heute greifen wir das Thema noch einmal auf – mit unserem Format „Mythen & Fakten aus dem Beratungsalltag“.

Denn gerade beim Wohngeld begegnen uns in der Beratung immer wieder Aussagen wie:

❌ „Ich verdiene ein bisschen zu viel – da brauche ich gar keinen Wohngeldantrag stellen.“
❌ „Mein Wohngeldantrag wurde einmal abgelehnt – dann habe ich grundsätzlich keinen Anspruch.“

💡 Unser Tipp: Schließen Sie sich nicht vorschnell selbst von möglichen Leistungen aus. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, lässt sich häufig erst nach einer individuellen Prüfung beurteilen.

🤝 Sie haben Fragen zu Wohngeld oder anderen Leistungen zur Teilhabe?
Wir beraten Sie kostenlos, unabhängig und auf Augenhöhe – an unseren 13 Beratungsstandorten in der Oberpfalz und in Niederbayern. Informationen zu unseren Beratungsstellen und Terminvereinbarungen finden Sie auf unserer Internetseite.

🌐 www.eutb-bayern.org

💬 Welche Mythen begegnen Ihnen im Alltag immer wieder? Schreiben Sie es uns gerne in den Kommentaren

Hinweis: KI wurde unterstützend für die sprachliche Ausarbeitung und die harmonische Einbindung der Inhalte in die bestehende EUTB-Vorlage eingesetzt. Die fachlichen Inhalte wurden geprüft

👶 Frühförderung bei Kindern Unterstützung von Anfang anJedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Manchmal zeig...
17/08/2026

👶 Frühförderung bei Kindern Unterstützung von Anfang an

Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Manchmal zeigen sich jedoch Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen, bei denen eine frühzeitige Unterstützung sinnvoll sein kann.

Frühförderung richtet sich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, wenn eine Behinderung vorliegt, eine Behinderung droht oder ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Ziel ist es, die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu fördern und Familien frühzeitig zu begleiten.

💡 Gut zu wissen

Für ein erstes Beratungsgespräch muss noch keine endgültige Diagnose vorliegen. Entscheidend ist, dass ein Förderbedarf vermutet wird. Eltern können sich bereits bei ersten Sorgen oder Auffälligkeiten beraten lassen.

⚖️ Rechtliche Grundlage

Die Frühförderung ist insbesondere geregelt in:

• § 46 SGB IX – Früherkennung und Frühförderung
• § 79 SGB IX – Heilpädagogische Leistungen
• Frühförderungsverordnung (FrühV)

Ergänzend gelten landesrechtliche Regelungen. In Bayern ist insbesondere Art. 64 AGSG für die Zuständigkeit bei Maßnahmen der Frühförderung relevant. Die konkreten Zuständigkeiten, Antragswege und Angebote können sich daher je nach Bundesland und Wohnort unterscheiden.

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🌐 Weitere Informationen finden Sie unter:
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Hinweis: KI wurde unterstützend für die sprachliche Ausarbeitung und die harmonische Einbindung der Inhalte in die bestehende EUTB-Vorlage eingesetzt. Die fachlichen Inhalte wurden geprüft

Adresse

Landshuterstr . 19
Regensburg
93047

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 10:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 10:00 - 12:00
14:00 - 16:00

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von EUTB Teilhabeberatung in Oberpfalz / Niederbayern erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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