16/08/2026
Selbstständige direkte Abrechnung von Alltagsbegleitung und Pflegeberatung mit den Kostenträgern per DTA
Abrechnungsdaten digital übertragen – direkt aus der Software und ohne Abrechenzentrum.
Mit unserer DTA-Schnittstelle (Datenträgeraustausch) können abrechnungsrelevante Daten elektronisch an die zuständigen Kostenträger übermittelt werden.
Das bedeutet für Betreuungsdienste, Alltagsbegleiter und Pflegeberatungen:
✅ Abrechnung der Leistungen Pflegeberatung nach § 37.3, Entlastungsleistungen § 45a/45b sowie § 39 SGB 11, § 38 und § 24h SGB 5
✅ Digitale Übertragung von Abrechnungsdaten
✅ Weniger manuelle Arbeitsschritte
✅ Stammdaten, Leistungsnachweise & Abrechnung in einem Prozess
✅ Zentrale Bearbeitung innerhalb der Software
✅ Strukturierte und digitale Verwaltungsabläufe
✅ Kein Abrechenzentrum erforderlich
Die DTA-Funktion ist in unsere Softwarelösungen für Alltagsbegleitung und Pflegeberatung integriert und unterstützt Sie dabei, Ihre Abrechnungsprozesse noch digitaler und effizienter zu gestalten.
💙 Weniger Verwaltungsaufwand. Mehr Zeit für Menschen.
ℹ️ Hinweis: Je nach Anwendungsfall können für die Nutzung der DTA-Übermittlung zusätzliche Kosten entstehen. Gerne informieren wir Sie über Voraussetzungen und mögliche Gebühren.