14/03/2024
Um klinisch-psychologische Behandlung mit der Sozialversicherung verrechnen zu können, muss spätenstens vor der zweiten Behandlung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Das Bestätigungsformular, das von einem Arzt / einer Ärztin ausgefüllt werden muss, finden Sie hier: https://bit.ly/boep_bestaetigung