30/05/2026
Liebe Patienten, bitte lest euch diesen Beitrag ganz genau durch!
Gehunfähig ist laut Definition der ÖGK ab sofort nicht nur jemand, der sich nicht alleine fortbewegen kann, sondern NUR jemand, der das auch mit Gehhilfen (Stock, Krücken, Rollator) oder mit Hilfe einer Begleitperson NICHT kann. Alle anderen sind lt. ÖGK gehfähig! (Ausnahmen bei Infektionskrankheiten, Chemo- und Strahlentherapie sowie Dialyse). Die Nichtverfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, eines Führerscheines oder von Verwandten/Freunden spielt dabei keine Rolle mehr!
Dieser Mist kommt nicht von der Ärzteschaft, sondern ist ein weiteres Irrlicht der ÖGK (welche im übrigen ausschließlich politisch durch Rot und Schwarz gesteuert wird...).
Sollte jemand glauben, seinen nachvollziehbaren Ärger über diesen Wahnsinn an meinen Mitarbeiterinnen "abarbeiten" zu müssen, wird er umgehend aus der Ordination verwiesen.
ÖGK verschärft Krankentransport-Regeln: Strengere Voraussetzungen, Leistungskürzungen und neue Gebühren betreffen alle Patienten in Österreich.