15/07/2026
Der Bundesrat hat am 10. Juli den Weg für die Einbeziehung von Augenoptikbetrieben in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer freigemacht. Der ZVA wertet die Entscheidung als wichtigen berufspolitischen Erfolg: Sie erkennt die Kompetenz der Augenoptik an und schafft zugleich eine Entlastung für Fahrer, Unternehmen und Verwaltung. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit profitieren.
*Anmerkung der Redaktion: Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Versorgung möglich und ab wann die gesetzliche Regelung umgesetzt werden kann.