16/03/2014
10 Antworten zu Zahnimplantaten
1. Ein Zahnimplantat ist eine in den Kieferknochen eingesetzte Schraube aus Titan oder Keramik die nach einer Einheilzeit von 3 - 6 Monaten die Funktion einer künstlichen Zahnwurzel übernimmt und dann als Träger von Zahnersatz dient.
2. Ein Zahnimplantat empfiehlt sich im Prinzip immer dann, wenn ein oder mehrere Zähne verloren gegangen sind, um die Kaufunktion möglichst festsitzend, ohne Abschleifen und Überkronen noch vorhandener Zähne, wieder herzustellen. Bei zahnlosen Kiefern lassen sich Totalprothesen, vor allem bei stark geschwundenen Kieferkämmen, mit 2 oder mehr Implantaten wieder stabilisieren.
3. Nach anfänglicher genauer Beratung und Planung erfolgt zunächst das Einsetzen des Implantates in den Kieferknochen. Dies wird in der Regel in örtlicher Betäubung durchgeführt. Je nach Knochensituation erfolgt eventuell zusätzlich zum Einschrauben des Implantates ein Auffüllen fehlenden Kieferknochens. Dazu muss der Kieferknochen durch Zurückklappen der Schleimhaut freigelegt und diese nach abgeschlossener Implantation vernäht werden. Innerhalb von 3 - 6 Wochen verbindet sich das Implantat mit dem umgebenden Knochen (Osseointegration) und kann durch einen kleinen operativen Eingriff freigelegt werden. Nun kann die Abformung des Implantates mit Abdruckpfosten und speziellem Abformlöffel durchgeführt werden. In einem Zahntechniklabor wird die Krone angefertigt und im Munde des Patienten auf einem auf das Implantat aufgeschraubten künstlichen Zahnstumpf eingesetzt.
4. Grundsätzlich ist aus zahnmedizinischer Sicht eine Implantatversorgung einer Brückenversorgung vorzuziehen. Die Brückenversorgung ist jedoch immer noch Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse und Grundlage der Berechnung der Festzuschüsse bei der Versorgung von Zahnlücken. Allgemein medizinische und zahnärztliche Aspekte, die finanziellen Möglichkeiten und letztendlich der Wunsch des Patienten entscheiden über die prothetische Versorgung.
5. Der gesamte Zeitaufwand der Implantatversorgung ist gegenüber konventioneller prothetischer Versorgung erhöht, da die Implantate zunächst im Kieferknochen einheilen müssen, bevor sie mit Zahnersatz versorgt werden können. Eine Sofortbelastung der Implantate ist nur in Ausnahmefällen und bei besonderer Planung möglich.
6. Ist das Knochenangebot für eine Aufnahme eines Implantates zu gering, können fehlende Knochenanteile mit Eigenknochen oder Knochenersatzmaterialien aufgebaut werden. Im Oberkiefer Seitenzahnbereich kann ein zu geringes vertikales Knochenangebot mit Hilfe eines Sinuslifts, das bedeutet das Anheben und Unterfüttern der Kieferhöhlenschleimhaut mit Knochenersatzmaterial im Implantatbereich, ausgeglichen werden.
7. Totalprothesen bieten im Vergleich zu natürlichen Zähnen und zum festen Zahnersatz einen stark eingeschränkten Kaukomfort und bieten, besonders im Unterkiefer, oft nur geringen Halt, vor allem bei stark atrophierten (geschwundenen) Kieferkämmen. Hier können Implantate die Totalprothese wieder stabilisieren und ihnen Halt geben. Die Totalprothesen werden mit verschiedenen Verbindungselementen auf den Implantaten verankert. In meiner Praxis haben sich dabei eine Art Druckknopfsystem, sog. Locator, sehr bewährt und erhöhen Kaukomfort und Lebensqualität enorm.
8. Während der Implantation ist eine völlige Schmerzfreiheit garantiert, da sie in lokaler Betäubung durchgeführt wird. Standardmäßig verschriebene Schmerzmittel halten postoperative Beschwerden erträglich.
9. Je nach Situation und Aufwand muss man mit einem Eigenanteil für ein Implantat plus Krone mit ca. 1600,- bis 2000,- € rechnen. Die Kosten verteilen sich in der Regel auf den gesamten Behandlungszeitraum und sind somit nicht in einer Summe fällig.
10. Gesetzlich versicherte Patienten müssen für alle Kosten abzüglich dem ihnen zustehenden, befundbezogenen Festzuschuss, aufkommen. Privat Versicherte und Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung sollten vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag der Versicherung einreichen, um zustehende Erstattungen abzuklären.
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