07/07/2026
Die Debatte über eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung wird häufig verkürzt geführt. Sie klingt auf den ersten Blick einfach: mehr Beitragszahlende, mehr Einnahmen, weniger Druck auf die Rentenkasse. Tatsächlich ist diese Rechnung weder verfassungsrechtlich noch finanzpolitisch tragfähig.
Die Beamtenversorgung ist kein Anhängsel der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist Bestandteil der lebenslangen amtsangemessenen Alimentation und damit Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Dazu gehören besondere Pflichten, Verfassungstreue, Neutralität, volle Hingabe an den Beruf und das Streikverbot. Dem entspricht die Pflicht des Dienstherrn zu Besoldung, Fürsorge und lebenslanger Versorgung.
Auch finanzpolitisch trägt die Einbeziehung nicht. Kurzfristige Beitragsmehreinnahmen würden langfristig neue Rentenansprüche erzeugen. Gleichzeitig blieben bestehende Versorgungsverpflichtungen erhalten. Für öffentliche Haushalte entstünde über lange Übergangszeiträume eine Doppelbelastung: laufende Versorgungsausgaben einerseits, zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung andererseits. Diese Last träfe nicht abstrakt „den Staat“, sondern konkret Bund, Länder und Kommunen.
Hinzu kommt: Das Bundesverfassungsgericht setzt Eingriffen in Besoldung und Versorgung enge Grenzen. Versorgung und Besoldung sind Teilelemente der Alimentation. Versorgungskürzungen wirken deshalb nicht nur im Ruhestand, sondern berühren das Gleichgewicht des Beamtenverhältnisses insgesamt. Rein fiskalische Gründe reichen für Eingriffe in die amtsangemessene Alimentation nicht aus. Erforderlich wären besonders strenge verfassungsrechtliche Voraussetzungen, ein schlüssiges Gesamtkonzept und eine gleichheitsgerechte Lastenverteilung.
Die komba sagt deshalb klar:
Keine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in eine Erwerbstätigenversicherung.
Keine Instrumentalisierung der Beamtenthematik als vermeintliche Lösung der Rentenfinanzierung.
Keine schematische Übertragung rentenrechtlicher Kürzungen, Dämpfungen oder Belastungen auf die Beamtenversorgung.
Keine pauschale Reduzierung von Verbeamtungen.
Das Berufsbeamtentum ist kein Kostenproblem. Es ist ein Stabilitätsanker für einen neutralen, rechtsstaatlichen und handlungsfähigen öffentlichen Dienst.
Die vollständige Stellungnahme:
https://komba.de/stellungnahme-alterssicherungskommission/
Weitere Informationen:
www.komba.de/alterssicherung