Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. DPtV, Interessenvertretung für mehr als 38.000 Psychotherapeut*innen, PiA und Studierende

Mit 27.000 Mitgliedern ist die DPtV die größte Interessenvertretung für Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Deutschland.

  Bundesvorstand im Gespräch Spezial – Kürzungen in der Psychotherapie28.07.2026, 18:30 – 21:00 Uhr, onlineJetzt anmelde...
27/07/2026

Bundesvorstand im Gespräch Spezial – Kürzungen in der Psychotherapie

28.07.2026, 18:30 – 21:00 Uhr, online

Jetzt anmelden unter: https://t1p.de/2ah48

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nun verabschiedet und die Regierungskoalition hat in einem Entschließungsantrag, zeitnahe Nachbesserungen bei den Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung versprochen. Trotz des signalisierten Willens der Politik hier nachzubessern, reichen die bisherigen Vorschläge nicht, um den jetzigen Zustand der Versorgung zu sichern. Umso wichtiger, dass wir weiterhin einen beeindruckenden kollegialen Einsatz für unsere Profession und die psychotherapeutische Versorgung sehen. Dafür möchten wir Ihnen erneut herzlich danken.

Für uns bleibt klar: Wer an der Versorgung spart, spart am falschen Ende. Psychotherapie ist kein Kostenfaktor, den man beliebig zusammenstreichen kann. Psychotherapie ist eine tragende Säule der Versorgung.

Bringen Sie sich gern ein in den politischen Diskurs. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen.

Das erwartet Sie:

- Einordnung der aktuellen Entwicklungen aus erster Hand
- Gemeinsame Diskussion möglicher Reaktionen
- Offener Raum für Ihre Fragen, Perspektiven und Beiträge

Gesund­heits­reform 2026 – Was die Kürzungen in der Psychotherapie für Patienten bedeuten.  -Bundesvorsitzende .christin...
23/07/2026

Gesund­heits­reform 2026 – Was die Kürzungen in der Psychotherapie für Patienten bedeuten. -Bundesvorsitzende .christinajochim erläutert die Situation bei . Der komplette Artikel hier: https://t1p.de/t241v

„Entscheidungen der Politik verschärfen die Versorgungslage weiter", so  -Bundesvorsitzender .maass.enno im Gespräch mit...
22/07/2026

„Entscheidungen der Politik verschärfen die Versorgungslage weiter", so -Bundesvorsitzender .maass.enno im Gespräch mit . Das Interview als Video: https://t1p.de/t0jvw

Auf unserer Seite „Aktuelle externe Forschungsprojekte“ finden Sie Hinweise auf Forschungsvorhaben und Umfragen anderer ...
21/07/2026

Auf unserer Seite „Aktuelle externe Forschungsprojekte“ finden Sie Hinweise auf Forschungsvorhaben und Umfragen anderer Institutionen, an denen Sie bei Interesse teilnehmen können. Für den Inhalt der Projekte sind ausschließlich die Studienbetreiber zuständig.

Zu den aktuell neuen Umfragen: www.dptv.de/externe-umfragen

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hat auch unsere Pressearbeit stark beschäftigt. Eine Auswahl an Veröffentlichungen...
16/07/2026

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hat auch unsere Pressearbeit stark beschäftigt. Eine Auswahl an Veröffentlichungen präsentieren wir hier. Unseren aktuellen Pressespiegel findet Ihr hier: dptv.de/pressespiegel

Alles zu Kürzungen, Budgetierung, etc. findet Ihr weiter hier: www.wir-helfen-ihr-kürzt.de

„Ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland“DPtV über Veränderungen in der Psychotherapie entsetzt„Heut...
10/07/2026

„Ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland“
DPtV über Veränderungen in der Psychotherapie entsetzt

„Heute ist ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland. Der Beschluss des GKV-Beitragsstabilisierung gefährdet die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes werden psychotherapeutische Leistungen bereits ab dem 1.1.2027 streng budgetiert, psychotherapeutische Praxen werden in Ihrem Leistungsangebot begrenzt. Das ist vor dem Hintergrund einer steigenden Morbidität psychischer Erkrankungen und bereits jetzt bestehender erheblicher Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland eine Katastrophe“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).

Die Psychotherapie wird im Kern getroffen

Das BStabG gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Praxen und angestellter Psychotherapeut*innen. Die Streichung der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit der psychotherapeutischen Leistungen im Paragraphen 87 SGB V muss zurückgenommen werden. Der Gesetzgeber hebelt damit einen Schutzmechanismus aus, der höchstrichterlich längst bestätigt ist, dass Psychotherapeut*innen zur Sicherung eines Mindeststandards an Vergütung der besonderen Regelungen in der Honorarverteilung unterliegen. „Die Folgen werden finanzielle Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten sein. Längst geklärte Standards werden unnötigerweise zurückgenommen – das ist ein gravierender Fehler. Wir fordern hier dringend Verbesserungen im Rahmen des heute ebenfalls abgestimmten Entschließungsantrages, der zumindest einen Teil der Fehler im Gesetzestext angehen will“, sagt Dr. Enno Maaß.

Das Spargesetz bringt Einsparungen zu Lasten der Versorgungskontinuität

„Der Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge ist kontraproduktiv. Denn die Kurzzeittherapie ist eine wichtige und hochwertige Patient*innen-Versorgung in der psychotherapeutischen Praxis“, sagt Dr. Christina Jochim.

Die komplette Pressemitteilung unter: https://t1p.de/12tid

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Streit um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistu...
09/07/2026

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Streit um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent vorläufig einen Erfolg erzielt. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 ausgesetzt (Beschluss 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER). Der Beschluss bleibt jedoch rechtskräftig. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen. Die DPtV hatte die Klage und das Eilverfahren unterstützt. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird ist noch offen. Damit darf die Kürzung vorerst nicht umgesetzt werden, bis über die Klage der KBV im Hauptsacheverfahren entschieden ist. Das Gericht äußerte erhebliche rechtliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage, insbesondere wegen eines methodisch problematischen Vergleichs zwischen Facharztumsätzen aus dem Jahr 2024 und prognostizierten psychotherapeutischen Umsätzen für 2026. Zudem sah das LSG kein ausreichend begründetes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung. Für die Praxen bedeutet das zunächst Entlastung. Eine spätere Korrektur eventuell entstandener Überzahlungen wäre nach Angaben des Gerichts grundsätzlich möglich.
Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Der weitere Weg bleibt anspruchsvoll. Nun kommt es darauf an, die Klage auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich zu führen. Die KBV hat bereits angekündigt, diesen Weg mit Nachdruck weiterzugehen. Die DPtV wird sie dabei weiterhin unterstützen und sich gemeinsam mit ihr für rechtssichere und verlässliche Vergütungsregelungen einsetzen.

  Bundesvorstand im Gespräch Spezial – Kürzungen in der Psychotherapie13.07.2026, 18:30 – 21:00 Uhr, onlineJetzt anmelde...
08/07/2026

Bundesvorstand im Gespräch Spezial – Kürzungen in der Psychotherapie

13.07.2026, 18:30 – 21:00 Uhr, online

Jetzt anmelden unter: https://t1p.de/2ah48

Die gesundheitspolitischen Herausforderungen reißen nicht ab. Aktuelle Änderungsanträge im Beitragsstabilisierungsgesetz setzen die psychotherapeutische Versorgung weiter unter Druck. Trotz Sorgen und Frustration erleben wir einen beeindruckenden kollegialen Einsatz für unsere Profession und die psychotherapeutische Versorgung. Dafür möchten wir Ihnen erneut herzlich danken.

Für uns bleibt klar: Wer an der Versorgung spart, spart am falschen Ende. Psychotherapie ist kein Kostenfaktor, den man beliebig zusammenstreichen kann. Psychotherapie ist eine tragende Säule der Versorgung.

Bringen Sie sich gern ein in den politischen Diskurs. Ihre Stimme zählt.

Das erwartet Sie:

- Einordnung der aktuellen Entwicklungen aus erster Hand
- Gemeinsame Diskussion möglicher Reaktionen
- Offener Raum für Ihre Fragen, Perspektiven und Beiträge

„Massive Einschnitte in der Psychotherapie weiterhin geplant“DPtV bewertet neue Änderungen am GKV-Beitragsstabilisierung...
07/07/2026

„Massive Einschnitte in der Psychotherapie weiterhin geplant“

DPtV bewertet neue Änderungen am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz als kritisch für Versorgung

„Die Proteste und Hinweise der Psychotherapeut*innen sind in der Regierung nicht ausreichend angekommen, die Versorgung mit ambulanter Psychotherapie wird mit den Änderungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Jahr zu Jahr eingeschränkt werden“, betonen Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Änderungsanträge zum Gesetz sehen nun, entgegen aller vorherigen Erwartungen, auch noch die Streichung gesetzlicher Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vor. In einer Stellungnahme lehnt die DPtV diese entschieden ab. „Diese Änderungen gefährden die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft zusätzlich! Anstatt dem steigenden Bedarf psychisch erkrankter Menschen angemessen zu begegnen, bedeutet dies weniger Therapieplätze und längere Wartezeiten. Die Politik sollte die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellen, um der gängigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes Rechnung zu tragen und so teure Krankenhaus-Aufenthalte, hohe Krankengeldausgaben und zahlreiche Frühverrentungen zu verhindern“. Der Koalitionsvertrag hat dies richtigerweise auch so benannt.

Jeder Euro in der Psychotherapie spart zwei bis vier Euro ein

„Psychotherapie muss auch künftig extrabudgetär vergütet werden, um den wachsenden Auswirkungen psychischer Erkrankungen und deren Folgekosten sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch volkswirtschaftlich entgegnen zu können“, sagt Bundesvorsitzender Maaß. „Psychische Erkrankungen zählen zu den Volkskrankheiten und verursachen hohe Kosten. Die Studienlage zeigt eindeutig, dass jeder Euro, der in ambulante Psychotherapie investiert wird, einen volkswirtschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro erzeugt.“

Zur kompletten Pressemitteilung: https://t1p.de/fqdc1

-Stellungnahme zu Änderungsanträgen zu Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes: https://t1p.de/r71zk

03/07/2026

Neue Videoschulung zum Start in die Privatpraxis

Wer eine Privatpraxis gründen möchte oder diesen Schritt gerade erst gegangen ist, findet in unserer neuen -Videoschulung hilfreiche Informationen rund um den Start in die Privatpraxis: https://t1p.de/01ubb

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