08/08/2026
GKV-Spargesetz in Kraft🚨 Was ändert sich für Hausarztpraxen?
Erste Regelungen gelten bereits, weitere folgen ab 2027:
💶 Die extrabudgetäre Vergütung für bestimmte TSVG-Behandlungsfälle entfällt
🩺 Auch Früherkennungsuntersuchungen und weitere Leistungen werden künftig nicht mehr extrabudgetär vergütet. Zusätzlich entfallen die Hygienezuschläge.
💊 Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden grundsätzlich nicht mehr von der GKV übernommen. Für Cannabistherapien gelten neue Vorgaben. Cannabisblüten gehören künftig nicht mehr zum Leistungsumfang.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt / KBV
📋 Dazu kommen neue organisatorische Anforderungen, etwa das Zweitmeinungsverfahren und perspektivisch die Teilarbeitsunfähigkeit ab 2028.