11/08/2026
Bezahlst du vielleicht gerade selbst für Hilfe, die dir zusteht? 💙
Viele pflegende Angehörige machen es so: Die Nachbarin geht einkaufen, schaut zwischendurch nach der Mutter oder begleitet sie zu einem Termin und man drückt ihr dafür jedes Mal etwas in die Hand, weil man das nicht umsonst annehmen möchte.
Was dabei die wenigsten wissen: Für genau solche Unterstützung im Alltag gibt es ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag, einen monatlichen Betrag von der Pflegekasse. Damit lassen sich zum Beispiel Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuungsangebote bezahlen.
Und auch Nachbarschaftshilfe kann darüber abgerechnet werden. Dafür muss deine Nachbarin allerdings als Nachbarschaftshelferin anerkannt sein, und wie diese Anerkennung läuft, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Genau deshalb kennen so wenige Familien diesen Weg.
Beantragt werden muss der Entlastungsbetrag übrigens auch – von selbst wird er nicht ausgezahlt. Und was du in einem Monat nicht nutzt, verfällt irgendwann.
Wenn du wissen möchtest, ob das in deinem Fall möglich ist, schauen wir das gern gemeinsam an. Unsere Erstberatung am Telefon ist kostenfrei.
📞 02233 959699
Hilft dir gerade jemand aus der Nachbarschaft oder Familie? Schreib es gern in die Kommentare. 👇