Curameum Praxis für Chirurgie und Ganzheitliche Medizin

Curameum Praxis für Chirurgie und Ganzheitliche Medizin Phlebologie,Lymphologie,komplementäre Medizin ,Gefäßerkrankungen,Krampfadern, Behandlung chronischer Wunden. Behandlung von Hämorrhoiden

Allgemeinchirurgische Praxis im Herzen Düsseldorfs. Neben den alltäglichen Wehwehchen liegt der Schwerpunkt in der Behandlung und Diagnostik von Gefäßerkrankungen, Erkrankungen aus dem Formenkreis der lymphatischen Abflußstörungen, der Behandlung chronischer Wunden und der Adipositasbehandlung. Auf dem Gebiet der Gefäßerkrankungen kümmern wir uns insbesondere um die Behandlung des Krampfaderleidens, der arteriellen Durchblutungsstörung von Bein- und Halsgefäßen, sowie der Thrombose. Behandlung von Hämorrhoiden etc.

14/08/2026

Frauengesundheit im Mittelpunkt – Das Beispiel Lipödem

Frauengesundheit ist ein zentraler Indikator für die Gesundheit einer gesamten Bevölkerung. Dennoch wird sie in Forschung, Ausbildung und Versorgung bis heute strukturell unterrepräsentiert. Das Lipödem zeigt exemplarisch, welche Folgen diese Vernachlässigung hat – für Millionen von Frauen, für das Versorgungssystem und für die gesellschaftliche Teilhabe.

Warum das Lipödem ein frauenpolitisches Gesundheitsthema ist
• 99,8 % der Betroffenen sind Frauen. Lipödem ist eine geschlechtsspezifische, X‑chromosomal‑dominant vererbte Erkrankung.
• Rund 3,5 Millionen Frauen in Deutschland sind betroffen – damit gehört das Lipödem zu den häufigsten chronischen Frauenkrankheiten unserer Zeit.
• Frauengesundheit wird in Forschung und Ausbildung weiterhin marginalisiert. Viele Erkrankungen, die fast ausschließlich Frauen betreffen, sind immer noch kaum erforscht oder im Medizinstudium unterrepräsentiert.
• Diagnosen erfolgen oft spät oder falsch. Nicht selten vergehen Jahre bis zur korrekten Einordnung der Symptome – mit erheblichen gesundheitlichen und psychosozialen Folgen.

Lipödem als Beispiel für strukturelles Versagen in der Frauengesundheit
Das Lipödem zeigt, wie unzureichende Sensibilisierung, geschlechtsspezifische Forschungslücken und fehlende Versorgungskapazitäten dazu führen, dass Patientinnen systematisch benachteiligt werden.

Typische strukturelle Probleme:
• Krankheit wird häufig als „Übergewicht“ fehlgedeutet → Fehlbehandlung.
• Viele Ärztinnen und Ärzte kennen das Krankheitsbild nicht ausreichend oder wollen sich nicht damit beschäftigen
• Konservative Therapien wie Lymphdrainage und Kompressionsversorgung sind essenziell, aber nicht flächendeckend verfügbar.
• Es fehlen 11.000–20.000 spezialisierte Lymphtherapeut:innen. Tendenz steigend
• Psychische Belastungen werden selten systematisch mitbehandelt.
• Betroffene erleben Stigmatisierung, Gewichtsdiskriminierung und sozialen Rückzug.
Besonders schwerwiegend:
Lipödem wird häufig bei Krankenkassen, Ärzt:innen und Versorgungsämtern nicht als Erkrankung anerkannt, trotz ICD-Schlüssel

Folgen für Betroffene
• Chronische Schmerzen und starke Druckempfindlichkeit
• Bewegungseinschränkungen, Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
• Erhöhte Hämatomneigung und knotiges Gewebe
• Fatigue, Depressionen, Angststörungen
• Hohe Eigenkosten, lange Wege zu Spezialist:innen
• Systematische Benachteiligung im medizinischen und sozialen System

Diese Belastungen führen zu einem Teufelskreis, der durch frühe Diagnose und wirksame Versorgung vermeidbar wäre.

Versorgungslage und politische Herausforderungen
• Die Liposuktion ist als Kassenleistung anerkannt – dennoch bestehen große Hürden: Bürokratie, unklare Kriterien, regionale Unterschiede.
• Die Anpassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ist überfällig – bisherige Regelungen werden der Schwere der Erkrankung nicht gerecht.
• Fehlende Studien und Unterfinanzierung behindern evidenzbasierte Leitlinien.
• Der Arbeitsmarkt berücksichtigt chronische Schmerzen und Fatigue kaum – Betroffene fallen durch Raster der Erwerbsunfähigkeits- und Reha-Systeme.

Warum wir ein Update in der Gesundheitspolitik brauchen
Das Lipödem ist ein Lehrbeispiel dafür, dass Frauengesundheit strukturell nicht gleichwertig behandelt wird. Geschlechtsspezifische Erkrankungen müssen in Forschung, Ausbildung und Versorgung stärker berücksichtigt werden.

Politische Forderungen
• Verbindliche Integration von Frauengesundheit und Gendermedizin ins Medizinstudium und in die Weiterbildung.
• Bundesweite Aufklärungskampagnen zur frühzeitigen Erkennung des Lipödems.
• Sicherstellung einer wohnortnahen Diagnostik und Therapie, inklusive ausreichender Finanzierung und Kapazitäten in der Lymphtherapie.
• Anpassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (GdB) an den tatsächlichen Schweregrad der Erkrankung.
• Finanzielle Entlastung betroffener Frauen – Reduktion hoher Eigenanteile.
• Präventionsprogramme und psychologische Unterstützung als Regelversorgung.
• Stärkung der Erwerbsfähigkeit und Schutz vor Benachteiligung im Arbeitsleben.
• Forschungsförderung zu geschlechtsspezifischen Erkrankungen wie dem Lipödem.

Schlussfolgerung
Das Lipödem ist nicht nur eine medizinische Diagnose, sondern ein Sinnbild für die strukturelle Unterbewertung von Frauengesundheit. Eine Verbesserung der Versorgung ist ein Beitrag zur Gleichstellung, zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit und zur gesamtgesellschaftlichen Gesundheit.

Es ist nicht nur medizinisch, sondern politisch notwendig, Frauengesundheit endlich gleichwertig zu behandeln.

14/08/2026
14/08/2026

Hallo zusammen,

ihr könnt Euch noch sehr gerne für unseren

25. Lipödemtag

- am 26. 09. 2026 in Erlangen
- im Pacelli-Haus, Sieboldstr. 3, 91052 Erlangen

anmelden unter:

[email protected]

Dieses Positionspapier bekam auch unser neuer Bundesgesundheitsminister!!!!!Positionspapier:Sicherstellung einer bedarfs...
04/08/2026

Dieses Positionspapier bekam auch unser neuer Bundesgesundheitsminister!!!!!
Positionspapier:
Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlich tragfähigen ambulanten Versorgung von Patientinnen mit Lipödem nach Aufnahme der Liposuktion in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Herausgeber
Aktionsbündnis „Wir werden laut“
Ansprechpartner: Dr. med. Olaf Deling

Präambel

Mit der Aufnahme der Liposuktion in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den medizinischen Nutzen der Methode unter definierten Voraussetzungen anerkannt. Diese Entscheidung begründet einen gesetzlichen Versorgungsauftrag.
Nach Auffassung des Aktionsbündnisses „Wir werden laut“ steht die derzeitige Vergütung der ambulanten Liposuktion jedoch in einem erheblichen Missverhältnis zum tatsächlichen Ressourcenbedarf. Eine dauerhaft nicht kostendeckende Vergütung gefährdet die Teilnahme qualifizierter Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung und damit den Sicherstellungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, die Bewertung der Leistung auf Grundlage einer transparenten betriebswirtschaftlichen Kalkulation zu überprüfen.

I. Rechtlicher Rahmen
Die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt das Ziel, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Dabei sind insbesondere folgende Vorschriften des SGB V maßgeblich:
§ 12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot)
§ 70 SGB V (Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit)
§ 72 SGB V (Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung)
§ 87 SGB V (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)

Diese Regelungen bilden keine Einbahnstraße zulasten der Leistungserbringer. Sie verpflichten auch die Selbstverwaltung, Vergütungsstrukturen so auszugestalten, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung wirtschaftlich erbracht werden kann.

II. Tatsächlicher Ressourcenbedarf
Die ambulante Liposuktion stellt einen hochspezialisierten operativen Eingriff dar.
Erforderlich sind unter anderem:
speziell ausgebildete Operateurinnen und Operateure,
qualifiziertes OP- und Anästhesiepersonal,
moderne OP-Infrastruktur,
hohe Hygienestandards,
hochwertige Einmalmaterialien,
aufwendige Sterilgutaufbereitung,
strukturierte Nachbeobachtung,
Qualitätsmanagement,
umfangreiche Dokumentationspflichten.
Diese Kosten entstehen unabhängig davon, ob der Eingriff stationär oder ambulant durchgeführt wird.

III. Gefährdung des Sicherstellungsauftrags
Eine Vergütung, die den tatsächlichen Aufwand nicht abbildet, führt zwangsläufig zu:
wirtschaftlichen Defiziten spezialisierter Zentren,
sinkender Bereitschaft zur Teilnahme an der GKV-Versorgung,
verlängerten Wartezeiten,
regionalen Versorgungsengpässen,
Einschränkung der Wahlfreiheit der Patientinnen.
Damit wird der gesetzliche Sicherstellungsauftrag mittelbar beeinträchtigt.

IV. Qualitätsaspekte
Die operative Behandlung des Lipödems erfordert erhebliche Erfahrung.
Eine qualitativ hochwertige Versorgung setzt voraus:

hohe Fallzahlen,
kontinuierliche Fortbildung,
standardisierte OP-Abläufe,
strukturierte Nachsorge,
interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Diese Qualitätsanforderungen verursachen zusätzliche Kosten, die sich in der Vergütung widerspiegeln müssen.

V. Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte
Eine strukturell unzureichende Vergütung kann mittelbar Auswirkungen auf:
die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG),
den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG),
das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG)
haben, wenn dadurch eine flächendeckende Versorgung dauerhaft nicht mehr gewährleistet werden kann.
Das Positionspapier fordert keine Gewinnmaximierung, sondern eine Vergütung, die eine wirtschaftlich tragfähige Leistungserbringung ermöglicht.

VI. Forderungen
Das Aktionsbündnis „Wir werden laut“ fordert:
Eine unverzügliche Evaluation der aktuellen EBM-Bewertung.
Eine unabhängige betriebswirtschaftliche Kostenanalyse spezialisierter Lipödem-Zentren.
Eine Anpassung der Vergütung an den tatsächlichen Ressourcenbedarf.
Zuschläge für besonders komplexe Eingriffe.
Berücksichtigung regionaler Kostenunterschiede.
Einführung eines regelmäßigen Evaluationsverfahrens.
Einbindung erfahrener Operateurinnen und Operateure in zukünftige Bewertungsverfahren.

VII. Appell
Die Aufnahme der Liposuktion in den Leistungskatalog war ein wichtiger gesundheitspolitischer Meilenstein.
Dieser Schritt darf jedoch nicht durch eine Vergütungsstruktur entwertet werden, die eine hochwertige ambulante Versorgung wirtschaftlich unmöglich macht.
Patientinnen benötigen nicht nur einen gesetzlichen Leistungsanspruch, sondern auch Ärztinnen und Ärzte, die diese Leistung unter hohen Qualitätsstandards dauerhaft anbieten können.
Wir appellieren daher an den Bewertungsausschuss, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den GKV-Spitzenverband sowie das Bundesministerium für Gesundheit, die Vergütung der ambulanten Liposuktion zeitnah anhand nachvollziehbarer betriebswirtschaftlicher Kriterien zu überprüfen und anzupassen.
Eine angemessene Vergütung dient nicht den Interessen einzelner Leistungserbringer, sondern der langfristigen Sicherung einer hochwertigen, flächendeckenden und patientenorientierten Versorgung von Menschen mit Lipödem.

Der "junge" Student. (circa 1990)
26/07/2026

Der "junge" Student. (circa 1990)

04/01/2026

Unterschreibt bitte die Petition der Lipödemgesellschaft! Bitte!

04/01/2026
02/01/2026

Krampfadern und Intensivstation?

Adresse

Poststraße 12
Düsseldorf
40213

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30

Telefon

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