Freie Heilpraktiker e.V.

Freie Heilpraktiker e.V. Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband Der Berufsverband FH - Freie Heilpraktiker e.V. vertritt mehrere Tausend Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Gegründet 1982, sind wir Teil der Verbändegemeinschaft und engagieren uns für den Erhalt unseres Berufes auf allen notwendigen Ebenen der Politik, Öffentlichkeit und den Medien. Unseren Mitgliedern bieten wir eine umfassende Praxisunterstützung per Telefon und Mail, über unsere Website freieheilpraktiker.com und über das Webportal-Heilpraktikerrecht. Wir sind gedruckt, digital und in Präsenz unter

wegs: Bei unseren Fortbildungsveranstaltungen, dem Newsletter, unserer Zeitschrift WIR.Heilpraktiker und bei den Symposien. Auch Nicht-Mitglieder werden viele Anregungen finden und Patient/innen auf der Website eine Heilpraktiker-Suchmaschine.

06/08/2026

Brief an Bärbel Bas und die Mitglieder der Rentenkommission: Stellungnahme zu den Empfehlungen für eine Rentenversicherungspflicht

Zusammen mit 24 weiteren BAGSV-Verbänden haben wir heute an die Bundesarbeitsministerin und die Mitglieder der Alterssicherungskommission (ASK) geschrieben. Wenn die Regierung wie angekündigt nach der Sommerpause die ASK-Empfehlungen umsetzt, sind aus unserer Sicht unbedingt zeitgleich zwei weitere Reformen notwendig:

👉 Eine Reform der Beitragsbemessung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, damit die prozentuale Belastung von Selbstständigen künftig nicht mehr höher ausfällt als die vergleichbarer Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zusammen.

👉 Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wirksame Reform der Statusfeststellung, damit das Verfahren nicht missbraucht werden kann, um Bestandsselbstständige durch Aberkennung ihrer Selbstständigkeit in die Rentenversicherung zu drängen – ohne Vertrauensschutz für ihre bereits bestehende Altersvorsorge und die damit verbundenen Verpflichtungen.

Wir regen darüber hinaus elf weitere Maßnahmen an, die helfen sollen, das Ausmaß zusätzlicher bürokratischer und finanzieller Belastungen zu reduzieren und die Altersvorsorge von Selbstständigen zu verbessern. Sie sind in der Stellungnahme ausführlich erläutert, im Beitrag haben wir sie zusammengefasst und jeweils gefettet, damit sie leicht auffindbar sind.

Wenn eine Beitragspflicht ohne Reform der Statusfeststellung beschlossen würde, würden wir ein wichtiges Faustpfand verlieren. Die Motivation des Bundesarbeitsministerium für eine wirksame Reform der Statuskriterien wäre dann sehr viel niedriger.

Was würdest du Bärbel Bas gerne auf dem Weg zur neuen Rentenversicherungspflicht gerne mitgeben?

https://www.vgsd.de/beitrag-permalink/77365

Bild: photothek

06/08/2026

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin nicht zur Entscheidung angenommen. Die Blutentnahme zur Herstellung nicht-homöopathischer Eigenblutprodukte unterfällt dem Arztvorbehalt des § 7 Abs. 2 TFG; ausgenommen bleiben nach § 28 TFG homöopathische Eigenblutprodukte. Native, erweiterte native und zentrifugierte Eigenbluttherapie dürfen Heilpraktiker damit nicht durchführen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Gericht hat nicht das Gefahrenpotential der streitgegenständlichen Eigenbluttherapieverfahren geprüft. Maßgeblich sei allein, dass – anders als bei homöopathischen Verfahren - „verbindlich definierte Vorgaben” fehlen – die konkrete Risikolage bleibt außer Betracht. Das Gericht hält den Gesetzgeber für nicht verpflichtet, einen „empirischen Nachweis konkreter Gefährlichkeit” eines Verfahrens zu erbringen. Es sei nicht maßgeblich, dass nicht-homöopathische Eigenbluttherapien „keine schwerwiegenderen Risiken aufweisen als andere Verfahren”, die erlaubt bleiben.

Das betrifft besonders die native Eigenbluttherapie: Hier wird Blut entnommen und unverändert reinjiziert – es existiert kein Verarbeitungsschritt, der ein Risiko schaffen könnte. Die Fachgerichte hatten die auf die Risikogleichheit gerichteten Sachverständigenanträge dennoch als unerheblich abgelehnt. Das BVerfG hat dies nun bestätigt. Die fachgerichtliche Kontrolle stoße „auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken". Es war der Beschwerdeführerin deshalb nicht möglich, die Ungefährlichkeit ihres Verfahrens zu beweisen.

Letztlich wird der Beschwerdeführerin ein Therapieverfahren untersagt, welches möglicherweise mit geringeren Risiken verbunden ist, als homöopathische (erlaubte) Formen der Eigenbluttherapie. Dies billigt das BVerfG nun; das konkrete Risikopotential des Verfahrens sei demnach nicht ausschlaggebend.

Das Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss 2024 noch betont, dass für die Verhältnismäßigkeitsprüfung „insbesondere die mit der Behandlung einhergehenden Gesundheitsrisiken von Bedeutung” seien.

Nach Ansicht des BVerfG beruht auch die erforderliche „Gefahrenprognose“ des Gesetzgebers „auf einer hinreichend gesicherten Grundlage”. Auch hier sieht das Gericht keine Notwendigkeit, zwischen risikoarmen und riskanten Verfahren zu differenzieren.

Letztlich erkennt die Rechtsprechung das homöopathische Herstellungsverfahren als sachlichen Grund für eine Privilegierung dieser Therapieformen gegenüber nicht homöopathischen Formen an. Dies stärkt die Homöopathie und vermittelt diesem eine – zumindest mittelbare – Anerkennung durch die verfassungsrechtliche Rechtsprechung.

Wichtig: Die Entscheidung beruht auf dem speziellen Arztvorbehalt des TFG, nicht auf dem allgemeinen Heilpraktikerrecht. Für Injektionen, Infusionen und sonstige invasive Verfahren folgt daraus kein Verbot. Heilpraktiker dürfen außerhalb des Anwendungsbereichs des TFG weiterhin Blut entnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das ist etwas anderes als eine Ablehnung nach Prüfung der Sache: Es bedeutet, dass der Fall aus Sicht des Gerichts die strengen Voraussetzungen für eine vertiefte Behandlung nicht erfüllt. Es ist also kein formelles „Urteil“ darüber, ob Rechte tatsächlich verletzt wurden oder nicht.

26.3.2026 Berlin - Wir waren im BundestagDie Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDH...
14/04/2026

26.3.2026 Berlin - Wir waren im Bundestag
Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDHP) veranstaltete am 26. März 2026 auf Einladung von Simone Borchardt, der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein Parlamentarisches Frühstück im Deutschen Bundestag.
FH war natürlich dabei.
Ein Link zum Artikel auf unserer Website befindet sich in den Kommentaren.

01/04/2026

Parlamentarisches Frühstück zur Rolle der Heilpraktikerschaft im Deutscher Bundestag. 🏛️

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Wissenschaft und Verbänden wurde intensiv darüber diskutiert, welche Bedeutung Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für die Gesundheitsversorgung haben und wie eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung aussehen kann.

Als Schirmherrin habe ich einen Impuls auf Grundlage der aktuellen Bestandsaufnahme des Bundesministerium für Gesundheit gegeben. Klar ist: Wir brauchen Transparenz, Qualitätssicherung und eine klare Einordnung im Zusammenspiel mit der Ärzteschaft.

Im Austausch mit Elvira Bierbach sowie weiteren Akteuren der Gesamtkonferenz der Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften in Deutschland wurde deutlich, dass die Heilpraktikerschaft für viele Menschen eine wichtige Rolle spielt, gleichzeitig aber klare Standards und verlässliche Rahmenbedingungen notwendig sind.

Der Dialog hat gezeigt: Nur mit einer sachlichen, evidenzbasierten Betrachtung gelingt es, diesen Bereich zukunftsfähig zu gestalten und sinnvoll in unser Gesundheitssystem einzuordnen. 🤝

30/03/2026

In einer BAGSV-Stellungnahme hatten wir die Regierung dazu aufgefordert, Selbstständige einzubeziehen, nun haben sich Union und SPD genau darauf geeinigt. Ein toller Erfolg – und ein wichtiges Signal.

Bundesgesundheitsministerium, Bundestag, Berufsverbände: Gutachten sind das eine, persönliche Gespräche sind das andere...
26/03/2026

Bundesgesundheitsministerium, Bundestag, Berufsverbände: Gutachten sind das eine, persönliche Gespräche sind das andere. Im besten Fall ist beides stimmig. 

20/03/2026

Noch sind wir auf Platz 1, aber entschieden ist nichts.🥇

Bis zum 31. März läuft die Themenwahl bei Abstimmung21. Wenn wir es in die Top 3 schaffen, kommt unsere Forderung nach einer fairen Aktivrente für Selbstständige in die bundesweite Volksabstimmung.

👉 Aktuell gibt es die Aktivrente für viele, die im Alter weiterarbeiten wollen - aber Selbstständige gehen leer aus. Damit das nicht so bleibt, haben über 100.000 Menschen unsere Petition unterstützt.

Jetzt haben wir die Chance, nochmal richtig Druck zu machen.

Deshalb: Stimme jetzt ab und hilf mit, dass Selbstständige nicht weiter übergangen werden. 🗳️ Jede Stimme zählt und jede bringt uns näher an echte Veränderung.

Den Link findet ihr in den Kommentaren.

18/03/2026

„Der Beruf des Heilpraktikers müsste abgeschafft werden“
Ich sage mal: "Nö!"

Adresse

Benrather Schlossallee 49-53
Düsseldorf
40597

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 13:00
14:00 - 15:00
Dienstag 10:00 - 13:00
Mittwoch 10:00 - 13:00
Donnerstag 10:00 - 13:00
14:00 - 15:00
Freitag 10:00 - 13:00

Telefon

+492119017290

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