17/07/2026
Mit dem neuen Bestattungsrecht in gibt es neue Möglichkeiten der Beisetzungen (wichtig, vieles muss vorher geregelt sein). Wir vermuten, dass andere Länder entsprechend nachziehen werden. https://www.facebook.com/share/19JCr43zGu/?mibextid=wwXIfr
Bestattung im eigenen Garten?!
Für Robert und Uschi Mertens aus Laer erfüllt sich ein lang gehegter Wunsch. Der Gemeinderat hat am Mittwochabend (15.07.) beschlossen, die Beisetzung von Asche außerhalb von Friedhöfen zu erlauben. Grundsätzlich sind solche privaten Bestattungen in NRW verboten. Es gilt die sogenannte Friedhofspflicht. In Laer soll eine Beisetzung von Asche auf privaten Grundstücken künftig jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Trotz der neuen Möglichkeit wird eine private Bestattung in Laer wohl eher die Ausnahme bleiben. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die verstorbene Person ihren Wunsch nach einer privaten Bestattung eindeutig geäußert haben muss. Außerdem muss ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden. Alle Grundstückseigentümer müssen der privaten Bestattung zustimmen. Auch bei einem Eigentümerwechsel muss die Pflege der Ruhestätte gewährleistet sein. Die Asche muss direkt in der Erde beigesetzt werden und darf – anders als üblich – nicht in einer Urne aufbewahrt werden. Die Gemeinde Laer entscheidet in jedem Einzelfall und kann zusätzliche Auflagen festlegen.