07/03/2022
AKTUELLE REGELN, Stand 4.3.2022
(Information aus dem Landratsamt Erding)
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*** 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet) ***
V o l l s t ä n d i g G e i m p f t
Informationen zum Impfstatus www.pei.de
G e n e s e n
Informationen zum Genesenennachweis www.rki.de
G e t e s t e t
aktueller PCR-Test höchstens 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest oder Selbst-Schnelltest unter Aufsicht höchstens 24 Stunden alt
Ausnahmen
Kinder bis zum 6. Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder, Schülerinnen und Schüler (auch in der Ferienzeit) erhalten Zugang ohne Testnachweis (Nachweis der Schülereigenschaft erforderlich)
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*** 2G-Plus Regel (geimpft oder genesen und getestet) ***
• Clubs, Discotheken, Bordellbetrieben
• FFP-2 Maskenpflicht für Gäste entfällt
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*** 2G Regel (geimpft oder genesen) ***
Zutritt nur für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Ausnahmen: Kinder unter 14 Jahren und minderjährige Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, erhalten Zugang ohne Impf-, Test- oder Genesenennachweis; Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können mit negativem Testnachweis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) eingelassen werden (die Anbieter sind hierzu aber nicht verpflichtet.
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*** Maskenpflicht ***
• FFP2-Maske oder Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard.
• Kinder bis zum 6. Geburtstag sind befreit.
• Kinder bis 15 Jahren medizinische Maske
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*** Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene ***
Im öffentlichen Raum, privaten Räumen und Grundstücken:
Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörige eines weiteren Hausstands. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Gesamtzahl nicht mitgezählt.
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*** Ohne Zutrittsbeschränkung ***
Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz
• Innen: Maskenpflicht (FFP2-Maske)
• Innen und außen: Mindestabstand 1,5 Meter
• Zusätzliche Beschränkungen durch das Landratsamt möglich
Gottesdienste – Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen
• Innen: Maskenpflicht (FFP2-Maske), außer am Platz
• Bei Anwendung der 3G keine Personenbegrenzung, sonst wie bisher Personenobergrenze nach vorhandenen Sitzplätzen mit Mindestabstand 1,5 Meter
Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte
• Innen: Maskenpflicht (FFP2-Maske)
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*** 3G Regel ***
Gastronomie (inklusive reiner Schankwirtschaften)
• Innen: Maskenpflicht (FFP2-Maske), außer am Platz
• Innen: Musik nur als Hintergrundmusik, Tanz ist verboten
• freiwilliges 2G-Plus möglich: Maskenpflicht entfällt, Tanz und Musik zulässig
Beherbergungsbetriebe
• Innen: Maskenpflicht (FFP2-Maske), außer im Zimmer bzw. am Platz beim Essen;
• Testnachweis für Ungeimpfte und nicht genesene bei Ankunft und alle weiteren 72 Stunden notwendig
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*** 2G Regel ***
Freizeiteinrichtungen (Bäder, Saunen, Thermen, Spielhallen, Indoorspielplätze, ..)
• Innen: Maskenpflicht
• Kapazitätsbeschränkung
Kulturbereich (z.B. Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos)
• Innen: Maskenpflicht
• Kapazitätsbeschränkung 75 %
Zoologische und botanische Gärten, Führungen
• Innen: Maskenpflicht
• Innen: Kapazitätsbeschränkung 75%
• Für Führungen im Museum und museumspädagogische Angebote gilt die Zugangsbeschränkung für Museen (3G)
Freizeitparks
• Innen: Maskenpflicht
• Innen: Kapazitätsbeschränkung 75 %
Messen, Tagungen, Kongresse
• Innen: Maskenpflicht auch am Platz
• Personenbeschränkung: 75 % der bisherigen Personenzahl, Obergrenze für Messen: 25.000 Besucher pro Tag
Öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten sowie unter freiem Himmel auf nichtprivaten Grundstücken
• Innen: Maskenpflicht (FFP2-Maske) außer am Tisch
• Infektionsschutzkonzept bei mehr als 100 Personen
Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen
• Innen: Maskenpflicht (FFP2-Maske)
Kultur- Freizeit- und Sportveranstaltungen
• Auslastung max. 75 % der möglichen Besucherzahl bei Sport- und Freizeitveranstaltungen
• Innen und außen: Maskenpflicht auch am Platz, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Verboten
• Volksfeste und Jahresmärkte
Schulen – Präsenzunterricht
• Maskenpflicht im Unterricht (entfällt bei Sportunterricht) und sonstigen Schulveranstaltungen (Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken)
• Grund- und Förderschulen (ab 07.03.2022) Jahrgangsstufen 5 und 6 brauchen 3 mal pro Woche einen Selbsttest oder 2 mal pro Woche einen PCR-Pooltest und montags ein zusätzlicher Selbsttest
• Weiterführende Schulen ab Jahrgangsstufe 7 brauchen 3 mal pro Woche einen Test
• Bei einem positiven Fall in der Klasse: tägliche Testung für 5 Tage
• Quarantäne: Einzelfallentscheidung
• Ab 10.01.2022: Testpflicht unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus
Kindertagesstätten – Regelbetrieb
• Zugangsbeschränkung 3G auch für Externe, insbesondere Eltern (außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder)
• Schrittweise Einführung von PCR-Pooltests
• ab 10.01.2022: dreimal wöchentlich Testnachweis durch Personensorgeberechtigte; bei einem positiven Fall in der Gruppe: tägliche Testung für 5 Tage
• Quarantäne: Einzelfallentscheidung
Inhaber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die nicht geimpft oder genesen sind
• arbeitstäglicher Schnelltest, unter Aufsicht vor Ort durchgeführter Selbsttest oder gültiger PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden ab Abstrichnahme)
Alle Beschäftigten
• mindestens medizinische Maske
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Quelle:
www.landkreis-erding.de/corona