02/07/2026
Rechts-Tipps für euch! ⚖️💡
Heute gibt’s mal wieder einen Rechtstipp aus unserer gemeinsamen Reihe mit der aktivKANZLEI.
❓ Frage:
Muss ich als Praxisinhaber selbst die Kassenzulassung haben oder reicht es, wenn ein Mitarbeiter diese Zulassung besitzt?
❗ Antwort:
Die Praxis benötigt eine Kassenzulassung, um gesetzlich Versicherte behandeln und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Als Praxisinhaber musst du die Zulassung jedoch nicht selbst besitzen – vorausgesetzt, du beschäftigst eine fachliche Leitung mit Kassenzulassung.
Das solltest du beachten:
✔️ Die fachliche Leitung muss ein angestellter Physiotherapeut bzw. eine angestellte Physiotherapeutin sein – freie Mitarbeitende sind nicht zulässig.
✔️ Es muss gewährleistet sein, dass die fachliche Leitung mindestens 30 Stunden pro Woche in der Praxis präsent ist (Hausbesuche zählen ebenfalls dazu).
✔️ Sie trägt die Verantwortung dafür, dass die Patienten auf dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse ordnungsgemäß und qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.
💡 Praxistipp: Halte die Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten der fachlichen Leitung vertraglich fest.
Habt ihr weitere Fragen zu rechtlichen Themen? Schreibt sie uns gerne in die Kommentare! 💬
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Kassenzulassung