Psychotherapiepraxis Dr. Pohling

Psychotherapiepraxis Dr. Pohling Psychotherapiepraxis für Erwachsene: Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie. KV Sachsen Ich freue mich auf Ihre Anmeldung! Dr. rer. nat.

Herzlich willkommen in meiner Praxis für Psychotherapie, Beratung und Coaching

In meiner Praxis für Psychotherapie arbeite ich vorrangig nach dem psychodynamischen / tiefenpsychologischen Ansatz und behandele auf diese Weise psychische Störungen bei Erwachsenen. Zudem biete ich eine Reihe an weiteren Leistungen an, darunter Coaching und psychologische Beratung, sowie eine Reihe von Angeboten für

Unternehmen. NEU: Seit März 2021 auch Behandlung gesetzlich Versicherter möglich! In den neuen Praxisräumen auf der Rudolf-Renner Straße 44, 01159 Dresden

Dipl.-Psych. Rico Pohling

Psychologischer Psychotherapeut, Vertragspsychotherapeut der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS)

Vorstandsmitglied des Dresdner Instituts für Psychodynamische Psychotherapie e.V.

03/06/2026
27/05/2026

Der am 29. April 2026 vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt auf massive Kritik aus der sächsischen Ärzteschaft. In einer gemeinsamen Veranstaltung haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) sowie zahlreiche ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände abgestimmt und sind zu einer einhelligen Einschätzung gelangt: Das geplante Gesetz bedroht die ambulante Versorgung im Freistaat ernsthaft – und damit auch Ihre tägliche Arbeit in den Praxen.

Statt langfristiger Stabilität drohen nach Ansicht der KV Sachsen sogar höhere Kosten: Ineffiziente Verschiebungen in der Versorgung könnten die erhofften Einsparungen langfristig ins Gegenteil verkehren. Besonders widersprüchlich erscheint das Vorhaben, weil es anderen gesundheitspolitischen Zielen des Bundesgesundheitsministeriums – etwa einem geplanten Primärarztversorgungsgesetz oder der Reform der Notfallversorgung – direkt zuwiderläuft.

30/04/2026

Sächsische Ärzte und Psychotherapeuten schlagen Alarm: Nachhaltige Strukturschädigung der ambulanten Versorgung droht!

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) sowie die sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände warnen: Der Regierungsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährdet die ambulante Versorgung massiv und verschärft bestehende strukturelle Probleme – insbesondere in ohnehin belasteten Regionen Sachsens.

Die KV Sachsen und die Verbände warnen vor den weitreichenden Folgen der heute im Kabinett beschlossenen Maßnahmen, darunter Vergütungsbegrenzungen für ärztliche Leistungen und Kürzungen im Bereich der Psychotherapie. Diese werden zu einem spürbaren Rückgang von Behandlungskapazitäten führen, längere Wartezeiten auf Termine verursachen und die Versorgung insbesondere in den ländlichen Regionen weiter destabilisieren.

Stark kritisiert wird zudem, dass bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Akteure des Gesundheitssystems nicht einbezogen wurden. Dabei setzen die Einsparungsmaßnahmen vor allem bei den Leistungserbringern an und gefährden dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Der Entwurf für die Gesetzgebung stellt zudem keine nachhaltige Lösung dar, auch wenn er kurzfristig die Beiträge der GKV-Versicherten stabilisieren soll. Die Konsolidierung erfolgt sehr einseitig zulasten der ambulanten Versorgung, jedoch ohne echte Strukturreformen und ohne die realen Konsequenzen für die Versorgung der Patienten zu benennen.

Auch strukturelle Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht nachhaltig gelöst, sondern einseitig auf die Vertragsärzte und -psychotherapeuten verlagert. Statt Einsparungen drohten langfristig steigende Kosten durch ineffiziente Verschiebungen in der Versorgung. Das Gesetzesvorhaben setzt keinerlei Impuls zur Stärkung der ambulanten Versorgung und zur politisch gewollten Ambulantisierung. Im Gegenteil: Es konterkariert paradoxerweise weitere gesundheitspolitische Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums wie ein geplantes Primärversorgungsgesetz und eine Reform der Notfallversorgung.

Des Weiteren droht eine steigende Zunahme bürokratischer Belastungen in den Praxen. Statt Entlastungen kommen neue Hürden hinzu, die Praxisabläufe verkomplizieren und wertvolle Behandlungszeit binden.

Schon jetzt ist Sachsen durch eine im Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich alte Bevölkerung, viele Ärzte kurz vor dem Ruhestand und damit einhergehenden Nachbesetzungsproblemen stark belastet. Zusätzliche finanzielle Einschnitte bei bereits bestehendem Fachkräftemangel werden den Druck weiter erhöhen und zu weiteren Praxisschließungen führen. Daraus resultieren Verlängerungen der Wartezeiten auf Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten, da künftig nicht mehr der medizinische Bedarf, sondern finanzielle Vorgaben das Leistungsangebot bestimmen werden. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen treffen vor allem ländliche Regionen, in denen bereits heute Versorgungsprobleme bestehen.

Dr. med. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Wird dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt, so führt dies zwangsläufig zu Engpässen in der ambulanten Versorgung. Wenn Termine wegfallen, Personal abgebaut werden muss und letztendlich sogar Praxen schließen müssen, geht dies am Ende zu Lasten der Patienten. Wird die ambulante Versorgung geschwächt, gefährdet dies die Stabilität des gesamten Gesundheitssystems. Wir fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfs, ein transparentes und faires Beteiligungsverfahren sowie nachhaltige Finanzierungsansätze – etwa durch eine noch deutlich stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.“

Dr. med. Manuela Sipli, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, betont die enorme Bedeutung der ambulanten Versorgung für das gesamte Gesundheitswesen und macht deutlich: „Mit lediglich 16 Prozent der deutschlandweiten Gesamtausgaben im Gesundheitswesen bewältigen unsere ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten rund 97 Prozent aller Patientenanliegen – das ist immens! Und genau darum hätten die beim aktuellen Gesetzentwurf geplanten Einsparungen von ca. 179 Mio. Euro pro Jahr leider sehr konkrete Folgen für die Menschen in Sachsen – das bedeutet, das Angebot wird zwangsläufig eingeschränkt.“

Zudem spricht sich die KV Sachsen zusammen mit den Berufsverbänden klar gegen weitere Honorarkürzungen aus und fordert den Erhalt bewährter Vergütungsanreize.

Abschließend appellierten alle Beteiligten an die Politik, die Realität der Versorgung vor Ort ernst zu nehmen: Die existierende, exzellente wohnortnahe, medizinische Betreuung der Bürger darf nicht durch zu kurzfristig gedachte Sparmaßnahmen gefährdet werden.

V.i.S.d.P.: Dr. med. Stefan Windau
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen

29/04/2026

Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Psychotherapeutische Versorgung darf nicht zum Sparziel werden!

Berlin, 29. April 2026. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) kritisiert den Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlich. Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu lösen, droht die ambulante Versorgung nach Verbandsauffassung einmal mehr als pauschale Kürzungsmasse herhalten zu müssen.

„Die bereits beschlossene Honorarkürzung von 4,5 Prozent für psychotherapeutische Leistungen war ein schwerer Schlag für viele Praxen“, erklärt Mathias Heinicke, Bundesvorsitzender des bvvp. „Zusätzliche Maßnahmen, die die Begrenzung extrabudgetärer Vergütung festlegen und somit auf neue Zugangshürden hinauslaufen, verschärfen die problematische Situation weiter. Der Kabinettsbeschluss begrenzt extrabudgetäre Vergütung künftig systematisch und stellt Leistungsausweitungen unter den Generalverdacht wirtschaftlich motivierter Mengenausweitung. Das ist für die psychotherapeutische Versorgung fatal. Es schafft keine bessere Steuerung, sondern nur neue Zugangshürden. Und diese treffen die Behandelnden, vor allem aber die Patientinnen und Patienten."

Die wachsende Unruhe und die bundesweiten Proteste vieler Kolleg*innen zeigten deutlich, wie groß der Druck in den Praxen inzwischen sei. Die Sorge um die wirtschaftliche Stabilität ambulanter psychotherapeutischer Versorgung sei real – und sie sei berechtigt. Es gehe längst nicht mehr nur um Honorarfragen, sondern um die Zukunft eines Versorgungsbereichs, der für Millionen Patient*innen unverzichtbar sei, so Heinicke.

Der bvvp versteht diese Entwicklung nicht als Aufwallen kurzfristiger Empörung, sondern als Ausdruck des Widerstands gegen einen grundlegenden gesundheitspolitischen Fehlkurs. Zu häufig werde Psychotherapie weiterhin wie ein nachgeordneter Spezialbereich der Gesundheitsversorgung behandelt. Psychische Erkrankungen gehörten jedoch zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung und Frühverrentung. Psychotherapie sei daher keine Form der Randversorgung, sondern Teil der Primärversorgung.

Es sei widersprüchlich, einerseits Prävention, Frühintervention und bessere Steuerung zu fordern, andererseits aber den unmittelbaren Zugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde durch Mengenbegrenzungen zu schwächen, die zwangsläufig aus den geplanten Maßnahmen resultieren würden. Frühzeitige Hilfe zu erschweren, führe zu späterer und aufwendigerer Versorgung.

„Die psychotherapeutische Sprechstunde ist bereits heute eines der wirksamsten Steuerungsinstrumente im ambulanten System“, so Heinicke weiter. „Sie ermöglicht den unmittelbaren Erstzugang, diagnostische Einordnung und gezielte Weitervermittlung. Damit muss sie in ausreichendem Umfang auch weiterhin zur Verfügung stehen. Und dies wird durch die angedachten gesetzlichen Änderungen nicht mehr der Fall sein!“

Und Ulrike Böker, Stellvertretende Bundesvorsitzende des bvvp, betont: „Der Bedarf ist hoch. Und damit entstehen zwangsläufig höhere Kosten durch mehr Behandlungskapazität, die der psychischen Morbidität der Menschen gerecht wird. Mit dem Gesetz wird sich die Versorgung definitiv verschlechtern. Wer das bestreitet, belügt die Menschen!“

Besonders kritisch bewertet der bvvp die fortgesetzte Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehenden. Diese Leistungen werden seit Jahren nicht kostendeckend aus Steuermitteln finanziert. Die Differenz tragen gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber über ihre GKV-Beiträge.

„Das ist keine Frage mangelnder Solidarität, sondern eine Frage ordnungspolitischer Ehrlichkeit“, betont der bvvp-Vorsitzende. „Zur Erfüllung sozialpolitischer Aufgaben braucht es auch eine vollständige Finanzierung aus Steuermitteln. Diese strukturelle Fehlfinanzierung mittels Honorardruck und Versorgungskürzungen auf Praxen und Versicherte abzuwälzen, ist nicht akzeptabel. Die nun beschlossenen 250 Millionen an Zuschuss sind ein lächerliches Feigenblatt, zumal gleichzeitig zwei Milliarden weniger an Zuschuss in den Gesundheitsfonds fließen sollen."

Die Krankenkassen dürften Honorarkürzungen und neue Zugangshürden auch nicht als sachliche Antwort auf Versorgungsprobleme darstellen. Sie seien hingegen vor allem eine Antwort auf Finanzierungsprobleme der GKV. Psychotherapeutische Leistungen zu kürzen, zu budgetieren oder stärker zu kontingentieren, löse keine Versorgungskrise, sondern erhöhe den Druck auf die Patient*innen sowie auf die Behandelnden.

„Psychotherapeutische Versorgung darf nicht zur beliebigen Sparreserve der GKV werden“, so Heinicke abschließend. „Beitragssatzstabilität braucht strukturelle Lösungen und keine Schwächung ambulanter Versorgung. Der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe darf nicht durch Sparlogik, Budgetdenken und neue Hürden eingeschränkt werden.“

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich etwa 6.000 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.

Für den bvvp
Dipl.-Psych. Mag.rer.nat. Mathias Heinicke
Vorsitzender des bvvp-Bundesverbands,
Dipl.-Psych. Ulrike Böker
Stellvertretende Vorsitzende des bvvp-Bundesverbands

https://www.bdp-verband.de/aktuelles/detailansicht/stellungnahme-des-verbands-psychologischer-psychotherapeutinnen-und-p...
24/04/2026

https://www.bdp-verband.de/aktuelles/detailansicht/stellungnahme-des-verbands-psychologischer-psychotherapeutinnen-und-psychotherapeuten-vpp-im-berufsverband-deutscher-psychologinnen-und-psychologen-e-v-bdp-zum-referentenentwurf-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht vor, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch massive Einsparungen in allen Leistungsbereichen zu „stabilisieren“. Besonders betroffen ist die ambulante ...

21/04/2026

🚨 Fake News der Krankenkassen vs. die Realität in der Psychotherapie 🚨

Die Krankenkassen behaupten aktuell öffentlich, wir Psychotherapeuten würden „besonders viel Geld verdienen“. Als betroffener Therapeut in eigener Praxis sage ich Ihnen: Das ist eine gezielte Falschinformationskampagne. Die Realität ist: Viele Praxen werden ab 2027 ums Überleben kämpfen.

Bitte teilen Sie diesen Beitrag, um über die drohende Zerstörung der ambulanten Versorgung aufzuklären!

Was gerade passiert:
Durch die aktuellen Gesetzespläne (BStabG), die massiv von den Krankenkassenverbänden vorangetrieben und von der Politik (u.a. durch die Union unter Nina Warken, CDU) unterstützt werden, bricht das wirtschaftliche Fundament unserer Praxen weg. Ab 2027 wird das Einkommen vieler Psychotherapeuten unter das Gehaltsniveau eines verbeamteten Gymnasiallehrers fallen.

Nichts gegen Lehrer – aber: Ein Beamter trägt kein wirtschaftliches Risiko, hat volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine gesicherte Pension. Wir Therapeuten tragen die gesamte Verantwortung für Praxis, Personal und Patientenversorgung allein.

Die Sache mit den „190.000 Euro“:
In aktuellen Berichten der AOK wird mit einem fiktiven Umsatz von 190.000 € pro Jahr hantiert.

(1) Das ist UMSATZ, nicht GEWINN.

(2) Dieser Betrag ist in einer Einzelpraxis ohne Angestellte (wie sie die Mehrheit von uns führt) schlicht unmöglich zu erwirtschaften.

(3) Ich kenne keinen Kollegen, der allein auch nur annähernd diese Summe erreicht.

Die echte Rechnung:
Eine realistische Modellrechnung für eine gut ausgelastete Einzelpraxis (ca. 25 Patientenstunden/Woche bei 43 Arbeitswochen, was eine realistische Rechnung ist) ergibt einen Umsatz von ca. 110.000 €.

Davon zahlen wir ALLES:
✅ Praxismiete, Strom, Internet
✅ Hohe IT-Kosten für die gesetzliche Telematikinfrastruktur
✅ Krankenversicherung & Altersvorsorge (Versorgungswerk)
✅ Steuerberater & hohe Einkommensteuern
✅ Pflicht-Fortbildungen & Fahrtkosten
✅ Tilgung für Praxiskredite (viele von uns starten mit 40.000 bis 80.000 Euro Schulden für den Kauf des Kassensitzes!)

Das Ergebnis: Psychotherapeuten gehören bereits jetzt zu den am geringsten verdienenden Berufsgruppen im System der Kassenärztlichen Vereinigungen. Wenn die Honorare 2027 weiter gekürzt und budgetiert werden, bricht das System zusammen.

Die Leidtragenden sind am Ende die Patienten. Sie werden 2027 noch schwerer oder gar keine Therapieplätze mehr finden, weil Praxen schließen müssen.

Ich möchte als Therapeut aufklären, was hier gerade hinter verschlossenen Türen geschieht.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bekommen seit Quartal 02 2026 genau 4,5% weniger Honorar, ab 2027 sogar noch ...
20/04/2026

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bekommen seit Quartal 02 2026 genau 4,5% weniger Honorar, ab 2027 sogar noch weitere Kürzungen... der Kanzler und Spitzen-Staatssekretäre dagegen erhöhen ihr Gehalt. Kann mir das jemand erklären? Ich dachte, Friedrich Merz sagte, dass "wir uns alle jetzt anstrengen müssen."

Mit der neuen Beamtenbesoldung sollten auch Regierungsmitglieder Tausende Euro mehr pro Monat verdienen. Die Empörung war groß. Jetzt ändert das Innenministerium die Pläne.

19/04/2026

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom DPtV) vom 16.04.2026

Sparpolitik gefährdet psychotherapeutische Versorgung
DGVT und DGVT-BV nehmen wie folgt Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):
Der Referentenentwurf sieht zwar formal keine direkte Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen
vor - es bleibt dabei, dass die Ausgestaltung der extrabudgetären Vergütung weiterhin dem Bewertungsausschuss obliegt. Neu ist jedoch die Einführung einer Begrenzung (Deckelung) der hierfür
zur Verfügung stehenden Mittel. Reichen die Mittel nicht aus, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen
(KVen) verpflichtet sein, diese zwischen den Facharztgruppen zu verteilen. Aufgrund der regionalen
Zuständigkeit der KVen wäre zukünftig mit erheblichen regionalen Unterschieden in der Vergütung zu
rechnen. Es steht zu befürchten, dass auf diesem Wege eine Budgetierung durch die Hintertür
eingeführt wird.
Die vorgesehene jährliche Überprüfung extrabudgetärer Leistungen durch den Bewertungsausschuss
führt zu einer erheblichen Reduktion von Planungssicherheit und fördert die Destabilisierung der
ambulanten Psychotherapie. Zusätzlich zur bereits vorgesehenen Honorarkürzung von 4,5 Prozent
werden der psychotherapeutischen Versorgung somit weitere Mittel entzogen

19/04/2026

Wer 2027 auch nur ein Erstgespräch für eine psychotherapeutische Sprechstunde suchen wird, wird leer ausgehen.... Die bisherige Situation war und ist: Erstgespräche findet man relativ schnell seit der Richtlinienreform 2017 und der Einführung gut vergüteten Sprechstunden für die Praxen. Das hat wirtschaftliche Sicherheit gegeben und die gesetzliche Pflicht, Sprechstunden anzubieten, hat geholfen, Patienten kurzfristig Kontakte zu Psychotherapeuten zu schaffen. Viele Menschen in meinem Teil von Dresden nehmen wöchentlich gern dieses Angebot an, eine offene Sprechstunde wahrzunehmen, selbst wenn ein therapieplatz noch nicht verfügbar ist. Meine Erfahrung ist: zumindest kann man Weichen stellen und vielleicht den ein oder anderen schon etwas stabilisieren, auch wenn die eigentlich Therapie noch nicht beginnen kann. Also eigentlich eine gute Sache. Etwas das man eigentlich erhalten sollte....Eigentlich ...die Richtlinienreform 2017 war ein guter Schritt und die Reform 2019 von Spahn ebenfalls.

Vieles davon wird jetzt rückabgewickelt. Psychotherapie ist in Gefahr. Siehe dazu die Stellungnahmen einschlägiger Berufsverbände. Die Politik macht es wieder: den Fachverbänden zwei Tage Anhörungsfrist geben und danach schnell das Gesetz durchpeitschen. Man will hier keine Debatte, was gut ist für die Bevölkerung und wie man wirklich die Versorgung verbessern kann. Pfui! Schämt euch was! Ihr alle da draußen, die dafür verantwortlich seid, schämt euch! Anstatt psychisch kranken Menschen zu helfen, werden diese noch schwerer Hilfe bekommen.

Aber ich gehe davon aus, dass all die Funktionäre der Krankenkassen und diejenigen die dieses Gesetz und die Veröffentlichung von Falschinformationen verantworten (durch die Einsparung würde die Versorgung angeblich nur verbessert und nicht verschlechtert werden, findet man z.B. tatsächlich so auf der Seite der TK), ich gehe davon aus dass diese p
Personengruppen privat versichert sind und sich jederzeit Psychotherapie selbst kaufen können Wer jetzt leer ausgehen wird, ist der gesetzliche Patient. Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland wird jetzt kaputtgespart. Eines der besten psychotherapeutischen Systeme der Welt geht zu Ende...

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Dresden
01159

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