29/04/2026
Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Psychotherapeutische Versorgung darf nicht zum Sparziel werden!
Berlin, 29. April 2026. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) kritisiert den Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlich. Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu lösen, droht die ambulante Versorgung nach Verbandsauffassung einmal mehr als pauschale Kürzungsmasse herhalten zu müssen.
„Die bereits beschlossene Honorarkürzung von 4,5 Prozent für psychotherapeutische Leistungen war ein schwerer Schlag für viele Praxen“, erklärt Mathias Heinicke, Bundesvorsitzender des bvvp. „Zusätzliche Maßnahmen, die die Begrenzung extrabudgetärer Vergütung festlegen und somit auf neue Zugangshürden hinauslaufen, verschärfen die problematische Situation weiter. Der Kabinettsbeschluss begrenzt extrabudgetäre Vergütung künftig systematisch und stellt Leistungsausweitungen unter den Generalverdacht wirtschaftlich motivierter Mengenausweitung. Das ist für die psychotherapeutische Versorgung fatal. Es schafft keine bessere Steuerung, sondern nur neue Zugangshürden. Und diese treffen die Behandelnden, vor allem aber die Patientinnen und Patienten."
Die wachsende Unruhe und die bundesweiten Proteste vieler Kolleg*innen zeigten deutlich, wie groß der Druck in den Praxen inzwischen sei. Die Sorge um die wirtschaftliche Stabilität ambulanter psychotherapeutischer Versorgung sei real – und sie sei berechtigt. Es gehe längst nicht mehr nur um Honorarfragen, sondern um die Zukunft eines Versorgungsbereichs, der für Millionen Patient*innen unverzichtbar sei, so Heinicke.
Der bvvp versteht diese Entwicklung nicht als Aufwallen kurzfristiger Empörung, sondern als Ausdruck des Widerstands gegen einen grundlegenden gesundheitspolitischen Fehlkurs. Zu häufig werde Psychotherapie weiterhin wie ein nachgeordneter Spezialbereich der Gesundheitsversorgung behandelt. Psychische Erkrankungen gehörten jedoch zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung und Frühverrentung. Psychotherapie sei daher keine Form der Randversorgung, sondern Teil der Primärversorgung.
Es sei widersprüchlich, einerseits Prävention, Frühintervention und bessere Steuerung zu fordern, andererseits aber den unmittelbaren Zugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde durch Mengenbegrenzungen zu schwächen, die zwangsläufig aus den geplanten Maßnahmen resultieren würden. Frühzeitige Hilfe zu erschweren, führe zu späterer und aufwendigerer Versorgung.
„Die psychotherapeutische Sprechstunde ist bereits heute eines der wirksamsten Steuerungsinstrumente im ambulanten System“, so Heinicke weiter. „Sie ermöglicht den unmittelbaren Erstzugang, diagnostische Einordnung und gezielte Weitervermittlung. Damit muss sie in ausreichendem Umfang auch weiterhin zur Verfügung stehen. Und dies wird durch die angedachten gesetzlichen Änderungen nicht mehr der Fall sein!“
Und Ulrike Böker, Stellvertretende Bundesvorsitzende des bvvp, betont: „Der Bedarf ist hoch. Und damit entstehen zwangsläufig höhere Kosten durch mehr Behandlungskapazität, die der psychischen Morbidität der Menschen gerecht wird. Mit dem Gesetz wird sich die Versorgung definitiv verschlechtern. Wer das bestreitet, belügt die Menschen!“
Besonders kritisch bewertet der bvvp die fortgesetzte Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehenden. Diese Leistungen werden seit Jahren nicht kostendeckend aus Steuermitteln finanziert. Die Differenz tragen gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber über ihre GKV-Beiträge.
„Das ist keine Frage mangelnder Solidarität, sondern eine Frage ordnungspolitischer Ehrlichkeit“, betont der bvvp-Vorsitzende. „Zur Erfüllung sozialpolitischer Aufgaben braucht es auch eine vollständige Finanzierung aus Steuermitteln. Diese strukturelle Fehlfinanzierung mittels Honorardruck und Versorgungskürzungen auf Praxen und Versicherte abzuwälzen, ist nicht akzeptabel. Die nun beschlossenen 250 Millionen an Zuschuss sind ein lächerliches Feigenblatt, zumal gleichzeitig zwei Milliarden weniger an Zuschuss in den Gesundheitsfonds fließen sollen."
Die Krankenkassen dürften Honorarkürzungen und neue Zugangshürden auch nicht als sachliche Antwort auf Versorgungsprobleme darstellen. Sie seien hingegen vor allem eine Antwort auf Finanzierungsprobleme der GKV. Psychotherapeutische Leistungen zu kürzen, zu budgetieren oder stärker zu kontingentieren, löse keine Versorgungskrise, sondern erhöhe den Druck auf die Patient*innen sowie auf die Behandelnden.
„Psychotherapeutische Versorgung darf nicht zur beliebigen Sparreserve der GKV werden“, so Heinicke abschließend. „Beitragssatzstabilität braucht strukturelle Lösungen und keine Schwächung ambulanter Versorgung. Der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe darf nicht durch Sparlogik, Budgetdenken und neue Hürden eingeschränkt werden.“
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich etwa 6.000 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.
Für den bvvp
Dipl.-Psych. Mag.rer.nat. Mathias Heinicke
Vorsitzender des bvvp-Bundesverbands,
Dipl.-Psych. Ulrike Böker
Stellvertretende Vorsitzende des bvvp-Bundesverbands