19/11/2021
❗Geänderte Besuchsregelung im Otto Jeschkeit Altenzentrum Engelskirchen ab dem 22.11.2021❗
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Informationen des Landes NRW möchten wir Sie über die aktuell gültigen Besuchsregelungen informieren. Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen) vom 11.11.2021:
Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie gesund sind und sich in eine Besucherliste eintragen sowie Angaben zu Symptomen, Kontakten zu Covid-19 Erkrankten und ihrem Impfstatus bzw. Genesenenstatus angeben.
Ab dem 22. November 2021 entfällt die Testpflicht für geimpfte Besucherinnen und Besucher, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
Die Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besucherinnen und Besucher. Falls der Genesenennachweis länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.
Ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf muss bei folgenden Personengruppen vorgelegt werde:
1. Nicht geimpfte Personen
2. Genesene Personen, bei denen der Genesenennachweis länger als 6 Monate zurückliegt
3. Zweifach geimpfte Personen bei denen die zweite Impfung länger als 6 Monate zurückliegt
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und schulpflichtige Kinder, da hier davon auszugehen ist, dass diese in der Schule getestet werden. Ausnahme sind die Schulferien, dann gelten die gleichen Regelungen wie für alle Besucher*innen, ggf. ist der Schülerausweis als Nachweis vorzulegen.
Die entsprechenden Zertifikate sind bei jedem Besuch vorzulegen.
• Besuche sind täglich ab 8:00 Uhr möglich. Die Besuchsdauer ist zeitlich nicht begrenzt.
Schnelltests werden durch die Einrichtung zu folgenden Terminen durchgeführt:
• montags und mittwochs von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
• freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
• weitere Testtermine nur nach Absprache möglich
Bitte planen Sie Ihre Testzeiträume entsprechend ein.
Bei Fragen informieren Sie sich bitte unter Tel.: 02263/9623-0 .
Verhaltensregeln und Grundsätzliches sind zu beachten:
- Die Einrichtung darf bei Besuchsantritt nur über den Haupteingang betreten werden! Kein Zutritt über den gesamten sonstigen Außenbereich, da ein Screening und Vorlage der entsprechenden Zertifikate von allen Besucher*innen erforderlich ist.
- Es besteht FFP2 Maskenpflicht, Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen der Einrichtung
- Für vollständig geimpfte und genesene Besucher*innen entfällt im direkten Kontakt mit ihren Angehörigen im Zimmer die Maskenpflicht
- Kindern unter 6 Jahren müssen ständig beaufsichtigt werden und den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Besuche mit Kindern können auch wieder auf den Bewohnerzimmern stattfinden
- Das gesamte Gelände darf nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden
- Die Abstandsregelung von 1,5 Metern zu anderen Bewohnern ist zwingend einzuhalten!
Wir wünschen Ihnen angenehme Besuchstage.
Nicht geschütze Bewohner*innen bei denen die letzte Impfung länger als 6 Monate zurückliegt sowie die Bewohner*innen mit Genesenenstatus der länger als 6 Monate zurückliegt, müssen laut der geltenden Verordnung ab dem 22.11.2021 drei Mal pro Woche getestet werden.
Sollte es nach der Ministerpräsidentenkonferenz zu Änderungen kommen, setzen wir Sie möglichst umgehend in Kenntnis.
Bitte setzen Sie alle weiteren Angehörigen von dieser Nachricht ebenfalls in Kenntnis. Diese Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Deckers
-Einrichtungsleitung-