06/08/2026
⏳ Bürokratie kostet wertvolle Zeit, die für die Versorgung von Patientinnen und Patienten fehlt.
➡️ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat deshalb einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau vorgelegt: www.kbv.de/positionen/agenda/buerokratieabbau-in-praxen
Als Interessensvertretung der hessischen Ärzteschaft unterstützen wir die von der KBV vorgeschlagenen Maßnahmen. Allerdings sollte ein weiteres wichtiges Thema in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden:
👉 Die Meldepflicht an die Landeskrebsregister in Deutschland.
💡 Behandeln Niedergelassene Patientinnen und Patienten mit Krebs, sind sie verpflichtet, Daten zum Tumor und dem Krankheitsverlauf gemäß des onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) an ihr zuständiges Landeskrebsregister zu melden. Zwar bieten die Krebsregister Meldeportale an, doch die manuelle Datenerfassung ist aufwendig. Eine sinnvolle Digitalisierung würde helfen, Bürokratie in den Praxen abzubauen – etwa durch die Möglichkeit, die Krebsmeldung direkt aus dem Praxissystem heraus zu übermitteln.
Vorteile:
✅ Datenerfassung im vertrauten System
✅ Erinnerungsfunktionen für eine fristgerechte Meldung
✅ Weiternutzung vorhandener Daten
✅ Export mehrerer Meldungen
💻 Damit Softwarehersteller ein Krebsregistermodul entwickeln, stellen die Krebsregister ein oBDS-XML-Schema sowie einen Umsetzungsleitfaden bereit. Doch hier liegt das große Problem: Bislang bieten nur wenige Softwarehersteller ein solches Modul an.
🤝 Wir unterstützen den Beschluss (TOP 3.10) der 97. Gesundheitsministerkonferenz vom 12. bis 13. Juni 2024, in dem das Bundesministerium für Gesundheit unter anderem darum gebeten wird, die Integration der oBDS-Schnittstelle in Praxissysteme verpflichtend vorzuschreiben.
👉 Deshalb regen wir an, die Meldepflicht an die Krebsregister in den Maßnahmenkatalog der KBV aufzunehmen und diesem wichtigen Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen.