Frauenarztpraxis de Baey & Marquardt am Bethanienkrankenhaus

Frauenarztpraxis de Baey & Marquardt am Bethanienkrankenhaus Wir haben von den Öffnungszeiten abweichende Telefonsprechzeiten und bieten eine Telefonsprechstund Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

1. med.

Die Gemeinschaftspraxis liegt im Herzen von Frankfurt-Bornheim, in einem Ärztehaus des Krankenhauses Bethanien. Neben dem üblichen Spektrum einer Frauenarztpraxis bieten wir die Möglichkeit vielfältiger weiterer Leistungen inklusive ambulanter Operationen. Durch die enge Kooperation mit den unmittelbar vor Ort ansässigen Fachärzten aus fast allen Bereichen, können wir ein enges Netzwerk der medizinischen Versorgung mit kurzfristigen Terminen anbieten. ab Hauptbahnhof
mit der Linie U4 (am Fahrkartenautomaten Karte lösen, rote Taste "Einzelfahrt Frankfurt" drücken; 8 Min. Fahrzeit) Richtung Seckbacher Landstraße, Haltestelle Bornheim-Mitte (Fußweg 5 Min.): Saalburgstraße - Nebbstraße - Im Prüfling -Bethanien-Krankenhaus.
2. mit dem Auto
von Süden kommend BAB A5 - Frankfurter Kreuz Richtung Kassel bis Nordwestkreuz, Ausfahrt Miquelallee - Alleenring (Miquel-, Adickes-, Nibelungen-, Rothschildallee) Kreuzung Rohrbachstraße: Hinweisschild "Bethanien-Krankenhaus" - links ab: Rohrbachstraße folgen - rechts ab Hartmann-Ibach-Straße - links ab Straße "Im Prüfling" bis zum Bethanien-Krankenhaus. Von Westen kommend BAB A66 Nordwestkreuz Frankfurt - Ausfahrt Miquelallee - dann wie vor beschrieben. Von Norden kommend BAB A661/A5 - Autobahnkreuz Bad Homburg - Richtung Frankfurt/Offenbach bis Ausfahrt "Friedberger Landstraße" dort Richtung Stadtmitte - Dortweiler Straße - Comeniusstraße - links ab Straße "Im Prüfling" bis zum Bethanien-Krankenhaus. Von Osten kommend BAB A3 Würzburg bis Offenbacher Kreuz - A661 Richtung Kaiserlei / Bad Homburg bis Ausfahrt "Friedberger Landstraße", dann wie vor beschrieben fahren. Von Nordosten kommend BAB A66 aus Richtung Hanau bis Autbahnende Bergen-Enkheim - links ab Borsigallee - Am Erlenbruch - Am Riederbruch - rechts ab Ratsweg - Saalburgallee - Saalburgstraße - Schild "Bethanien-Krankenhaus" rechts ab Nebenstraße - links ab Bethanien-Krankenhaus.
3. mit dem Bus

Von Osten kommend aus Richtung Mühlheim/Offenbach mit der Buslinie 103 bis Endstation "Im Prüfling". IMPRESSUM

Frauenärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Viola de Baey & Marcel Marquardt
Im Prüfling 17 - 19
60389 Frankfurt am Main

Telefon & Fax
Tel. (069) 46 10 10
Fax (069) 46 70 19

eMail
eMailadresse: info(at)diefrauenarztpraxis.com

V.i.S.d. § 6 MDStV & 6 TDG
Verantwortlich für die Website i.S.d. § 6 MDStV & 6 TDG: Dr. med. Marcel Marquardt
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Zuständige Kassenärztliche Vereinigung - KV Hessen

Berufsausübung entsprechend der Berufsordnung für Ärzte. Datenschutz:

Patientenbezogene Daten werden über unsere Website von uns selbst weder erhoben noch gespeichert. Erhoben oder gespeichert werden lediglich die allgemeinen Zugangsstatistiken über den Serviceprovider, welche nicht personenbezogen sind. Einzige Ausnahme ist die Erfassung von Namen und mailadresse, falls eine Interessentin/ein Interessent die Teilnahme an der Newsletterversendung wünscht. Eine Beratung von Fremdpersonen alleinig über das Internet oder per mail erfolgt nicht. Die Praxis, respektive die Inhaber sind im Rahmen Ihrer Berufsausübung nicht umsatzsteuerpflichtig. Verwendung von Social Media-Plugins, z.B. für Facebook

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30/08/2026

Die Frauenarztpraxen stehen unter Druck. Frauen brauchen Unterstützung und keine Rationierungen.
Machen Sie mit bei der Petition des Berufsverbandes der Frauenärzte

Neues aus unserer Praxis
21/08/2026

Neues aus unserer Praxis

Die Nachrichtendienst-Reform von 2026 könnte indirekte Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte schaffen, was für Patientinnen und Patienten mit der ePA erhebliche Risiken bergen k…

31/07/2026

Liebe Patientinnen, aufgrund einer akuten Situation wird die Praxis an folgenden Tagen nur begrenzt besetzt oder geschlossen sein.
Am 10. August und 12.8.2026 ist die Praxis nur telefonisch vormittags erreichbar, um gegebenenfalls Termine zu vereinbaren oder Ähnliches.
Am 11. August ist die Praxis ganztägig besetzt, vom 13. bis 14. August ist die Praxis ganztägig geschlossen. Ab dem 17. August ist die Praxis dann wieder voll funktionsfähig. 

12/07/2026

Gesundheitspolitik aktuell
Patienten-Newsletter – Gynäkologische Gemeinschaftspraxis
Ausgabe: 10. Juli 2026

Das Krankenkassen-Sparpaket ist beschlossen
Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat grünes Licht für das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegeben, nachdem der Bundestag es bereits Anfang Juli beschlossen hatte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet es als eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte. Ziel ist es, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, indem die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Für unsere Patientinnen und Patienten erklären wir im Folgenden in einfachen Worten, was sich ändert – und was das für den Praxisalltag und Ihre Versorgung bedeuten kann.

Der zentrale Mechanismus: Vergütung folgt nicht mehr den echten Kosten
Bisher galt: Wenn die Kosten einer Arztpraxis steigen – zum Beispiel Löhne für Praxispersonal, Miete, Energie oder medizinisches Material – wurde die Bezahlung der ärztlichen Leistungen tendenziell mit angepasst. Die Vergütung orientierte sich also an der tatsächlichen Kostenentwicklung.
Künftig gilt eine neue Regel: Die Vergütung darf nur noch so stark steigen wie die sogenannte "Grundlohnsumme" – vereinfacht gesagt, wie stark die Löhne in der gesamten deutschen Wirtschaft im Durchschnitt wachsen. Diese Rate liegt deutlich unter der tatsächlichen Kostensteigerung im Gesundheitswesen und wird von 2027 bis 2029 sogar noch zusätzlich abgesenkt.
Was bedeutet das im Alltag? Die Ausgaben einer Praxis (Personal, Material, Energie) steigen weiter im bisherigen Tempo – oft schneller als die allgemeine Lohnentwicklung. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung wachsen aber langsamer. Es entsteht eine Schere zwischen dem, was eine Praxis einnimmt, und dem, was sie ausgeben muss. Das führt de facto zu einem schleichenden Reallohnverlust für Arztpraxen – bei gleicher oder steigender Arbeitsleistung bleibt real weniger übrig.

Wie die Vergütungsbegrenzung bei Praxen konkret wirkt
Das Gesetz begrenzt die Bezahlung von Arztpraxen über mehrere Wege gleichzeitig:
• Gedeckeltes Gesamtbudget: Der Topf, aus dem alle Praxen einer Region für gesetzlich Versicherte bezahlt werden, darf pro Jahr nur noch um die Grundlohnrate wachsen – unabhängig davon, wie viele Patientinnen und Patienten behandelt werden oder wie aufwendig die Behandlungen sind.
• Wegfall von Sonderzahlungen: Bestimmte Leistungen, die bisher zusätzlich zum Budget und ohne Mengenbegrenzung bezahlt wurden – etwa Zuschläge für schnell vermittelte Termine über die Terminservicestelle 116117 – entfallen oder werden ins normale, gedeckelte Budget eingegliedert.
• Streichung einzelner Leistungen: Auch konkrete Positionen wie die Vergütung für die Aktualisierung der elektronischen Patientenakte werden nicht mehr gesondert bezahlt.
Die praktische Folge: Da das Gesamtbudget gedeckelt ist, die Zahl der Behandlungen aber nicht begrenzt wird, sinkt rechnerisch die Bezahlung pro einzelner Leistung, sobald mehr Patientinnen und Patienten behandelt werden als im Budget vorgesehen. Fachrichtungen, die viele extrabudgetäre Leistungen erbracht haben, sind davon besonders betroffen.

Was heißt das konkret für Sie als Patientin oder Patient?
• Terminvergabe: Da finanzielle Anreize für besonders schnelle Terminvermittlung wegfallen, könnte es schwieriger werden, kurzfristig einen Termin zu bekommen – insbesondere bei fachärztlichen Überweisungen.
• Praxisorganisation: Praxen müssen ihre Kosten stärker im Blick behalten. Das kann sich in angepassten Sprechstundenzeiten oder veränderten Arbeitsabläufen niederschlagen.
• Zuzahlungen: Für Medikamente und Krankenhausaufenthalte steigen die gesetzlichen Zuzahlungen um 50 Prozent.
• Familienversicherung: Für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen wird künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens fällig – ausgenommen sind Eltern mit Kindern bis 11 Jahren.
Kritische Einordnung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt deutlich vor den Folgen: Wenn Praxen gezwungen sind, ihre Leistungen an feste Budgetgrenzen anzupassen, führt das im Ergebnis zu einer realen Rationierung ärztlicher Leistungen. Politische Zusagen wie ein Recht auf einen Arzttermin innerhalb weniger Wochen laufen unter diesen Bedingungen faktisch ins Leere. Die Bundesregierung begründet die Reform dagegen mit der Notwendigkeit, weiter steigende Krankenkassenbeiträge für alle Versicherten zu verhindern – eine finanzielle Stabilisierung, die nach Auffassung der Regierung notwendig sei, um das Gesundheitssystem langfristig bezahlbar zu halten.
Beide Perspektiven sind nachvollziehbar – die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung ist real, ebenso real sind jedoch die absehbaren Folgen für die Versorgungsqualität in den Praxen vor Ort. Wir werden Sie über die konkreten Auswirkungen auf unsere Praxis und die Terminvergabe rechtzeitig informieren.

WDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

08/07/2026

Neues aus Berlin:

GESUNDHEITSPOLITIK KOMPAKT
Digitalisierung beim Arzt: Was ändert sich für Sie als Patientin oder Patient?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens spürbar voran. Krankschreibung, Überweisung, Patientenakte und Terminvergabe sollen digitaler und stärker miteinander verzahnt werden. Was gut gemeint klingt, wirft aber auch wichtige Fragen auf – vor allem, wenn es um Ihren persönlichen Arzttermin geht. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Punkte in einfachen Worten.
1. Die elektronische Krankschreibung (eAU)
Wenn Sie krank sind, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Krankschreibung heute schon digital aus. Ihre Krankenkasse leitet die Information automatisch an Ihren Arbeitgeber weiter – der gelbe Zettel auf Papier ist für gesetzlich Versicherte weitgehend Geschichte.
Neu diskutiert wird gerade: Die Bundesregierung plant, dass Sie Ihrem Arbeitgeber schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen (bisher erst ab dem 4. Tag). Die telefonische Krankschreibung soll komplett abgeschafft werden.
Wichtig zu wissen:
• Für Privatversicherte läuft die Krankschreibung weiterhin auf Papier.
• Studien zeigen: Nicht die telefonische Krankschreibung hat den Krankenstand erhöht, sondern vor allem die bessere digitale Erfassung selbst.
2. Die elektronische Überweisung
Überweisungen zum Facharzt sollen künftig ebenfalls komplett digital laufen, statt auf Papier. Dieser Schritt wird sowohl von Ärzteverbänden als auch von den Krankenkassen unterstützt und gilt als technisch vergleichsweise unstrittig.
3. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ausgebaut
Die ePA ist die digitale Akte, in der Befunde, Arztbriefe und Medikamente gespeichert werden. Seit 2025 haben fast alle gesetzlich Versicherten automatisch eine solche Akte – außer sie haben aktiv widersprochen.
Ministerin Warken will die ePA zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ Ihrer Behandlung machen. Künftig sollen darüber auch eine Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden, die Terminbuchung und – über ein nationales Forschungsdatenzentrum – die Nutzung Ihrer Daten für Forschung und Industrie laufen.
Was bedeutet ein Widerspruch (Opt-out) gegen die ePA für Sie?
Sie können der ePA jederzeit ganz oder teilweise widersprechen – ein Grundrecht, das ausdrücklich bestehen bleibt. Wer dies aus Datenschutzgründen tut, verliert dadurch aber möglicherweise den Zugang zu Zusatzfunktionen, die künftig an die ePA-App gekoppelt werden sollen: etwa die digitale Ersteinschätzung, die App-gestützte Terminvermittlung oder Erinnerungen an Vorsorgetermine. Im Ergebnis entsteht eine Zwei-Klassen-Situation: Wer aus guten Gründen widerspricht, wird nicht formal bestraft, aber faktisch schlechter erreicht und organisatorisch benachteiligt. Das untergräbt den Sinn eines echten Widerspruchsrechts, das ja gerade ohne Nachteile möglich sein soll.
4. Der wichtigste Punkt für Sie: Die Terminvergabe
Bisher gilt: Ihre Arztpraxis entscheidet freiwillig, welche freien Termine sie an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (die bekannte Nummer 116117) meldet. Der Praxiskalender bleibt in der Hand Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Neu geplant ist, dass die Terminvergabe direkt in die ePA-App integriert wird – verbunden mit einer automatisierten Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden. Das bedeutet: Ein digitales System außerhalb der Praxis soll künftig mitbestimmen, wann, wie dringend und bei wem Sie einen Termin bekommen.
Übersicht: Bisher und geplant
Thema
Bisher
Geplant / neu
Krankschreibung (eAU)
Arzt meldet Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber ruft sie ab.
Attestpflicht soll schon ab dem 1. Krankheitstag gelten; telefonische Krankschreibung soll wegfallen.
Überweisung
Meist noch Papier oder PVS-intern.
Elektronische Überweisung wird bundesweit ausgerollt – Zustimmung von Ärzteschaft und Kassen.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Digitale Ablage für Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan.
Soll zur zentralen „Gesundheitsplattform“ ausgebaut werden: Ersteinschätzung, Terminvergabe, Forschungsdatenanbindung.
Terminvergabe
Praxis meldet freiwillig freie Termine an die Terminservicestelle (116117) der KV.
Terminvergabe soll direkt in die ePA-App integriert werden, inkl. automatischer Ersteinschätzung.

Kritische Würdigung: Was bedeutet das konkret für Sie?
Ihr individueller Terminwunsch könnte an Gewicht verlieren
Wenn nicht mehr Ihre vertraute Praxis, sondern ein zentrales System entscheidet, welcher Termin für Sie als passend gilt, sinkt der Einfluss darauf, wen Sie behandeln lassen möchten und wann genau. Eine automatisierte Ersteinschätzung kann nicht dasselbe leisten wie das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, die oder der Sie und Ihre Vorgeschichte kennt.
Besonders betroffen: Schwangere und Tumorpatientinnen
Besonders sensibel wird die externe Terminsteuerung dort, wo Termine keine austauschbare Routine sind, sondern einem engen, medizinisch vorgegebenen Zeitfenster folgen:
• Schwangere: Die Vorsorgeuntersuchungen im Mutterschutz folgen einem festen, medizinisch begründeten Rhythmus. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt kennt Ihren Schwangerschaftsverlauf und kann kurzfristig genau den Termin einschieben, der jetzt nötig ist. Eine externe, algorithmisch gesteuerte Terminstelle kennt diesen individuellen Verlauf nicht und könnte Ihnen einen späteren oder unpassenden Termin zuweisen, obwohl in Ihrer Praxis eigentlich ein passender Slot vorgesehen wäre.
• Tumorpatientinnen und -patienten: Nach einer Krebsdiagnose zählt oft jeder Tag. Die betreuende Praxis reserviert dafür häufig kurzfristig eigene Termine außerhalb des regulären Kalenders. Wird die Steuerung an eine externe Stelle mit standardisierter Ersteinschätzung ausgelagert, besteht die Gefahr, dass diese dringende Behandlungskontinuität nicht erkennt und Termine nach einem allgemeinen Dringlichkeitsschema statt nach der individuellen Krankengeschichte vergibt.
In beiden Fällen gilt: Je weiter die Terminhoheit von der behandelnden Praxis wegverlagert wird, desto größer wird das Risiko, dass medizinisch notwendige, individuelle Terminwünsche einem starren, externen Verfahren zum Opfer fallen. Für reine Routinetermine mag eine zentrale Steuerung vertretbar sein – bei Schwangerschaftsvorsorge und onkologischer Nachsorge braucht es aus fachlicher Sicht zwingend weiterhin ein Vorrangrecht der behandelnden Praxis.
Wer entscheidet künftig über Ihren Arzttermin?
Aktuell ist klar geregelt, wer verantwortlich ist: Ihre Praxis. Bei einer Kopplung an die ePA-App würde diese Verantwortung teilweise auf eine technische Plattform verlagert, die von der Gematik – einer Einrichtung, an der auch das Gesundheitsministerium selbst beteiligt ist – gesteuert wird. Verbraucherschützer (u. a. der Verbraucherzentrale Bundesverband) warnen bereits, dass eine enge Verknüpfung von Terminvergabe und ePA einen indirekten Druck erzeugen könnte, die ePA zu nutzen – wer nicht mitmacht, könnte es schwerer haben, zeitnah einen Termin zu bekommen.
Freie Arztwahl und die Unabhängigkeit Ihrer Praxis
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist der eigene Terminkalender ein zentrales Element ihrer freiberuflichen, selbstständigen Praxisführung. Wandert die Steuerungshoheit über Termine zu einer externen, zentral gesteuerten Plattform, verschiebt sich Macht von der Praxis vor Ort zu einer bundesweiten Institution. Das betrifft nicht nur die Ärzteschaft – es betrifft auch Sie: Je zentraler gesteuert wird, wer wann behandelt wird, desto weniger bleibt der persönliche, vertrauensbasierte Kontakt zwischen Ihnen und Ihrer Praxis der Ausgangspunkt der Versorgung.
Datenschutz und Widerspruchsrecht
Sie haben grundsätzlich das Recht, der ePA und einzelnen Funktionen zu widersprechen. Kritisch wird es aber, wenn wichtige Alltagsfunktionen – wie eben die Terminvergabe – zunehmend nur noch über die ePA-App laufen. Wer widerspricht, könnte dann faktisch schlechter gestellt sein, obwohl das Widerspruchsrecht formal weiter besteht.
Ihre Daten für Forschung und Industrie – ungeklärte Sicherheitsfragen
Ministerin Warken will deutlich mehr Gesundheitsdaten in Echtzeit an ein nationales Forschungsdatenzentrum (FDZ) übermitteln – nutzbar auch für Pharmaunternehmen. Offiziell sollen die Daten dafür „pseudonymisiert“ werden, das heißt: Ihr Name wird durch einen Code ersetzt.
Sicherheitsforscherinnen und -forscher des Chaos Computer Clubs (CCC) haben wiederholt – zuletzt auf dem Kongress in Hamburg – Sicherheitslücken in der ePA-Architektur aufgezeigt, über die sich in bestimmten technischen Szenarien unberechtigt auf Patientendaten zugreifen ließ. Die Gematik hat die konkret gemeldeten Lücken jeweils geschlossen, betont aber selbst, dass ein vollständig sicherer Betrieb erst mit weiteren technischen Maßnahmen erreicht wird. Grundsätzlicher ist der Einwand von CCC und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die gegen die zentrale Speicherung beim Forschungsdatenzentrum vor dem Berliner Sozialgericht klagen: Ein Pseudonym lässt sich – anders als eine echte Anonymisierung – nicht rückstandsfrei von der Person lösen. Schon ein Arztbrief kann allein durch Diagnose, Behandlungsverlauf und Zeitangaben so spezifisch sein, dass ein Rückschluss auf die konkrete Patientin oder den Patienten möglich bleibt.
Für Sie bedeutet das: Auch wenn Ihre Daten formal „pseudonymisiert“ in die Forschung fließen, ist eine theoretische Re-Identifizierung nach Einschätzung der Kritiker nicht ausgeschlossen – ein Umstand, den die Verantwortlichen bislang nicht ausräumen konnten. Zudem ist gegen die Aufnahme in das Forschungsdatenzentrum bislang kein eigenes Widerspruchsrecht vorgesehen, was Teil der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung ist.
Fazit
Digitalisierung kann Abläufe in der Arztpraxis erleichtern – bei der Überweisung ist das schon heute gut gelungen. Bei der Terminvergabe jedoch besteht die Gefahr, dass Ihr individueller Wunsch nach einem bestimmten Termin bei Ihrer vertrauten Ärztin oder Ihrem vertrauten Arzt zugunsten einer zentral gesteuerten, automatisierten Logik in den Hintergrund tritt – mit besonderem Risiko für Schwangere und Tumorpatientinnen, deren Behandlung kein starres Zeitraster verträgt. Wer der ePA aus Datenschutzgründen widerspricht, sollte dafür keine organisatorischen Nachteile erleiden. Und solange ungeklärt ist, ob Ihre Gesundheitsdaten in der Forschungsnutzung wirklich anonym bleiben, ist Zurückhaltung bei der Datenweitergabe eine nachvollziehbare, legitime Entscheidung. Patientinnen und Patienten sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen – und darauf achten, dass die freie Wahl von Praxis und Termin auch in einem digitalen Gesundheitswesen erhalten bleibt.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Stand: Juli 2026.

01/06/2026

Liebe Patientin, auch wir nutzen den letzten Brückentag in diesem Jahr. Von daher ist unsere Praxis sowohl am Donnerstag wie auch am Freitag (4../5.. Juni 2026) geschlossen. Am Montag, den 8. Juni sind wir wie immer für Sie da.
Zusätzlich ist Doktor Marquardt am 2. Juni und 3. Juni abwesend. 

Sie glauben es trifft Sie nicht?​Ab April trifft die Psychotherapeutische Praxis eine Mindervergütung von 4.5%.  Egal? M...
05/04/2026

Sie glauben es trifft Sie nicht?​

Ab April trifft die Psychotherapeutische Praxis eine Mindervergütung von 4.5%. Egal? Mitnichten. Es fehlen bereits heute, spätestens seit COVID jede Menge Therapieplätze. Mit dieser Kürzung wird der Beruf noch uninteressanter. ​

Konsequenz? Mehr private Behandlungen oder überhaupt keine Behandlung.

Zu wenige Therapieplätze, monatelange Wartezeiten. Die Lage für psychisch Erkrankte ist angespannt, und könnte sich wegen Honorarkürzungen weiter verschärfen.

22/12/2025

Liebe Patientinnen,

zum Jahreswechsel möchten wir uns herzlich für Ihr Vertrauen bedanken. Wir hoffen, dass Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten in Ruhe, Freude und Wohlbefinden verbringen konnten.

Für das neue Jahr 2026 wünschen wir Ihnen vor allem Gesundheit, Zuversicht und viele schöne Momente.

Wir freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr vertrauensvoll begleiten zu dürfen und stehen Ihnen weiterhin mit fachlicher Kompetenz und persönlicher Zuwendung zur Seite.

Einen guten Start in ein gesundes und glückliches Jahr 2026!

Ihr Team der Frauenarztpraxis 💐

10/08/2025

Liebe Patientin, Doktor Marquardt ist vom 14.08.2025 bis einschließlich den 29.8.2025 im Sommerurlaub. In dieser Zeit ist Frau Doktor deBaey für Notfälle in Vertretung in der Praxis für Sie da.

18/06/2025

Liebe Patientinnen, wir nutzen den Brückentag, den 20.06.2025. Am Montag den 23.06.2025 sind wir wie gewohnt für Sie da.

Adresse

Im Prüfling 17-19
Frankfurt
60389

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 07:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+4969461010

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Frauenarztpraxis de Baey & Marquardt am Bethanienkrankenhaus erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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