11/08/2026
Seit dieser Woche versuche ich in jeder Gruppe die Auswirkungen so sachlich wie mir möglich zu erklären. Und sehe nur Kopfschütteln. Bei meinem halben Versorgungsauftrag müsste ich bei Anwendung der Plausibilitätszeiten von derzeit 9 Gruppen drei bis Ende 2027 beenden. 27 Therapieplätze weniger.
„Angemessene Vergütung der Psychotherapie darf nicht gestrichen werden!“
und Psychotherapieverbände kritisieren Änderung im GKV-Gesetz
„Die Streichung der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist unzumutbar und bedroht nachhaltig die künftige Vergütung von Psychotherapeut*innen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in den vergangenen Jahrzehnten aus gutem Grund immer wieder Nachbesserungen bei der Vergütung der Psychotherapie beschließen müssen – denn psychotherapeutische Leistungen sind streng zeit- und personengebunden und können nicht beliebig gesteigert werden“, betonen Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Psychotherapieverbänden zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz fordert der Verband dringend eine Ersatzformulierung, die vor Angriffen auf die psychotherapeutische Versorgung schützt.
Gesetz muss BSG-Urteile berücksichtigen
„Die strenge Zeit- und Personengebundenheit unterscheidet sich wesentlich von anderen fachärztlichen Leistungen. Psychotherapeut*innen können ihre Leistungen weder delegieren noch zeitlich verdichten. Trotz regelmäßiger BSG-Urteile bilden die Psychotherapeut*innen weit abgeschlagen das absolute Schlusslicht in der Honorarverteilung“, erklären Maaß und Jochim. „Aus unserer Sicht muss die angemessene Vergütung gesetzlich klar geregelt werden, um erneute jahrelange Klageverfahren zu verhindern. Das schafft eine wichtige Planbarkeit für die psychotherapeutische Versorgung und vermeidet Unsicherheit sowie übermäßige Bürokratie.“
Die komplette Pressemitteilung unter: https://t1p.de/3owwj
Entwurf einer Gesetzesänderung zum Schutz unserer Vergütung
durch die Psychotherapieverbände bvvp, DGPT, DGVT, DPtV und
VAKJP: https://t1p.de/wq2o0