Dr. Frank Wendrich

Dr. Frank Wendrich Psychologischer Psychotherapeut, alle Kassen,
Schwerpunkt Gruppentherapie

Meine Praxis hat eine ruhige, diskrete und zugleich verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs von Büdingen. Sprechstundentermine:
Wenn Sie Sprechstundentermin möchten, senden Sie bitte ein Mail an [email protected] oder Sie nutzen das Kontaktformular unter https://www.dr-wendrich.de

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte tagsüber an Ihre zuständige psychiatrische Klinik, na

chts und an Wochenenden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (bundesweit unter der Telefonnummer 116117) oder im Notfall an die Rufnummer 112.

Seit dieser Woche versuche ich in jeder Gruppe die Auswirkungen so sachlich wie mir möglich zu erklären. Und sehe nur Ko...
11/08/2026

Seit dieser Woche versuche ich in jeder Gruppe die Auswirkungen so sachlich wie mir möglich zu erklären. Und sehe nur Kopfschütteln. Bei meinem halben Versorgungsauftrag müsste ich bei Anwendung der Plausibilitätszeiten von derzeit 9 Gruppen drei bis Ende 2027 beenden. 27 Therapieplätze weniger.

„Angemessene Vergütung der Psychotherapie darf nicht gestrichen werden!“

und Psychotherapieverbände kritisieren Änderung im GKV-Gesetz

„Die Streichung der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist unzumutbar und bedroht nachhaltig die künftige Vergütung von Psychotherapeut*innen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in den vergangenen Jahrzehnten aus gutem Grund immer wieder Nachbesserungen bei der Vergütung der Psychotherapie beschließen müssen – denn psychotherapeutische Leistungen sind streng zeit- und personengebunden und können nicht beliebig gesteigert werden“, betonen Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Psychotherapieverbänden zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz fordert der Verband dringend eine Ersatzformulierung, die vor Angriffen auf die psychotherapeutische Versorgung schützt.

Gesetz muss BSG-Urteile berücksichtigen

„Die strenge Zeit- und Personengebundenheit unterscheidet sich wesentlich von anderen fachärztlichen Leistungen. Psychotherapeut*innen können ihre Leistungen weder delegieren noch zeitlich verdichten. Trotz regelmäßiger BSG-Urteile bilden die Psychotherapeut*innen weit abgeschlagen das absolute Schlusslicht in der Honorarverteilung“, erklären Maaß und Jochim. „Aus unserer Sicht muss die angemessene Vergütung gesetzlich klar geregelt werden, um erneute jahrelange Klageverfahren zu verhindern. Das schafft eine wichtige Planbarkeit für die psychotherapeutische Versorgung und vermeidet Unsicherheit sowie übermäßige Bürokratie.“

Die komplette Pressemitteilung unter: https://t1p.de/3owwj

Entwurf einer Gesetzesänderung zum Schutz unserer Vergütung
durch die Psychotherapieverbände bvvp, DGPT, DGVT, DPtV und
VAKJP: https://t1p.de/wq2o0

23/07/2026

Gesund­heits­reform 2026 – Was die Kürzungen in der Psychotherapie für Patienten bedeuten. -Bundesvorsitzende .christinajochim erläutert die Situation bei . Der komplette Artikel hier: https://t1p.de/t241v

Ganz gute Zusammenfassung der Kürzungen in der Psychotherapie auch mit den Konsequenzen für die 70% der Praxen, die wie ...
21/07/2026

Ganz gute Zusammenfassung der Kürzungen in der Psychotherapie auch mit den Konsequenzen für die 70% der Praxen, die wie ich einen halben Versorgungsauftrag haben. Wenn Gruppenpsychotherapeuten mit halbem Sitz tatsächlich auf 18 Patienten pro Woche budgetiert werden, dann würden aus 9 Gruppen 2 Gruppen. Die Auswirkungen möchte ich hier nicht schildern.

„Schwarzer Freitag für die Psychotherapie." 🖤 So nennt die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) den 10. Juli 2026 – den Tag, an dem die neue Gesundheitsreform beschlossen wurde.

Das Ergebnis: Praxen bekommen weniger Geld, Zuschläge werden gestrichen und ein festes Patientenlimit pro Quartal eingeführt. Fachverbände rechnen mit 25 % weniger Therapieangeboten. 😔

Was das konkret für gesetzlich Versicherte bedeutet und was sich ab 2027 ändert, erfahrt ihr über den Link im Kommentar!

Ja, so ein Zufall. Ein Saal mit fast ausschließlich privat versicherten Patienten stimmt dafür, dass die Psychotherapie ...
12/07/2026

Ja, so ein Zufall. Ein Saal mit fast ausschließlich privat versicherten Patienten stimmt dafür, dass die Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten begrenzt wird.

Wirklich eine auch für meine Praxis schlimme Entscheidung. Wenn die Anzahl der voll bezahlten Therapiesitzungen tatsächl...
10/07/2026

Wirklich eine auch für meine Praxis schlimme Entscheidung. Wenn die Anzahl der voll bezahlten Therapiesitzungen tatsächlich begrenzt wird, muss leider auch ich viele Therapien beenden. Ich behandle seit Jahren wesentlich mehr Patienten als die 18 Stunden pro Woche die als Auslastung für einen halben Sitz gelten.

16/06/2026
28/04/2026
24/04/2026
18/03/2026

„Honorarkürzung völlig willkürlich!“ Psychotherapeut*innen fordern BMG auf, Beschluss zu beanstanden

bvvp und DPtV schicken juristische Stellungnahme an Ministerium

„Die Honorarkürzungen sind unbegründet, rechtlich nicht haltbar und beschädigen nachhaltig psychotherapeutische Praxen und notwendige Versorgung. Wir haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden – denn das Ministerium hat hier die Rechtsaufsicht“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung ( ). Gemeinsam mit dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) haben sie eine juristische Stellungnahme an das BMG und Bundesministerin Warken geschickt. „Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat seinen Gestaltungsspielraum in den Verhandlungen zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen überreizt“, ergänzt bvvp-Vorsitzender Mathias Heinicke.

Entscheidungsträger können Entscheidung nicht begründen

Am 11. März 2026 kürzte der Erweiterte Bewertungsausschuss mitten im laufenden Betriebsjahr zum 1. April 2026 die psychotherapeutische Vergütung pauschal um 4,5 Prozent. Die genaue Sichtung der Gründe dieses Beschlusses zeige deutlich, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger – die Gesetzlichen Krankenkassen und die Unparteiischen – nicht einmal eine begründete Herleitung dieser fatalen Entscheidung anbieten können. „Dieser Beschluss ist offensichtlich völlig willkürlich herbeigeführt worden – zu Lasten der Psychotherapeut*innen und vor allem der psychotherapeutischen Versorgung. Dieser Beschluss kann vom BMG nicht genehmigt werden”, macht Heinicke klar.

Komplette Pressemitteilung: https://t1p.de/ofcdo

Stellungnahme: https://t1p.de/f3mfv

Adresse

Zum Wartturm 5
Gelnhausen
63571

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