08/05/2026
Schon gewusst? Unsere Experten klären auf über gesetzliche Leistungen rund um das Thema Pflege.
Dieser Ausschnitt eines Beratungsgespräches gibt Einblick in die Leistungen für pflegende Angehörige, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, u.a.:
Rentenpunkte:
• ab Pflegegrad 2
• mind. 10 Std/Woche Pflege
• max. 30 h Erwerbstätigkeit
Sonderurlaub:
10 Tage pro Kalenderjahr bei akuten Vorfällen, Pflegekasse zahlt dann Pflegeunterstützungsgeld (ca. 90% des Nettoverdienstes)
Bitte beachten: Die Leistungen werden jährlich angepasst. Fragen Sie Ihren Berater nach den aktuellen Voraussetzungen und finden heraus, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren. Wir sind im Großraum Ingolstadt-Großmehring, Neustadt/Donau und Kelheim-Riedenburg für Sie im Einsatz.