14/09/2026
𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 & 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 🌳
𝗪𝗮̈𝗰𝗵𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗛𝗲𝗰𝗸𝗲 𝘂̈𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗚𝗲𝗵𝘄𝗲𝗴?
Dann bist du dran, nicht die Stadt. Wer ein Grundstück besitzt, muss Hecken, Sträucher und Bäume so zurückschneiden, dass Gehweg, Radweg und Fahrbahn frei bleiben. Fachleute nennen das Lichtraumprofil: über Gehwegen je nach Kommune etwa 2,20 bis 2,50 Meter, über der Fahrbahn 4,50 Meter. Stolpert dort jemand über einen Ast, haftest du als Eigentümer.
✅ 𝗗𝗲𝗿 𝘀𝗰𝗵𝗼𝗻𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗙𝗼𝗿𝗺- 𝘂𝗻𝗱 𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗻𝗶𝘁𝘁 𝗶𝘀𝘁 𝗴𝗮𝗻𝘇𝗷𝗮̈𝗵𝗿𝗶𝗴 𝗲𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝘁
✅ 𝗞𝗿𝗮̈𝗳𝘁𝗶𝗴 𝘇𝘂𝗿𝘂̈𝗰𝗸𝘀𝗰𝗵𝗻𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗿𝗼𝗱𝗲𝗻: 𝗲𝗿𝘀𝘁 𝘄𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿 𝗮𝗯 𝟭. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿
✅ 𝗩𝗼𝗿𝗵𝗲𝗿 𝗸𝘂𝗿𝘇 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗛𝗲𝗰𝗸𝗲 𝘀𝗰𝗵𝗮𝘂𝗲𝗻, 𝗯𝗿𝘂̈𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗩𝗼̈𝗴𝗲𝗹 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝘁𝗮𝗯𝘂
Die genauen Maße legt jede Kommune in ihrer Satzung fest, ein Anruf im Rathaus klärt das in fünf Minuten. Und wenn du keine Lust auf Leiter und Heckenschere hast: Wir kommen mit dem passenden Gerät.
𝗔𝗯 𝟭. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝗶𝘀𝘁 𝘄𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗶𝘀𝗼𝗻. 𝗠𝗲𝗹𝗱 𝗱𝗶𝗰𝗵 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘇𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴. 🌿