03/06/2026
Text:
Ja, eine MPU kann wegen Aggressionspotenzial angeordnet werden.
Dies ist der Fall, wenn die Führerscheinstelle Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat (§ 11 FeV), etwa bei aggressivem Verhalten im Straßenverkehr, der Nutzung des Fahrzeugs zur Einschüchterung oder bei Hinweisen auf fehlende Impulskontrolle.
Ziel der MPU ist die Prüfung, ob künftig ein verantwortungsvoller und kontrollierter Umgang im Straßenverkehr gewährleistet ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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