16/03/2026
Wundkontrollen nach Operationen – der Hausarzt darf sie nicht abrechnen!
Unser Lieblingssatz:
„Das kann der Hausarzt machen.“
Nach stationären Operationen dürfen wir Hausärzte die Wundkontrolle und -versorgung in den ersten 14 Tagen nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Diese Nachsorge ist bereits im Abrechnungskomplex des Krankenhauses enthalten.
➡️ Bedeutet:
Die Verantwortung für die Nachsorge liegt in dieser Zeit beim Krankenhaus bzw. beim Operateur.
Trotzdem passiert es immer wieder, dass Patienten mit umfangreichen Wundanordnungen entlassen werden – mit dem Satz:
„Das soll Ihr Hausarzt machen.“
Das Problem:
Viele Klinikärzte wissen schlicht nicht, dass wir diese Leistungen nicht abrechnen dürfen.
Und dann stehen wir vor dem Dilemma:
• Das Krankenhaus ist weit weg
• Der Weg ist für Patienten beschwerlich
• Der Operateur sagt: „Das macht der Hausarzt“
Und am Ende haben wir Hausärzte den schwarzen Peter.
👉 Entweder wir erbringen Leistungen, die wir nicht abrechnen dürfen - aus Nächstenliebe zum Patient, „aufs Haus“, um das Vertrauen nicht zu zerstören…
👉 oder wir müssen Patienten erklären, dass wir sie nicht durchführen können, weil alles schon abgerechnet ist.
Dabei könnten wir Hausärzte die Nachsorge fachlich problemlos übernehmen –
wenn wir auch abrechnen dürften.
Der, der die Leistung erbringt, sollte sie abrechnen dürfen. Das scheint aber für Deutschland wieder mal zu schwierig zu sein…
Die Frage bleibt:
Warum gibt es eine Regelung, die die Versorgung unnötig kompliziert macht?
Gesundheitspolitik