26/08/2026
BVaG und Ihre Sterbegeldversicherung – was bedeutet die aktuelle Situation für Sie?
In den vergangenen Wochen haben uns verständlicherweise mehrere Kundinnen und Kunden angesprochen, die eine Sterbegeldversicherung beim Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) besitzen.
Die aktuellen Nachrichten rund um den BVaG sorgen bei vielen Menschen für Unsicherheit. Deshalb möchten wir Ihnen als Bestattungsunternehmen einige wichtige Informationen geben und vor allem eines vorwegnehmen:
Eine bestehende BVaG-Sterbegeldversicherung ist nach aktuellem Stand nicht einfach „weg“.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem BVaG zwar die Erlaubnis für das weitere Versicherungsgeschäft entzogen. Das bedeutet insbesondere, dass derzeit keine neuen Versicherungsverträge abgeschlossen und bestehende Verträge nicht erhöht oder verlängert werden können.
Für bereits bestehende Versicherungsverträge gilt jedoch etwas anderes.
Der BVaG selbst teilt aktuell mit:
Bestehende Verträge bleiben bestehen und werden weiterhin verwaltet. Auch Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet und Sterbegelder ausgezahlt.
Das ist für Menschen mit einer bestehenden Sterbegeldversicherung die wichtigste Information.
Was bedeutet das konkret, wenn ein Versicherungsfall eintritt?
Sollte ein Angehöriger mit einer BVaG-Sterbegeldversicherung versterben, muss die Versicherung nicht einfach abgeschrieben werden.
Der Sterbefall wird beim BVaG gemeldet und die Auszahlung des Sterbegeldes beantragt. Der BVaG stellt hierfür ausdrücklich ein Verfahren zur Meldung von Sterbefällen zur Verfügung.
Benötigt werden insbesondere:
• die Sterbeurkunde
• der Versicherungsschein bzw. die Police
• die Mitglieds- bzw. Versicherungsnummer, sofern vorhanden
• die erforderlichen Angaben zur Auszahlung
Auch wir als Bestattungsunternehmen können Sie bei diesem Vorgang unterstützen und die notwendigen Schritte mit Ihnen gemeinsam vorbereiten.
Was ist mit dem Geld, das bereits eingezahlt wurde?
Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig:
Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich nicht um ein persönliches Sparkonto, auf dem Ihre bisher eingezahlten Beiträge separat für Sie liegen.
Entscheidend ist vielmehr der bestehende Versicherungsvertrag und die darin vereinbarte Versicherungsleistung.
Nach den derzeit veröffentlichten Informationen des BVaG konzentrieren sich mögliche Maßnahmen insbesondere auf nicht garantierte Bonus- bzw. Überschussleistungen. Der BVaG weist darauf hin, dass die konkreten Auswirkungen auf einzelne Verträge geprüft werden und betroffene Mitglieder darüber schriftlich informiert werden.
Das bedeutet:
Die aktuelle Situation sollte ernst genommen werden – sie bedeutet aber nicht automatisch, dass das vertraglich vereinbarte Sterbegeld verloren ist.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Sie eine BVaG-Sterbegeldversicherung besitzen, besteht nach den derzeitigen Informationen kein Anlass zu einer überstürzten Kündigung.
Der BVaG weist selbst darauf hin, dass bestehende Verträge weiterhin verwaltet werden und die vertraglichen Beitragspflichten grundsätzlich weiter bestehen.
Vor allem sollten Sie Ihre Police gut aufbewahren und dafür sorgen, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall wissen, dass eine BVaG-Sterbegeldversicherung besteht.
Am besten legen Sie den Versicherungsschein zu Ihren persönlichen Vorsorgeunterlagen.
Und noch wichtiger:
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber, wo sich die Unterlagen befinden.
Denn im Trauerfall sollte niemand lange danach suchen müssen.
Wir lassen Sie damit nicht allein
Wenn Sie bei uns eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen haben oder eine BVaG-Sterbegeldversicherung besitzen und unsicher sind, was im Sterbefall zu tun ist, sprechen Sie uns gerne an.
Wir können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Schritte im Leistungsfall notwendig sind.
Bitte lassen Sie sich von Schlagzeilen nicht unnötig verunsichern.
Die Situation beim BVaG ist ohne Frage ungewöhnlich und befindet sich weiterhin in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren. Gleichzeitig bestätigt der BVaG aktuell ausdrücklich, dass bestehende Verträge weiter betreut und Sterbefälle weiterhin bearbeitet und ausgezahlt werden.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam und informieren unsere Kundinnen und Kunden, sobald sich für die praktische Abwicklung von Sterbefällen relevante Änderungen ergeben.
Die offiziellen Informationen des BVaG finden Sie hier:
Aktuelle Informationen des BVaG
Sterbefall beim BVaG melden
Ihr Team von Bestattungen Bastian König
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den derzeit öffentlich verfügbaren Informationsstand wieder und stellt keine rechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung dar. Maßgeblich für die Leistung sind die jeweiligen Vertragsunterlagen und die aktuellen Entscheidungen des BVaG bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörden.