01/09/2026
Geschäftsführer, Gesellschafter, Darlehensnehmer. Wer privat unterschreibt, kann trotz enger Unternehmensnähe Verbraucher bleiben.
Ein Kreditnehmer hatte Darlehen aufgenommen, um Gesellschaftsanteile zu erwerben und später frühere Finanzierungen abzulösen. Nach der Kündigung verlangte die Bank neben der Restforderung auch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorinstanzen sahen kein Verbraucherdarlehen.
Der Bundesgerichtshof entschied anders (Urteil vom 10. März 2026, Aktenzeichen XI ZR 132/24): Entscheidend ist nicht die Vertragsüberschrift und auch nicht ein Geschäftskonto als Bezugskonto, sondern der tatsächliche Zweck des Darlehens. Der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch eine natürliche Person kann zur privaten Vermögensverwaltung gehören.
Praktisch wichtig ist das vor allem bei Kündigungen, Restforderungen und Vorfälligkeitsentschädigungen. Den vollständigen Fall lesen Sie in unserem Blogartikel. Link in der Bio.