31/10/2020
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Bisher sind in allen Kohorten bis auf die 3. Klassenstufe insgesamt sechs Coronafälle festgestellt worden. Unser Gesundheitsamt hat deshalb angeordnet, dass die gesamte Schule voraussichtlich bis zum 8. November geschlossen bleiben muss. ⛔️
Inwieweit die Kinder Aufgaben oder digitalen Fernunterricht bekommen, entscheidet die Schule. Betroffene erhalten die Infos von dort.
Für alle Schülerinnen und Schüler (außer Klassenstufe 3) wurde/wird eine Quarantäne angeordnet. Sie dürfen ihre Wohnung erst einmal nicht mehr verlassen.
Die wichtigsten Dinge zu Corona in NF – stets aktuell und auf einen Blick: t1p.de/covNF 📋
HÄUFIGE FRAGEN ZU CORONAFÄLLEN AN SCHULEN
➡️ Wie entscheidet sich, wer in Quarantäne muss?
Bei der Quarantäne ist zu unterscheiden: Es gibt die angeordnete und die empfohlene Quarantäne.
Die angeordnete Quarantäne bedeutet für die betroffene Person, dass sie für die kommende Zeit bis zu 14 Tage zu Hause bleiben MUSS. Das Gesundheitsamt ordnet dies also als Pflicht an. In Quarantäme müssen alle Personen, die infiziert sind (positives Testergebnis) oder einen engeren Kontakt mit einer infizierten Personen hatten (sogenannte Kontaktpersonen 1. Grades). Dies wird vom Gesundheitsamt individuell ermittelt. Nicht immer muss die ganze Kohorte zwingend in Quarantäne.
Darüber hinaus kommt es vor, dass wir weiteren Personen vorsorglich eine Quarantäne empfehlen. Das sind insbesondere Kontaktpersonen 2. Grades, also Menschen, die zwar Kontakt hatten – der Kontakt fand aber auf Entfernung oder nur sehr kurz statt, sodass wahrscheinlich keine Ansteckung stattfand.
➡️ Fällt der Unterricht dann ganz aus?
Diese Entscheidung trifft die Schule und teilt dies ihren Schüler(innen) mit. Wenn eine ganze Kohorte angeordnet oder sicherheitshalber in Quarantäne ist, kann der Unterricht für die Betroffenen natürlich nicht mehr vor Ort stattfinden. Trotzdem kann die Schule digitalen Fernunterricht durchführen oder Aufgaben verteilen. Je nach Situation können wir Schulen für eine gewisse Zeit zudem komplett schließen. Auch dann kann es Fernunterricht oder Aufgaben geben.
➡️ Wer wird getestet?
In der Regel werden mindestens die Personen getestet, die engeren Kontakt zur infizierten Person hatten (Kontaktpersonen 1. Grades). Der erste Test erfolgt zeitnah, der zweite nach fünf bis sieben Tagen. Je nach Situation werden weitere Personen an der Schule, z. B. ganze Kohorten, getestet.
➡️ Warum werden nicht einfach sicherheitshalber alle in Quarantäne »gesteckt« und getestet?
Maßnahmen von Behörden müssen in einem Rechtsstaat wie Deutschland immer gut gerechtfertigt sein. Jemanden in Quarantäne zu »stecken« ist ein großer Eingriff in die Freiheitsrechte dieser Person. Auch ein Coronatest ist ein kleiner medizinischer Eingriff. Diese Eingriffe sind nur dann gerechtfertigt, wenn es gute Gründe dafür gibt – zum Beispiel eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben (Kontaktpersonen 1. Grades, siehe oben). In diesem Fall ist eine Quarantäne in der Regel erforderlich und verhältnismäßig. Die Quarantänepflicht ist dann ein erlaubter Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen. Personen, die nur entfernten oder gar keinen Kontakt hatten, kann man nicht einfach nach Hause verbannen oder testen lassen.
Zudem darf nicht vergessen werden, dass jede Quarantäneanordnung auch bearbeitet werden muss. Die Gesundheitsämter und auch die testenden Ärzt(inn)e(n) und ihre Labore haben aber nicht unendlich Kapazitäten. Sie müssen ihre Kraft auf die wahrscheinlicheren Fälle konzentrieren, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen.
➡️ Warum kommt nur das Kind in Quarantäne, aber die anderen Haushaltsangehörigen nicht?
In der Regel hatten Eltern und Geschwister keinen Kontakt zur infizierten Person. Sie sind also weit von der Infektionsquelle weg. Trotzdem könnten sie sich inzwischen natürlich beim Kind angesteckt haben. Aber – wie oben schon steht – braucht es für behördliche Maßnahmen einen konkreten Verdacht, ein vages »könnte« reicht nicht. Außerdem müssen Einzelpersonen eines Haushalts, die in Quarantäne sind, besondere Vorkehrungen treffen. Sie dürfen nicht mehr ganz normal am Familienleben teilnehmen. Dazu zählt sich in anderen Räumen aufzuhalten, zu anderen Uhrzeiten zu essen und das Bad mit zeitlichem Abstand zu benutzen.
Kleinen Kindern kann man dies kaum zumuten. Deswegen setzen wir auf Wunsch der Eltern bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr ein Elternteil mit in Quarantäne, das sich dann ohne Abstand ums Kind kümmern kann. Das andere Elternteil und die Geschwister dürfen weiter zur Arbeit/Schule gehen.