19/07/2026
Wohin fließt eigentlich die Medikamenten-Zuzahlung? 💶🤔
Bestimmt kennst du das: Du holst dein Rezept bei uns ab und musst an der Kasse zwischen 5 und 10 Euro dazuzahlen. Aber wusstest du, dass dieses Geld nicht bei uns in der Apotheke bleibt?
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Wir leiten deine Zuzahlung also eins zu eins an deine Krankenkasse weiter. Der zu leistende Betrag ist übrigens in allen deutschen Apotheken exakt gleich, egal ob du dein Medikament in Lauterhofen oder in Berlin abholst.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind komplett zuzahlungsbefreit.
Die Zuzahlung beträgt 10 % des Medikamentenpreises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.
Wenn du im Jahr mehr als 2 % deines Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %) für Zuzahlungen ausgibst, kannst du dich bei deiner Krankenkasse befreien lassen!
Du hast Fragen zu deiner persönlichen Belastungsgrenze oder sammelst Quittungen für die Befreiung? Sprich uns beim nächsten Besuch einfach an – wir drucken dir gerne deine Jahresquittung aus!