23/06/2026
Heute findet im Bundestag die öffentliche Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz statt. Wir Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Aber eine erneute Belastung der Apotheken wäre nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung nicht nur überproportional, sondern schlicht eine Gefahr für die flächendeckende Versorgung.
Politik und Gesellschaft sind sich einig, dass die Apotheken gestärkt und ihre pharmazeutischen Leistungen ausgeweitet werden müssen. Nur so lassen sich Primärversorgung und Krisenresilienz im Gesundheitswesen zukunftsfest machen. Dennoch will die Bundesregierung ab 2027 den Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen von 1,77 auf 2,07 Euro pro verordnetem Medikament erhöhen. Mit anderen Worten: Sie will das Honorar der Apotheken kürzen. Dabei haben die Apotheken von 2013 bis 2026 durch die fehlende Anpassung ihrer Vergütung bereits Sparbeiträge in Milliardenhöhe zugunsten der Krankenkassen erbracht. Denn: Ihr Honorar wurde in diesem Zeitraum nie an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst.
Nun soll das gerade erst stufenweise erhöhte Festhonorar gleich wieder eingekürzt werden. Das lehnen die Apotheken in Westfalen-Lippe entschieden ab, weil es die Apotheken finanziell belastet, ihre Planungssicherheit gefährdet, Apothekenneugründungen für den pharmazeutischen Nachwuchs in strukturschwachen Regionen unattraktiv macht und somit die flächendeckende Versorgung belastet.
Wir appellieren deshalb an den Bundestag als Gesetzgeber: Lassen Sie eine neuerliche Schwächung des Apothekensystems nicht zu!