13/08/2026
Kurzposition zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) begrüßt das Ziel des Gesetzgebers, die Nachrichtendienste an aktuelle Bedrohungslagen anzupassen und ihre Befugnisse auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die für die Freien Berufe unverzichtbaren Vertrauensbeziehungen wirksam geschützt bleiben. Berufsgeheimnisse dienen nicht allein den Interessen der Berufsträger, sondern gewährleisten den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu unabhängiger rechtlicher, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sonstiger professioneller Beratung.
Die Freien Berufe tragen in besonderer Weise Verantwortung für hochsensible persönliche Informationen. Allein die rund 1,49 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern rund zehn Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen knapp 4,8 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter knapp 129.000 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.
Deshalb müssen Mandanten, Patienten, Klienten und Ratsuchende darauf vertrauen können, sich ihren Rechtsanwälten, Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Berufsgeheimnisträgern offen anzuvertrauen. Dieses Vertrauen ist Voraussetzung für eine funktionierende Rechts-, Gesundheits-, Beratungs- und Prüfungsinfrastruktur und damit von erheblicher Bedeutung für das Gemeinwohl.
Der BFB begrüßt, dass der Gesetzentwurf erstmals einen allgemeinen Schutz von Berufsgeheimnisträgern für nachrichtendienstliche Maßnahmen vorsieht und den Schutzbereich gegenüber der bisherigen Rechtslage erweitert. Zugleich besteht aus Sicht der Freien Berufe weiterer Prüfungsbedarf hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit dieser Schutzmechanismen. Insbesondere sollte untersucht werden, ob die vorgesehenen Regelungen den berechtigten Geheimhaltungsinteressen aller von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten erfassten Vertrauensbeziehungen ausreichend Rechnung tragen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei der Schutz von Behandlungs-, Beratungs-, Prüfungs- und Mandatsverhältnissen. Vertrauliche Kommunikation zwischen Arzt und Patient, Psychotherapeut und Patient, Apotheker und Patient, Rechtsanwalt und Mandant sowie anderen Berufsgeheimnisträgern und ihren Auftraggebern bildet das Fundament einer vertrauensvollen Berufsausübung. Nachrichtendienstliche Maßnahmen dürfen dieses Vertrauen nicht beeinträchtigen.
Der BFB hält es zudem für erforderlich, dass Eingriffe in geschützte Vertrauensverhältnisse strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen unterliegen und durch wirksame Kontroll- und Rechtsschutzmechanismen abgesichert werden. Dies gilt insbesondere angesichts neuer digitaler Ermittlungsinstrumente und der zunehmenden Digitalisierung beruflicher Kommunikation und Dokumentation. Der Schutz vertraulicher elektronischer Kommunikation und sensibler Datenbestände muss auch unter den Bedingungen moderner Nachrichtendiensttätigkeit gewährleistet bleiben.
Schließlich sollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Berufsverbände bei Vorhaben mit erheblicher Bedeutung für Berufsgeheimnisse und Grundrechte ausreichend Zeit zur fachlichen Prüfung und Stellungnahme erhalten. Eine sorgfältige Beteiligung der betroffenen Kreise trägt wesentlich zur Qualität und Akzeptanz der Gesetzgebung bei.