Voorgang - Moerser Bestattungshaus seit 1839 -

Voorgang - Moerser Bestattungshaus seit 1839 - Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Voorgang - Moerser Bestattungshaus seit 1839 -, Beerdigungsfeier und Friedhof, Oberwallstraße 13, Moers.

26/08/2026

BVaG und Ihre Sterbegeldversicherung – was bedeutet die aktuelle Situation für Sie?

In den vergangenen Wochen haben uns verständlicherweise mehrere Kundinnen und Kunden angesprochen, die eine Sterbegeldversicherung beim Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) besitzen.

Die aktuellen Nachrichten rund um den BVaG sorgen bei vielen Menschen für Unsicherheit. Deshalb möchten wir Ihnen als Bestattungsunternehmen einige wichtige Informationen geben und vor allem eines vorwegnehmen:

Eine bestehende BVaG-Sterbegeldversicherung ist nach aktuellem Stand nicht einfach „weg“.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem BVaG zwar die Erlaubnis für das weitere Versicherungsgeschäft entzogen. Das bedeutet insbesondere, dass derzeit keine neuen Versicherungsverträge abgeschlossen und bestehende Verträge nicht erhöht oder verlängert werden können.

Für bereits bestehende Versicherungsverträge gilt jedoch etwas anderes.

Der BVaG selbst teilt aktuell mit:

Bestehende Verträge bleiben bestehen und werden weiterhin verwaltet. Auch Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet und Sterbegelder ausgezahlt.

Das ist für Menschen mit einer bestehenden Sterbegeldversicherung die wichtigste Information.

Was bedeutet das konkret, wenn ein Versicherungsfall eintritt?

Sollte ein Angehöriger mit einer BVaG-Sterbegeldversicherung versterben, muss die Versicherung nicht einfach abgeschrieben werden.

Der Sterbefall wird beim BVaG gemeldet und die Auszahlung des Sterbegeldes beantragt. Der BVaG stellt hierfür ausdrücklich ein Verfahren zur Meldung von Sterbefällen zur Verfügung.

Benötigt werden insbesondere:

• die Sterbeurkunde
• der Versicherungsschein bzw. die Police
• die Mitglieds- bzw. Versicherungsnummer, sofern vorhanden
• die erforderlichen Angaben zur Auszahlung

Auch wir als Bestattungsunternehmen können Sie bei diesem Vorgang unterstützen und die notwendigen Schritte mit Ihnen gemeinsam vorbereiten.

Was ist mit dem Geld, das bereits eingezahlt wurde?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig:

Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich nicht um ein persönliches Sparkonto, auf dem Ihre bisher eingezahlten Beiträge separat für Sie liegen.

Entscheidend ist vielmehr der bestehende Versicherungsvertrag und die darin vereinbarte Versicherungsleistung.

Nach den derzeit veröffentlichten Informationen des BVaG konzentrieren sich mögliche Maßnahmen insbesondere auf nicht garantierte Bonus- bzw. Überschussleistungen. Der BVaG weist darauf hin, dass die konkreten Auswirkungen auf einzelne Verträge geprüft werden und betroffene Mitglieder darüber schriftlich informiert werden.

Das bedeutet:

Die aktuelle Situation sollte ernst genommen werden – sie bedeutet aber nicht automatisch, dass das vertraglich vereinbarte Sterbegeld verloren ist.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine BVaG-Sterbegeldversicherung besitzen, besteht nach den derzeitigen Informationen kein Anlass zu einer überstürzten Kündigung.

Der BVaG weist selbst darauf hin, dass bestehende Verträge weiterhin verwaltet werden und die vertraglichen Beitragspflichten grundsätzlich weiter bestehen.

Vor allem sollten Sie Ihre Police gut aufbewahren und dafür sorgen, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall wissen, dass eine BVaG-Sterbegeldversicherung besteht.

Am besten legen Sie den Versicherungsschein zu Ihren persönlichen Vorsorgeunterlagen.

Und noch wichtiger:

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber, wo sich die Unterlagen befinden.

Denn im Trauerfall sollte niemand lange danach suchen müssen.

Wir lassen Sie damit nicht allein

Wenn Sie bei uns eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen haben oder eine BVaG-Sterbegeldversicherung besitzen und unsicher sind, was im Sterbefall zu tun ist, sprechen Sie uns gerne an.

Wir können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Schritte im Leistungsfall notwendig sind.

Bitte lassen Sie sich von Schlagzeilen nicht unnötig verunsichern.

Die Situation beim BVaG ist ohne Frage ungewöhnlich und befindet sich weiterhin in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren. Gleichzeitig bestätigt der BVaG aktuell ausdrücklich, dass bestehende Verträge weiter betreut und Sterbefälle weiterhin bearbeitet und ausgezahlt werden.

Wir verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam und informieren unsere Kundinnen und Kunden, sobald sich für die praktische Abwicklung von Sterbefällen relevante Änderungen ergeben.

Die offiziellen Informationen des BVaG finden Sie hier:

Aktuelle Informationen des BVaG⁠

Sterbefall beim BVaG melden⁠

Ihr Team von Bestattungen Voorgang

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den derzeit öffentlich verfügbaren Informationsstand wieder und stellt keine rechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung dar. Maßgeblich für die Leistung sind die jeweiligen Vertragsunterlagen und die aktuellen Entscheidungen des BVaG bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörden.

29/06/2026
Manche Abschiede verdienen etwas sehr Persönliches.Die Urnenmanufaktur Edelzweig in Österreich fertigt handgearbeitete N...
08/05/2026

Manche Abschiede verdienen etwas sehr Persönliches.

Die Urnenmanufaktur Edelzweig in Österreich fertigt handgearbeitete Natur- und Holzurnen aus regionalen Materialien. Jede Urne entsteht mit viel Sorgfalt, handwerklicher Qualität und einem feinen Gespür für Individualität. Auf Wunsch sind persönliche Gravuren, Motive oder sogar Holz aus dem eigenen Garten möglich.

So wird aus einer Urne ein stilles, sehr persönliches Erinnerungsstück.

Jetzt bei uns erhältlich.

💭 Was bleibt, wenn wir gehen?Fragen rund um Erben und Vererben schiebt man gerne vor sich her – und doch gehören sie zum...
30/04/2026

💭 Was bleibt, wenn wir gehen?

Fragen rund um Erben und Vererben schiebt man gerne vor sich her – und doch gehören sie zum Leben dazu. Umso wertvoller ist es, sich in Ruhe damit auseinanderzusetzen.

Wir haben aktuell liebevoll gestaltete Informationsmappen vom WWF erhalten, die genau dabei helfen: verständlich, einfühlsam und ohne Druck.

🤍 Sie können diese Mappen kostenlos bei uns im Geschäft abholen.

Vielleicht ist es einfach ein erster Schritt. Ein Moment des Innehaltens.Ein Gedanke daran, wie man Dinge regeln und Angehörige entlasten kann.

Und genau dafür sind wir da:Nicht nur für Informationen rund ums Erben, sondern vor allem auch für alles, was mit Abschied, Bestattung und persönlicher Vorsorge zu tun hat.

In Ruhe. Ohne Verpflichtung. Mit dem Blick auf das, was wirklich zählt.

📍 Kommen Sie gerne vorbei – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter der Telefonnummer 02841 22134

24/04/2026
So ein Fall wirkt erstmal unfassbar – und genau deshalb ist es sinnvoll, sich nüchtern anzuschauen, warum die Hürden in ...
03/04/2026

So ein Fall wirkt erstmal unfassbar – und genau deshalb ist es sinnvoll, sich nüchtern anzuschauen, warum die Hürden in Deutschland deutlich höher sind und warum so etwas hier in der Regel sehr schnell auffallen würde.



🇩🇪 1. Strenge gesetzliche Kontrolle (Bestattungsgesetze der Bundesländer)

In Deutschland ist der Umgang mit Verstorbenen kein „freier Markt ohne Kontrolle“, sondern klar geregelt:
• Jede Einäscherung braucht eine zweite ärztliche Leichenschau (Krematoriumsarzt)
• Es muss eine eindeutige Identitätsfeststellung erfolgen (z. B. durch Kennzeichnung am Körper)
• Es gibt eine lückenlose Dokumentationspflicht

👉 Bedeutet: Eine Einäscherung „einfach behaupten“, obwohl sie nie stattgefunden hat, ist extrem schwer – weil mehrere unabhängige Stellen beteiligt sind.



🔥 2. Kontrollierte Abläufe im Krematorium

Krematorien arbeiten nach festen, nachvollziehbaren Prozessen:
• Der Verstorbene erhält eine feuerfeste Identifikationsmarke (Schamottstein), die den gesamten Einäscherungsprozess begleitet
• Diese Marke bleibt bis zur Urne dabei und dient als Beweis der Identität
• Jede Einäscherung wird protokolliert und nachvollziehbar dokumentiert

👉 „Falsche Asche“ auszuhändigen wäre nur möglich, wenn mehrere Kontrollinstanzen gleichzeitig versagen – das ist extrem unwahrscheinlich.



🪦 3. Friedhofszwang & Nachverfolgbarkeit

In Deutschland gilt der sogenannte Friedhofszwang:
• Urnen dürfen (mit wenigen Ausnahmen) nicht einfach privat übergeben oder irgendwo gelagert werden
• Sie müssen auf einem Friedhof oder zugelassenen Ort beigesetzt werden
• Friedhöfe führen exakte Register über jede Beisetzung

👉 Dadurch entsteht eine zusätzliche Kontrollschicht:
Eine Urne „verschwindet“ nicht einfach im System.



🧾 4. Viele Beteiligte statt Einzelperson

Ein ganz wichtiger Punkt:

In Deutschland sind an einer Bestattung meist beteiligt:
• Bestatter
• Ärzte (Leichenschau)
• Behörden (Sterbefallanzeige)
• Krematorium
• Friedhof

👉 Anders als im geschilderten Fall kann nicht eine einzelne Person den gesamten Prozess allein kontrollieren und manipulieren.



⚖️ 5. Strafrechtliches Risiko & schnelle Auffälligkeit

Ein solcher Betrug wäre hier gleich mehrfach strafbar:
• Störung der Totenruhe
• Betrug
• Urkundenfälschung

Und vor allem:
👉 Schon kleine Unstimmigkeiten (fehlende Dokumente, falsche Zeiten, Abweichungen im Ablauf) würden bei Kontrollen oder durch Angehörige auffallen.



🏢 6. Warum das speziell bei professionellen Betrieben praktisch ausgeschlossen ist

Bei etablierten Betrieben – wie z. B.
• Bestattungen Bastian König
• Bestattungen Voorgang

kommt noch etwas Entscheidendes dazu:
• klare interne Abläufe
• Qualitäts- und Dokumentationsstandards
• Ruf und Vertrauen als wichtigste Grundlage

👉 Ein solcher Betrug würde nicht nur strafrechtlich alles zerstören, sondern auch sofort die Existenz des Unternehmens.



🧠 Fazit

Der Fall aus England zeigt ein extremes Systemversagen. In Deutschland verhindern mehrere Dinge gleichzeitig so ein Szenario:
• Mehrstufige Kontrollen
• Technische Identitätssicherung
• Dokumentationspflicht
• Trennung der Zuständigkeiten
• Friedhofszwang

👉 Deshalb ist so ein Vorgehen hier nicht nur verboten, sondern praktisch nur möglich, wenn gleich mehrere Schutzmechanismen gleichzeitig versagen – und das ist extrem unwahrscheinlich.

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tode Johannes Tepes erfahren. Mit seiner freundlichen aber verbindlichen Art hat er ...
29/03/2026

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tode Johannes Tepes erfahren. Mit seiner freundlichen aber verbindlichen Art hat er dazu beigetragen, dass wir einiges im Bestattungswesen lernen konnten. Danke, Kollege.

Mit großer Bestürzung müssen wir euch leider mitteilen, dass unser lieber Kollege und Freund, Johannes Tepe, heute Morgen plötzlich und völlig unerwartet verstorben ist. Wir sind erschüttert, fassungslos, stehen unter Schock und können es noch nicht begreifen. Johannes hat 34 Jahre all seine Leidenschaft in seine Berufung gesteckt und alles gegeben, um trauernde Angehörige durch die Zeit der Trauer zu begleiten und ihnen einen würdevollen Abschied von ihrem geliebten Menschen zu ermöglichen. Nun planen wir seinen eigenen Abschied. 💔 Aber eins war uns schon heute klar: Wir werden sein Lebenswerk ehren und es nach seinen Prinzipien - so wie er es gewollt hätte - weiterführen. Für Johannes. 💓 Mach es gut, lieber Freund. Wir hoffen, du schaust auf uns hinunter und bist stolz auf uns. Dein Team Tepe aus Uedem

29/03/2026

Wir setzen uns seit Jahren für die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung ein, die sich mehr Entscheidungsfreiheit bei dem Umgang mit der Asche geliebter Verstorbener wünschen.

Hier ein Beitrag dazu von der Märkischen Allgemeinen:
https://www.facebook.com/reel/2157311485083167

Adresse

Oberwallstraße 13
Moers
47441

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