14/07/2026
Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, kurz EHDS) wurde ein neuer europäischer Rechtsrahmen geschaffen, der die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten unter anderem für Forschungszwecke und Gesundheitspolitik erleichtern soll. Der EHDS steht somit über dem Datenschutzrecht.
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Der EHDS sorgt für den rechtlichen Rahmen, der es "berechtigten Antragstellern" nach Prüfung durch zuständige Stellen wie die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle (kurz DACO) ermöglicht, Gesundheitsdaten abzufragen. Wer Informationen erhalten möchte, muss dafür zahlen und erhält sie nach erfolgreicher Prüfung.
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Basierend auf der Krankenversicherungsnummer (KVNR), die individuell ist und die jeder Versicherte ein Leben lang behält, werden künftig Gesundheitsdaten folglich nicht mehr nur gesammelt sondern müssen auch herausgegeben werden. Andernfalls d r o h e n Unternehmen im Bereich Gesundheit und Vorsorge massive Sanktionen wie hohe Geldstrafen.
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Zwar sollen Daten zur Identifikation der Person nicht unmittelbar mit den Gesundheitsdaten verknüpft sein.
Doch wir sprechen hier von einer kleinen Änderung im Code, die die KVNR entschlüsselt. Denn diese ist laut Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) nicht anonymisiert sondern lediglich pseudonymisiert, d.h. wiederherstellbar.
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Wir sehen bereits auf den ersten Blick, welche massiven Gefahren diese Änderung mit sich bringt: Gesundheitsdaten, Daten über den eigenen Körper, sind die sensibelsten Daten, die eine Person hat.
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Sobald wir AfD-Politiker*innen regieren lassen, und das möchte bald 1/3 unserer Bevölkerung, werden diese Menschen Möglichkeiten schaffen und finden, diese Daten abzufragen, denn der Grundstein wurde mit dem EHDS, dem GDNG und weiteren Verordnungen gelegt.
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Was auf den ersten Blick wie eine kleine Änderung wirkt, schafft eine Grundlage für saneistisch sowie ableistisch motivierte Aktionen gegen Tausende und das nach einer einzigen Datenbankabfrage.
All das wird rechtlich legitimiert passieren.
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Was du dagegen tun kannst: Eine Möglichkeit, dich zu schützen, ist die sogenannte Widerspruchslösung (Opt-out). Hierfür musst du nur deiner Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass du der elektronischen Patientenakte widersprichst. Dies kannst du auch jetzt noch tun. Somit können deine Daten zumindest bei nicht-missbräuchlicher Auslegung des GDNG nicht abgegriffen werden.
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