13/03/2020
ℹ️ ACHTUNG: Sonderregelung "AU-Bescheinigung per Telefon" entfällt ab 20. April 2020
Der GBA hat entschieden: Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen wegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Montag, 20. April 2020, wieder in die Praxen kommen.ℹ️
Wir sagen: Das ist ein verheerendes Signal für das Ziel der Eindämmung der Neuinfektionen mit dem Coronavirus! kvb.de/w6907
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Wegen der Corona-Situation können sich Patienten noch bis Anfang April bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege - jedoch nicht bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion - telefonisch von einem Arzt krankschreiben lassen📞.
Am Telefon benötigt Ihr lediglich Eure Versichertendaten (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Krankenkasse und Versichertenart). Ihr braucht NICHT in die Arztpraxis gehen, um Eure Gesundheitskarte einlesen zu lassen.
Diese Sonderregelung umfasst Krankschreibungen bis zu sieben Tage und ist auf vier Wochen beschränkt (Start war der 9. März 2020).
Mehr Informationen zum Coronavirus: www.rki.de
Mehr Informationen für Ärzte zur telefon. Krankschreibung: kvb.de/w6868