06/06/2026
Asche im Schmuckstück – wer sollte das entscheiden dürfen? 🤔
❗Das Sächsische Bestattungsgesetz wird derzeit überarbeitet.
Ein Thema, über das dabei gesprochen wird: Erinnerungsschmuck mit Asche von Verstorbenen.
Aktuell ist die Ascheteilung in Sachsen verboten.
Künftig soll sie unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden – nämlich dann, wenn der verstorbene Mensch zu Lebzeiten in einer Bestattungsverfügung ausdrücklich zugestimmt hat.
Auf den ersten Blick scheint das nachvollziehbar. 😊
Denn natürlich geht es um Würde, um Pietät und um den Willen des Menschen, der verstorben ist.
Aber die Praxis ist oft nicht so einfach.😕
- Nicht jeder spricht zu Lebzeiten über die eigene Bestattung.
- Nicht jeder schreibt Wünsche auf.
- Und manchmal sind es gerade junge Menschen, bei denen niemand damit gerechnet hat, dass solche Fragen überhaupt einmal entstehen.
Dann stehen Angehörige da – mit ihrer Trauer, ihren Fragen und dem Wunsch nach etwas, das bleibt.
👉 Wie sehen Sie das?
Sollte Erinnerungsschmuck mit Asche nur möglich sein, wenn der Verstorbene vorher schriftlich zugestimmt hat? Oder sollten nahe Angehörige selbst entscheiden dürfen?