12/08/2026
📢 Information für unsere Patientinnen
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 ein neues Sparpaket im Gesundheitswesen beschlossen. Für gynäkologische Praxen bedeutet das: Ab sofort werden pro Quartal nur noch 90 % der Behandlungsfälle von den Krankenkassen finanziert. Ist das Budget ausgeschöpft, wird die weitere Behandlung im Quartal nicht mehr vergütet – betroffen sein können z. B. Schwangerschaftsvorsorge und Krebsfrüherkennung.
Sollte es künftig zu längeren Wartezeiten kommen, liegt das an diesen neuen gesetzlichen Vorgaben – nicht an unserer Praxis. Wir bemühen uns weiterhin um die bestmögliche Versorgung im Rahmen der geltenden Regelungen.