12/08/2026
AED-Grundlehrgang
Die Nutzung eines AEDs (Automatisierter Externer Defibrillator) durch Ersthelfer im Betrieb erfordert die vorherige Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung sowie eine regelmäßige Schulung am Gerät. Ersthelfer müssen mindestens einmal pro Jahr eine Schulung zum Einsatz des AEDs im Betrieb absolvieren, die schriftlich dokumentiert wird. Während dieser Schulung werden die Ersthelfer in der Handhabung des AEDs unterrichtet und üben die Anwendung in Kombination mit Wiederbelebungsmaßnahmen, um die notwendige Sicherheit im Notfall zu gewährleisten. Zusätzlich können die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in die Schulung integriert werden. Diese Schulungen sollten idealerweise direkt nach einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung stattfinden, da die Bedienung des AEDs auf grundlegenden Wiederbelebungsmaßnahmen und Basiswissen zur Defibrillation basiert. Im Rahmen der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung im Betrieb gemäß §4 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV) ist es zudem wichtig, die Mitarbeiter über die Standorte der AEDs und die Verfügbarkeit der Ersthelfer zu informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie zu sämtlichen Leistungen in der Webseite unter: https://premedic-gmbh.de/grundlehrgang/