07/06/2026
Kahlschlag in der Therapie
Ergotherapeuten warnen vor den fatalen Folgen des neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Geplante Reform der Bundesregierung bedroht die Existenz von Therapiepraxen und gefährdet die Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Das vom Bundeskabinett beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll im Eiltempo noch vor der politischen Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden.
Was politisch als „Stabilisierung“ deklariert wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein drastisches Sparprogramm auf dem Rücken derer, die das Gesundheitssystem tragen.
Die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten im Land schlagen Alarm: Der aktuelle Gesetzentwurf bedroht nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Praxen, sondern wird die ambulante Versorgung von Millionen Patienten massiv verschlechtern.
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs und ihre Folgen:
1. Die Honorar-Bremse: Koppelung an die Grundlohnsumme
Die Vergütung für therapeutische Leistungen soll strikt an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelt und für die Jahre 2027 bis 2029 zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt werden.
Das Problem: Die Grundlohnsumme (die beitragspflichtigen Einkommen der Kassenmitglieder) wächst deutlich langsamer als die realen Betriebskosten in den Praxen. Mieten, Energie, Therapiematerialien und eine faire Mitarbeitervergütung sind durch die Inflation massiv gestiegen.
Die Konsequenz: Rein rechnerisch kommt dies einer Honorarkürzung gleich. Um zu überleben, werden Praxen gezwungen sein, beim Personal (Löhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Fortbildungen) und bei der Ausstattung zu sparen. Die logische Folge sind Kündigungen und ein akuter Fachkräftemangel in einem ohnehin schon belasteten Berufsfeld.
2. Bürokratie ohne Ausgleich: Streichung der Blankoverordnungs-Pauschale
Die erst kürzlich eingeführte Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen soll ersatzlos gestrichen werden. Eigentlich sollte diese Pauschale den administrativen und fachlichen Mehraufwand abgelten, der entsteht, wenn Therapeuten die Therapieplanung eigenverantwortlich übernehmen.
Die Konsequenz: Ergotherapeuten tragen künftig die volle Verantwortung und den erhöhten bürokratischen Aufwand komplett umsonst. Auch das führt zu einer verdeckten Vergütungskürzung und macht betriebswirtschaftlich notwendige Leistungen – wie etwa zeitintensive Hausbesuche bei schwerstkranken Patienten – schlichtweg unrentabel.
3. Höhere Barrieren für Patienten: Verschärfte Zuzahlungen
Die gesetzliche Zuzahlung für Patientinnen und Patienten soll von bisher 10 Euro auf 15 Euro je Heilmittelverordnung steigen (zusätzlich zu den bestehenden 10 Prozent der Behandlungskosten).
Die Konsequenz: Für die Praxen bedeutet das mehr Verwaltungsaufwand und Konfliktpotenzial beim Einziehen der Gelder. Für die Patienten wiegt die Änderung schwerer: Es drohen Behandlungsabbrüche oder der komplette Verzicht auf notwendige Therapien, weil sich einkommensschwache oder chronisch kranke Menschen die Zuzahlung schlicht nicht mehr leisten können.
Indirekter Budgetdruck auf die Ärzteschaft
Auch wenn das Gesetz Mediziner nicht direkt dazu zwingt, weniger Rezepte auszustellen: Durch die strikte Dämpfung des Ausgabenzuwachses steigt die Budgetüberwachung in den Arztpraxen drastisch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt bereits vor weniger Terminen und Leistungen. Ärzte werden im Praxisalltag unter massiven Rechtfertigungsdruck geraten – mit der Folge, dass notwendige Ergotherapie-Verordnungen seltener oder verspätet ausgestellt werden.
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