Das Pflegeteam Behrens GmbH

Das Pflegeteam Behrens GmbH Das Pflegeteam Behrens GmbH - ambl. Kranken.- und Seniorenpflege, Tagespflege für Senioren und Unser Pflegedienst wurde am 1.November 1998 gegründet.

Bis zum heutigen Tag ist die Anzahl der Mitarbeiter auf knapp 50 angewachsen. Unsere gut qualifizierten, engagierten und loyalen Mitarbeiter in der Pflege und Verwaltung sind Grundlage unseres Erfolges. Im Jahr 2014 eröffneten wir unsere erste Tagespflege für Senioren mit 35 Plätzen. In Stralsund haben wir ein Pflegeberatungsbüro, um den Stralsunder Klienten sowie den Haus- und Fachärzten etwas n

äher zu sein. Im Sommer 2017 gab es wieder Grund zur Freude. Wir eröffneten unsere zweite Tagespflege mit zusätzlichen 18 Plätzen. Mit den Praxen für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie entstand unser Pflege-, Reha-& Therapiezentrum "ProSund". Nachdem wir einige Mitarbeiterinnen zu Palliativfachkräfte ausbildetet, sind wir in der SAPV engagiert. Swetlana Behrens, eine der Gesellschafterinnen und PDL, bildet mit ihren drei Mentorinnen nicht nur Pflegefachfrauen/ Pflegefachmänner aus, sondern auch betriebliche Ersthelfer. Sie engagiert sich in Fahrschulen, Schulen, Kitas und Betriebe jeglicher Art. So haben bereits Schüler eine Hürde in Richtung Führerschein genommen, sie besitzen den Ersthelfernachweis, der im Sprachgebrauch auch als Rotkreuz- oder 1. Hilfeschein bekannt ist. Ab Juli 2021 bietet Frau Behrens zudem Kurse für "Erste Hilfe am Kind" an. Unser Angebotsspektrum ist vielfältig. Pflegekurse, Pflegeschulungen/Pflegeberatungen in der Häuslichkeit, DEKRA geprüftes Schmerzmanagement etc.runden unser Leistungsspektrum ab. Momentan erweitern wir unser physiotherapeutisches Angebot in Stralsund. Auf 210 Quadratmetern entsteht ein Bereich für Geräte gestützte Physiotherapie und Rehasport. Außerdem schaffen wir zwei Plätze für die Nachtpflege. Im Oktober 2020 wurden wir eine GmbH. Soviel zur Chronik.

📊 Lehren aus dem neuen Report zur Pflegebedürftigkeit Die aktuelle Analyse zeigt eindrucksvoll, dass die Zahl der Pflege...
18/07/2026

📊 Lehren aus dem neuen Report zur Pflegebedürftigkeit

Die aktuelle Analyse zeigt eindrucksvoll, dass die Zahl der Pflegebegutachtungen in den letzten zehn Jahren nahezu doppelt so hoch ist. Einige der interessantesten Ergebnisse im Überblick:

- 60% der Antragsteller entscheiden sich für Pflegegeld, um ihre Versorgung selbst zu organisieren, meist unterstützt von Angehörigen.
- Nur 11,2% beantragen ausschließlich ambulante Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes.
- 35% der Antragsteller erhalten bei der Erstbegutachtung direkt Pflegegrad 2, was die Notwendigkeit einer frühzeitigen Unterstützung unterstreicht.

Häufigste Ursachen für Pflegebedürftigkeit sind demenzielle Erkrankungen, Altersschwäche und Polyarthrose. Ein bemerkenswertes Detail: 90% der Pflegebedürftigen leben weiterhin in ihrem eigenen Zuhause.

Die Gutachter empfehlen auch Maßnahmen zur Erhaltung der Selbstständigkeit:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Hilfsmittel
- Prävenzione Maßnahmen, um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.

Hausbesuche, persönliche Gespräche und gezielte Präventionsmaßnahmen sollen in Zukunft weiter ausgebaut werden, um die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern.

👉 Lest mehr über diese wichtigen Entwicklungen: [Pflegebedürftige bevorzugen Bares statt Pflegeleistungen](https://www.carevor9.de/care-inside/pflegebeduerftige-bevorzugen-bares-statt-pflegeleistungen)

𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗞𝗲𝗵𝗿𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗮𝗿𝗶𝗳𝘁𝗿𝗲𝘂𝗲 𝗶𝗺 𝗣𝗡𝗢𝗚!Die Chancen auf Nachbesserungen bei der umstrittenen Tariftreueregelung ...
08/07/2026

𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗞𝗲𝗵𝗿𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗮𝗿𝗶𝗳𝘁𝗿𝗲𝘂𝗲 𝗶𝗺 𝗣𝗡𝗢𝗚!

Die Chancen auf Nachbesserungen bei der umstrittenen Tariftreueregelung in der geplanten Pflegereform steigen. In Änderungsanträgen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist vorgesehen, tarifliche Lohnsteigerungen für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege zumindest teilweise auch oberhalb der Grundlohnsumme zu refinanzieren. Für Pflegeanbieter wäre dies ein wichtiges Signal – auch mit Blick auf das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Kabinettsbeschluss erneut verschoben wurde.
Für Pflegeeinrichtungen könnte sich bei einem ihrer heikelsten Punkte der geplanten Reformen doch noch etwas bewegen. Die Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sehen vor, einen Teil – 50 Prozent – der über die Grundlohnsummenentwicklung hinausgehenden Tarifsteigerungen für zwei Jahre weiterhin refinanzierbar zu halten. Anschließend sollen die Auswirkungen evaluiert werden.

Zwar betrifft die Regelung unmittelbar Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel die häusliche Krankenpflege oder die außerklinische Intensivpflege nach dem SGB V. Dennoch gilt sie in der Branche als wichtiger Fingerzeig für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), in dem eine vergleichbare Begrenzung der Refinanzierung für die Pflegeversicherung vorgesehen ist.

𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲 𝗧𝗿𝗮̈𝗴𝗲𝗿 𝗸𝗼̈𝗻𝗻𝘁𝗲𝗻 𝗷𝗲𝗱𝗼𝗰𝗵 𝗮𝘂ß𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝗲𝗻!

Aus Sicht vieler Betreiber bleibt der Änderungsantrag allerdings unvollständig. Nach dem derzeitigen Wortlaut profitieren offenbar nur tarifgebundene Einrichtungen. Private Anbieter, die zwar tariforientiert bezahlen, aber keinem Arbeitgeberverband angehören, könnten damit leer ausgehen.

Christian Westermann, Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes Engel vonne Ruhr, begrüßt zwar die Richtung der Änderungsanträge. Dass der Gesetzgeber wieder eine Refinanzierung oberhalb der Grundlohnsumme vorsehe, sei ein wichtiges Zeichen. Die geplante Lösung greife jedoch zu kurz. Er kritisiert vor allem die nur teilweise Refinanzierung, die Befristung auf zwei Jahre sowie die mögliche Benachteiligung tarifanwendender gegenüber tarifgebundenen Einrichtungen. Entscheidend müsse sein, welche Löhne tatsächlich gezahlt würden – nicht, ob ein Unternehmen formal tarifgebunden sei.

𝗣𝗡𝗢𝗚 𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁 𝗳𝗿𝘂̈𝗵𝗲𝘀𝘁𝗲𝗻𝘀 𝗮𝗺 𝟭𝟯. 𝗝𝘂𝗹𝗶 𝗶𝗻𝘀 𝗞𝗮𝗯𝗶𝗻𝗲𝘁𝘁

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll nach derzeitiger Planung am Freitag, 10. Juli, Bundestag und Bundesrat passieren. Das Pflegeneuordnungsgesetz verzögert sich dagegen erneu: Der Kabinettsbeschluss wurde inzwischen auf Montag, 13. Juli, verschoben. Damit wird die Reform vor der parlamentarischen Sommerpause voraussichtlich nicht mehr im Bundestag beraten.

28/06/2026

💚💛 Das Pflegeteam Behrens GmbH präsentiert das F1 Kinderfußball SOMMERFESTIVAL 2026! 💛💚

Am Sonntag, den 28.06.2026, verwandelt sich die SRS-Sportanlage „An der Prohner Wiek“ in ein buntes Fußballparadies für unsere kleinsten Kicker! ⚽💚

Ab 10:00 Uhr rollt der Ball – und das bei sommerlichen Temperaturen um die 30 Grad ☀️🌻. Perfekte Bedingungen für einen unvergesslichen Tag rund um den Kinderfußball!

Im Mittelpunkt stehen unsere jungen Talente der F1-Junioren, die mit ganz viel Spaß, Leidenschaft und Teamgeist zeigen, was sie draufhaben 💛⚽. Insgesamt reisen 10 Mannschaften aus ganz Mecklenburg-Vorpommern an, darunter der PSV Wismar, Förderkader René Schneider, Rot-Weiß Wogast, Blau-Weiß Baabe, FSV Garz, SV Abtshagen und Lok Stralsund.

💚 Besonders stolz: Der SV Prohner Wiek stellt gleich 3 eigene Mannschaften! Hier wird deutlich – Kindersport wird bei uns großgeschrieben! 💛

Ein riesiges Dankeschön geht an unseren Hauptsponsor – Das Pflegeteam Behrens 💚👏, das das Team um Trainer Frank Schröder bereits seit mehreren Jahren tatkräftig unterstützt. Diese starke Partnerschaft macht solche besonderen Erlebnisse für unsere Kinder erst möglich 💛⚽.

Neben dem Fußball wartet ein riesiges Rahmenprogramm für Groß und Klein:
💛 XXL Fußball-Dart
💚 Hüpfburg
💛 Foodwagen von der Fa. Sundwerk mit Slush-Ice, Softeis, Waffeln und vielen weiteren Leckereien (ebenfalls gesponsert – DANKE!)
💚 Und natürlich sorgen die Muttis und Papas der F1 für das leibliche Wohl 🍰🥤
👉 Das Beste: Der Eintritt ist frei! 💛

Also kommt vorbei, packt eure Familie, Freunde und Nachbarn ein und erlebt gemeinsam einen wundervollen Tag voller Kinderfußball, Spaß und Sommerstimmung 💚⚽💛

Lasst uns zusammen dafür sorgen, dass dieses Festival für unsere Kids unvergesslich wird! 🌻💛💚

FS 🟢🟡

𝗚𝗞𝗩-𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺: 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗴𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗵𝗮̈𝗹𝘁 𝗮𝗻 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗮𝗿𝗶𝗳𝗿𝗲𝗳𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗛𝗞𝗣 𝗳𝗲𝘀𝘁!Bundeskanzler Friedrich Merz (CD...
29/05/2026

𝗚𝗞𝗩-𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺: 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗴𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗵𝗮̈𝗹𝘁 𝗮𝗻 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗮𝗿𝗶𝗳𝗿𝗲𝗳𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗛𝗞𝗣 𝗳𝗲𝘀𝘁!

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den umstrittenen Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes als „besonders eilbedürftig“ an den Bundestag übermittelt. Für ambulante Pflegedienste bringt das Vorhaben empfindliche Einschnitte: Die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in der häuslichen Krankenpflege soll entfallen, Vergütungssteigerungen werden auf die Grundlohnrate gedeckelt – bis 2029 sogar mit zusätzlichem Abschlag.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf (Drucksache 21/6130) soll die auf bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 prognostizierte Deckungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verantwortet das Maßnahmenpaket federführend. Es sieht Entlastungen von rund 16 Milliarden Euro bereits 2027 vor, aufwachsend auf 38 Milliarden Euro bis 2030.

Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege soll fallen
Der zentrale Eingriff für ambulante Pflegedienste betrifft § 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege sowie § 132l SGB V zur außerklinischen Intensivpflege. Vergütungssteigerungen werden künftig auf die Grundlohnrate nach § 71 Absatz 3 SGB V als feste Obergrenze begrenzt. Die seit 2020 geltende Pflicht zur vollständigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen entfällt damit.

Laut Gesetzesbegründung sei die Maßnahme erforderlich, „um die Preissteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder an die gesamtgesellschaftliche Lohnentwicklung anzupassen“. Die Bundesregierung verweist auf eine „ausgeprägte Preisdynamik“ in der medizinischen Behandlungspflege, die „maßgeblich beeinflusst durch die 2020 erfolgte Einführung der vollständigen Tarifrefinanzierung“ entstanden sei.

Verschärfend kommt hinzu: Für die Jahre 2027, 2028 und 2029 gilt als Höchstgrenze nicht die volle Grundlohnrate, sondern ein um einen Prozentpunkt verminderter Wert. Die Bundesregierung beziffert die erwarteten Einsparungen in der medizinischen Behandlungspflege und Haushaltshilfe auf rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, anwachsend auf rund 710 Millionen Euro bis 2030.

Zuzahlungen steigen – auch in der außerklinischen Intensivpflege
Die seit 2004 unveränderten Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent angehoben. Für die ambulante Pflege relevant: Die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege beträgt künftig zehn Prozent der Kosten sowie 15 Euro je Verordnung. Bei der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in Wohneinheiten nach § 132l Absatz 5 Nummer 1 SGB V werden künftig 15 Euro je Kalendertag statt bisher zehn Euro fällig. Ab 2028 erfolgt eine jährliche Dynamisierung entsprechend der Grundlohnrate.

Teilkrankschreibung als neues Instrument
Mit den neuen Paragrafen 44c und 44d SGB V führt der Gesetzgeber eine Teilarbeitsunfähigkeit in den Stufen 25, 50 und 75 Prozent ein. Die Regelung greift bei voraussichtlich länger als vier Wochen andauernden Erkrankungen. Für Pflegedienste als Arbeitgeber bedeutet dies neue Prüfpflichten: Innerhalb von sieben Kalendertagen müssen sie nach Anzeige durch die beschäftigte Pflegekraft erklären, ob der Arbeitsplatz für eine teilweise Tätigkeit geeignet ist. Bleibt eine Erklärung aus, gilt der Arbeitsplatz laut Gesetzentwurf als geeignet.

Eingeschränkte Familienversicherung mit Folgen für pflegende Angehörige
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern wird auf bestimmte Konstellationen beschränkt. Ausgenommen vom künftigen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen bleiben unter anderem Mitversicherte, die einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen – mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage. Auch Personen, die eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen, sind ausgenommen.

Weitere relevante Maßnahmen
Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds wird ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro monatlich. Der pauschale Arbeitgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte wird auf den allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes angehoben – ein Punkt, der ambulante Dienste mit hohem Minijob-Anteil zusätzlich belasten dürfte.

Die Maßnahmen sollen überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der Beitragszuschlag zur Familienversicherung zum 1. Januar 2028. Im parlamentarischen Verfahren sind weitere Änderungen möglich.

𝗠𝗶𝗹𝗹𝗶𝗮𝗿𝗱𝗲𝗻𝗹𝗼𝗰𝗵 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴: 𝗚𝗲𝘀𝘂𝗻𝗱𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗺𝗶𝗻𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿𝗶𝗻 𝗪𝗮𝗿𝗸𝗲𝗻 𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁 𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻!Bundesgesundheitsministerin Nina W...
11/05/2026

𝗠𝗶𝗹𝗹𝗶𝗮𝗿𝗱𝗲𝗻𝗹𝗼𝗰𝗵 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴: 𝗚𝗲𝘀𝘂𝗻𝗱𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗺𝗶𝗻𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿𝗶𝗻 𝗪𝗮𝗿𝗸𝗲𝗻 𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁 𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻!

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnt vor einer massiven Schieflage der sozialen Pflegeversicherung. Wie sie gegenüber der „Rheinischen Post“ und der „FAZ“ erklärte, steuert die Versicherung im kommenden Jahr auf ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro zu. Ohne politisches Gegensteuern droht diese Lücke bis 2028 auf über 15 Milliarden Euro anzuwachsen und auch danach weiter zu steigen.

𝗗𝗶𝗲 𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗲𝘅𝗽𝗹𝗼𝘀𝗶𝗼𝗻
Die Ausgaben der Pflegeversicherung übersteigen die Einnahmen bereits seit Jahren. Warken macht dafür vor allem zwei Entwicklungen verantwortlich:

Leistungsausweitungen der Vergangenheit: Es seien wiederholt großzügigere Leistungen beschlossen worden, ohne deren Finanzierung zu sichern.

Starker Anstieg der Anspruchsberechtigten: Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat sich die Zahl der Empfänger auf über sechs Millionen verdoppelt – ein Zuwachs, der laut Warken nur zu einem kleinen Teil auf den demografischen Wandel zurückzuführen ist. Stattdessen würden nun auch Personengruppen erfasst, die bei der Reform gar nicht bedacht worden waren, wie etwa viele Kinder und Jugendliche mit ADHS.

Strengere Kriterien bei Pflegegraden 1 bis 3 geplant
Um die finanzielle Stabilität und die Versorgungskonzepte langfristig zu sichern, will die Ministerin bis spätestens Mitte Mai einen entsprechenden Reformentwurf vorlegen.

Eine komplette Streichung einzelner Pflegegrade schloss Warken aus. Allerdings kündigte sie für die Pflegegrade 1 bis 3 eine Rückkehr zu strengeren Maßstäben an. Bei der damaligen Einführung der Pflegegrade sei die Politik von den wissenschaftlichen Empfehlungen abgewichen, habe die Hürden für Leistungsansprüche niedriger angesetzt und die Leistungen komfortabler gestaltet. Angesichts der aktuellen Finanzlage sei dies zehn Jahre später schlichtweg nicht mehr bezahlbar. Künftig sollen wieder die ursprünglich erarbeiteten, strengeren wissenschaftlichen Empfehlungen bei der Einstufung greifen.

📢 Der Externe Vergleich ist Tot – Eine Neuerung im Pflegebereich! 🙌In einem aufschlussreichen Interview erklärt Herr Hei...
12/03/2026

📢 Der Externe Vergleich ist Tot – Eine Neuerung im Pflegebereich! 🙌

In einem aufschlussreichen Interview erklärt Herr Heiber, warum „der externe Vergleich tot“ ist und warum viele Pflegedienste dennoch noch damit konfrontiert werden.

Hier sind die Kernaussagen:

1. Veraltete Praxis:
- Auch wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen seit dem GVWG 2022 geändert haben, werden Pflegedienste weiterhin mit Endpreisvergleichen konfrontiert – ohne Einblick in relevante Faktoren wie die Vergleichsgruppe. 🤔

2. Neue Definitionen:
- Ab 2022 gibt es mit § 82c SGB XI klare Unter- und Obergrenzen für Personalaufwendungen, die je nach Tarifstruktur der Einrichtung variieren.
- Diese Regelung macht externe Preisvergleiche praktisch ungültig. 🔍

3. Relevanz für häusliche Krankenpflege:
- Im § 132a SGB V ist klar geregelt, dass der Grundsatz der Beitragsstabilität nicht mehr gilt, wodurch die Wirtschaftlichkeitsdefinition auch hier Anwendung findet. 🏥

4. Handlungsempfehlung für Pflegedienste:
- Lassen Sie sich nicht von externen Vergleichen einschüchtern! Die Rechtslage ist eindeutig und es gibt viel Bewegung in den Verhandlungsstrukturen. 💪

👉 Am 21. April 2026 wird Herr Heiber über dieses wichtige Thema auf dem ALTENPFLEGE Messekongress in Essen sprechen. Mehr dazu im Interview mit Lukas Sander! 🎤

🔗 Für vertiefte Informationen und weitere Details, besucht den Artikel [hier](https://www.haeusliche-pflege.net/der-externe-vergleich-ist-tot/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=ckdaily_NL_20260309).

Was denkt ihr über diese Veränderungen? 🔍 Wie wirken sich diese neuen Richtlinien auf die täglichen Herausforderungen in der Pflege aus? Diskutiert mit uns in den Kommentaren! 💬

🌟 Die Zukunft der Langzeitpflege: Neue Ideen für ein besseres Leben! 🌟Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat wichtige Forderun...
10/03/2026

🌟 Die Zukunft der Langzeitpflege: Neue Ideen für ein besseres Leben! 🌟

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat wichtige Forderungen zur Verbesserung der Langzeitpflege veröffentlicht! In seinem Positionspapier "Zukunft der Langzeitpflege muss personen- und familienzentriert sein" wird deutlich, dass klassische Pflegeheime nicht mehr ausreichend sind, um Lebensqualität und Selbstbestimmung zu gewährleisten. Stattdessen braucht es:

1. Innovative Wohnformen: 💡
- Gemeinschaftsbasierte Modelle
- Quartierskonzepte
- Generationenübergreifende Angebote

2. Stärkung der Pflegefachkräfte: 💪
- Anerkennung und Absicherung der Vorbehaltsaufgaben
- Eigenständiges Leistungsrecht für die Pflege

3. Beteiligung der Betroffenen: 🤝
- Einbindung von Menschen mit Unterstützungsbedarf in Entscheidungsprozesse
- Verbindliche Qualitätskriterien für Selbstbestimmung und Teilhabe

4. Wertschätzung der Beziehungsarbeit: ❤️
- Kontakt und Kommunikation als zentrale Leistungen
- Verbindliche Zeitbudgets für Pflegefachkräfte

Der DPR ermutigt, die Versorgungsformen zu überdenken und dabei vor allem die persönliche und familiäre Perspektive zu fokussieren.

📄 Das vollständige Positionspapier steht auf der Website des DPR zum Download bereit!

👉 Der Wandel beginnt hier! Diskutiert mit uns, wie die Pflege von morgen aussehen kann!

📊 Zukunft der Pflegeversicherung: Ein Aufruf zur Reform!Mit einem Plus von 10 Millionen Euro hat die Pflegeversicherung ...
08/03/2026

📊 Zukunft der Pflegeversicherung: Ein Aufruf zur Reform!

Mit einem Plus von 10 Millionen Euro hat die Pflegeversicherung immerhin eine schwarze Null erreicht – möglich nur durch ein Bundesdarlehen von 500 Millionen Euro! Doch wie sieht die Realität wirklich aus? Besonders alarmierend: Für 2025 wird ein Defizit von 2,8 Milliarden Euro prognostiziert, und 2027 droht sogar ein Defizit von 5 Milliarden Euro! 🚨

Hier einige zentrale Punkte aus der aktuellen Diskussion:

1. Notwendigkeit von Reformen:
- Die Pflegefinanzierung steht auf der Kippe. Der PKV-Verband fordert dringend einen Stabilitätspakt, um die Beitragssätze schnell zu stabilisieren und die Generationengerechtigkeit zu gewährleisten.

2. Forderungen der PKV:
- Begrenzung der Ausgabentreiber, insbesondere bei Heimeigenanteilen, die jährlich 8 Milliarden Euro kosten.
- Stärkere Fokussierung der Pflegeleistungen auf die, die sie wirklich benötigen.
- Anpassung des Begutachtungsverfahrens nach ursprünglichen Expertenempfehlungen.

3. Der Aufruf zur Handlung:
- Ein Stabilitätspakt ist dringend notwendig, um die Pflegeversicherung zukunftssicherer zu gestalten.
- Eine steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge könnte einen entscheidenden Beitrag leisten.

❗ Die Diskussion ist noch lange nicht beendet. Ein Blick in die Begründungen der Parteien zeigt, wo die Unterschiede liegen und wo Handlungsbedarf besteht. Was denkt ihr? Wie sollte die Zukunft der Pflegeversicherung aussehen?

👉 Lest mehr über die aktuelle Lage und fordert gemeinsam mit uns Veränderungen in der Pflege: [Link zur Quelle](https://www.carevor9.de/care-inside/pflegeversicherung-nur-dank-milliarden-darlehen-stabil)

📢 Wichtige Informationen für PflegeberufeDer Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat klare und gezielte Forde...
06/03/2026

📢 Wichtige Informationen für Pflegeberufe

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat klare und gezielte Forderungen an die demokratischen Parteien im Bundestag gestellt. Die acht Kernforderungen stehen für die dringenden Bedürfnisse und Herausforderungen im Bereich Pflege.

👉 Ein interessanter Artikel richtet den Fokus auf die aktuellen Warnungen des medizinischen Dienstes, der darauf hinweist, dass pflegebedürftige Menschen oft allein gelassen werden.

🔗 Hier ist die Quelle für weitere Details: [RND Artikel zu Pflegebedürftigen](https://www.rnd.de/politik/medizinischer-dienst-warnt-pflegebeduerftige-werden-allein-gelassen-4RHGJBVN6VEOPHOXR3LSNQLB2E.html)

Unterschiede in der Parteiposition:
Der DBfK hat die Positionen der Parteien im zugehörigen Pfleg-O-Mat eingeordnet. Werfen Sie einen Blick darauf, um die unterschiedlichen Standpunkte und ihre Begründungen zu verstehen.

Hier einige der Kernforderungen im Überblick:
1. Verbesserte Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
2. Höhere Löhne und mehr Wertschätzung
3. Sicherstellung ausreichender Personalressourcen
4. Förderung der Fort- und Weiterbildung
5. Stärkung der Patientenrechte
6. Effiziente Entbürokratisierung
7. Stärkung der Berufsausbildung in der Pflege
8. Bessere Rahmenbedingungen für die Pflege

🔍 Diskussion:
Was sind Ihre Gedanken zu den aktuellen Entwicklungen in der Pflege?
Sind Sie mit den Forderungen des DBfK einverstanden? Teilen Sie Ihre Meinungen und Erfahrungen in den Kommentaren!

📢 Wichtige Nachricht zur Situation der ambulanten Pflegedienste!Durch die Eskalation im Iran-Konflikt haben die Spritpre...
04/03/2026

📢 Wichtige Nachricht zur Situation der ambulanten Pflegedienste!

Durch die Eskalation im Iran-Konflikt haben die Spritpreise ein Rekordhoch erreicht, und das betrifft auch die Pflegebranche direkt.

🔍 Hier einige aktuelle Informationen:
- Super E10: 2,11 Euro pro Liter
- Diesel: 2,14 Euro pro Liter

📉 Pflegebedürftige zu Hause zu versorgen erfordert tägliche Fahrten, und die ambulanten Pflegedienste sind auf Mobilität angewiesen.

🚗 „Wir können nicht weniger fahren und auch keine alternativen Transportmittel nutzen“, betont Andreas Kern, der bad-Bundesvorsitzende. Jede Preissteigerung zwingt die Dienste, Gelder zu verwenden, die nicht durch die Vergütungen refinanziert werden können.

Am 3. März fordert die bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp eine *zeitlich befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin*. Es ist essenziell, dass diese Mehrkosten nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden.

📣 „Die Politik muss jetzt handeln, damit die Versorgung der Pflegebedürftigen nicht durch geopolitische Entwicklungen gefährdet wird“, fügt Kapp hinzu.

👉 Es lohnt sich, die Stellungnahmen der Parteien zu den Kernforderungen zu prüfen. Welche Ansätze verfolgen sie, um die Situation zu verbessern? Diskutiert mit uns!

Adresse

Stralsunder Str. 34
Prohn
18445

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+4938323259977

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