Prof. Dr. Stefanie Reich-Schupke

Prof. Dr. Stefanie Reich-Schupke Privatpraxis für Haut- und Gefäßmedizin
Prof. Dr. S. Reich-Schupke
Ilka Johann (a.FÄ)
Fachärztinnen für Dermatologie & Venerologie Dr. Stefanie Reich-Schupke

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer privatärztlichen Hautarztpraxis. Sehen Sie sich gerne auf der Homepage unserer Praxis um unter www.haut.nrw. Dort finden Sie Informationen zu uns, zu unserem Angebot, den Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten sowie den Kosten und Abrechnungen. Wir nehmen uns Zeit für Sie – für Untersuchung, Beratung oder einen individuel

len Therapieplan basierend auf den neuesten medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen und über 20 Jahren Erfahrung in der klinischen Dermatologie. Um uns genügend und vor allem ungestörte Zeit für Sie nehmen zu können, werden alle Termine nach Absprache getroffen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Herzlichst,

Ilka Johann & Prof.

Wir suchen nicht einfach eine MFA. Wir suchen ein neues Teammitglied.Zum 01.11.2026 verabschieden wir eine langjährige K...
18/06/2026

Wir suchen nicht einfach eine MFA. Wir suchen ein neues Teammitglied.

Zum 01.11.2026 verabschieden wir eine langjährige Kollegin in die Rentenzeit. Deshalb möchten wir unser Team verstärken und suchen

Medizinische Fachangestellte (m/w/d) , Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation - 15–20 Stunden pro Woche

Warum unsere Praxis?

Weil Arbeit mehr sein sollte als Termine, Telefon und Hektik.
In unserer mehrfach ausgezeichneten Privatpraxis für Haut- und Gefäßmedizin im Pauluspalais in Recklinghausen verbinden wir moderne Medizin mit persönlicher Betreuung und einem familiären Miteinander.
Seit 2019 wurde unsere Praxis wiederholt von FOCUS und STERN empfohlen. Darauf sind wir stolz – noch wichtiger ist uns jedoch, dass sich Patienten und Mitarbeiter gleichermaßen wohlfühlen.

Was Sie bei uns erwartet

✓ Ein sicherer Arbeitsplatz in einer etablierten Privatpraxis
✓ Familienfreundliche Urlaubszeiten
✓ Verlässliche Dienstpläne und planbare Arbeitszeiten
✓ Leistungsgerechte Vergütung
✓ Strukturierte Praxisabläufe statt täglichem Chaos
✓ Moderne Praxisräume und hochwertige Ausstattung
✓ Innovative Diagnostik- und Therapieverfahren
✓ Moderne digitale Prozesse mit vielen Arbeitserleichterungen
✓ Gründliche Einarbeitung und persönliche Unterstützung
✓ Kurze Entscheidungswege
✓ Ein wertschätzendes Team, das zusammenhält

Ihr Tätigkeitsbereich

Empfang und Betreuung unserer Patienten
Termin- und Patientenmanagement
Assistenz bei Diagnostik und Therapie
Assistenz bei kleinen operativen Eingriffen
Durchführung delegierbarer medizinischer Leistungen nach Einarbeitung
Labortätigkeiten
Administrative Aufgaben und Abrechnung

Was uns wichtig ist

Fachliche Qualifikation kann man lernen und vertiefen. Deshalb suchen wir vor allem Menschen, die zu uns passen:

freundlich und empathisch
zuverlässig und pünktlich
strukturiert und organisiert
engagiert und verantwortungsbewusst
loyal und teamorientiert

Wenn Sie Freude daran haben, Patienten auf hohem medizinischem Niveau zu betreuen und in einem wertschätzenden Umfeld zu arbeiten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung an praxis (at) haut.nrw zu Händen: Prof. Dr. med. Stefanie Reich-Schupke

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Mehr Informationen zu uns unter www.haut.nrw

Lipödem: Update zur operativen Therapie/ Liposuktion ab 2026 Das Lipödem ist charakterisiert als eine chronische Erkrank...
07/06/2026

Lipödem: Update zur operativen Therapie/ Liposuktion ab 2026

Das Lipödem ist charakterisiert als eine chronische Erkrankung des Unterhautfettgewebes, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Typisch sind eine symmetrische, disproportionale Fettvermehrung an den Beinen — manchmal auch an den Armen — sowie Schmerzen, Druckempfindlichkeit, Schweregefühl und ggf. auch eine Neigung zu blauen Flecken. Viele Patientinnen berichten zusätzlich über eine deutliche Einschränkung im Alltag, bei Bewegung, Kleidungsauswahl und Lebensqualität.

Lange Zeit war die operative Behandlung des Lipödems, insbesondere die Liposuktion, nur unter sehr engen Voraussetzungen und häufig erst in fortgeschrittenen Stadien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 17. Juli 2025 ändert sich die Versorgungssituation grundlegend: Ab Januar 2026 soll die Liposuktion bei Lipödem unter klar definierten Voraussetzungen als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein. Dies betrifft grundsätzlich die Stadien I bis III. Dabei ist wichtig: Die Operation ist keine kosmetische Maßnahme und keine Methode zur Gewichtsreduktion. Sie kommt nur infrage, wenn eine gesicherte Diagnose vorliegt, die Beschwerden relevant sind und die konservative Therapie ausgeschöpft beziehungsweise ausreichend dokumentiert wurde.

Für privat versicherte Patientinnen bleibt die Liposuktion (Stand heute) zunächst eine Einzelfallentscheidung. Eine Kostenübernahme sollte individuell und VOR Durchführung mit der privaten Krankenkasse abgeklärt werden.



Das Wichtigste in Kürze.

Nach aktuellem Stand sieht der G-BA-Beschluss folgende zentrale Punkte vor:

- Liposuktion bei Lipödem in Stadium I bis III
Die Liposuktion kann künftig bei Lipödem in den Stadien I bis III unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.
- Neue Leistung ab Januar 2026
Die Umsetzung erfolgt stufenweise. Nach aktuellem Stand wird mit der ambulanten Einführung über den EBM ab Mitte 2026 gerechnet, stationär könnte ggf. eine frühere Umsetzung erfolgen.
- Vier-Augen-Prinzip
Diagnose, Indikationsstellung und Operation sollen klar voneinander getrennt werden. Das bedeutet: Die Person, die die Operation durchführt, soll nicht allein über Diagnose und Operationsindikation entscheiden.
- Diagnose durch qualifizierte Fachgruppen
Die Diagnosestellung soll durch entsprechend qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen, unter anderem aus Dermatologie, Phlebologie, Angiologie, physikalischer und rehabilitativer Medizin, plastischer Chirurgie oder verwandten Fachbereichen.
- Konservative Therapie vor Operation
Vor einer operativen Behandlung muss in der Regel eine konservative Therapie über mindestens sechs Monate erfolgt sein. Dazu zählen insbesondere Kompressionstherapie, Ernährungsumstellung, Bewegung, gegebenenfalls manuelle Lymphdrainage bzw. komplexe Entstauungstherapie sowie eine strukturierte Begleitung der Beschwerden.
- Gewicht muss stabil sein
Vor der Operation muss eine Gewichtsstabilität über mindestens sechs Monate dokumentiert sein. Eine relevante Gewichtszunahme spricht gegen eine unmittelbare operative Versorgung.
- BMI und Waist-to-Height-Ratio werden berücksichtigt
Bei einem BMI unter 32 kg/m² kann eine Operation grundsätzlich möglich sein.
Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² ist eine Operation nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn kein lipödemassoziiertes Übergewicht vorliegt.
Bei einem BMI über 35 kg/m² ist ggf. zunächst eine strukturierte Adipositastherapie erforderlich.
- Zugelassene Operationstechniken
Als operative Verfahren werden ausschließlich moderne, gewebeschonende Liposuktionstechniken genannt, insbesondere PAL, TAL und WAL. Andere Verfahren sind nicht vorgesehen.
- Qualifikation der Operateurinnen und Operateure
Die Operation darf nur durch entsprechend qualifizierte und erfahrene Operateurinnen und Operateure erfolgen. Genannt werden unter anderem Mindestanforderungen an die operative Erfahrung, etwa eine relevante Zahl selbstständig durchgeführter Eingriffe oder assistierter Eingriffe unter Supervision.
- Abrechnung zunächst noch nicht vollständig geklärt
Die ambulante Abrechnung wird nach aktuellem Stand über den EBM vorbereitet, ist aber bisher noch nicht verfügbar. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn die definierten Kriterien erfüllt sind.
Keine individuelle Gesundheitsleistung bei erfüllten GKV-Kriterien

Wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind, ist eine Abrechnung als IGeL nicht zulässig.


Was bedeutet das für Patientinnen?

Die Entscheidung des G-BA ist ein wichtiger Schritt für Patientinnen mit Lipödem. Viele Betroffene haben über Jahre erlebt, dass ihre Beschwerden nicht ausreichend ernst genommen wurden oder dass die operative Therapie finanziell kaum erreichbar war. Künftig wird die Liposuktion bei klarer medizinischer Indikation besser in die Regelversorgung eingebunden.

Gleichzeitig bedeutet der Beschluss aber nicht, dass jede Patientin mit Lipödem automatisch operiert wird. Entscheidend bleibt eine individuelle medizinische Beurteilung. Vor einer Operation müssen Diagnose, Stadium, Beschwerden, bisherige Therapie, Gewichtsentwicklung und mögliche Begleiterkrankungen sorgfältig geprüft werden.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Ursachen für Beinschwellungen oder Beinschmerzen. Nicht jede Umfangsvermehrung der Beine ist ein Lipödem. Auch Venenerkrankungen, Lymphödeme, hormonelle Veränderungen, orthopädische Ursachen, Adipositas oder Mischbilder können Beschwerden verursachen. Deshalb ist eine strukturierte Diagnostik vor jeder Therapieentscheidung entscheidend.



Warum das Vier-Augen-Prinzip wichtig ist

Ein zentrales Element der neuen Regelung ist das Vier-Augen-Prinzip. Es soll sicherstellen, dass Diagnose und Operationsindikation unabhängig und fachlich fundiert gestellt werden. Das schützt Patientinnen vor vorschnellen oder rein wirtschaftlich motivierten Therapieempfehlungen. Die operative Lipödemtherapie kann sehr hilfreich sein, ist aber ein medizinischer Eingriff mit Aufwand, Risiken und Nachsorgebedarf. Sie ist nur sinnvoll, wenn sie Teil eines therapeutischen Gesamtkonzeptes ist. Sie ist keine Heilung des Lipödems. Deshalb sollte die Entscheidung dafür immer auf einer nachvollziehbaren, dokumentierten und unabhängigen Grundlage beruhen.



Konservative Therapie bleibt wichtig

Auch wenn die Liposuktion künftig leichter zugänglich werden kann, bleibt die konservative Therapie ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung. Dazu gehören insbesondere:

Kompressionstherapie, regelmäßige Bewegung, Ernährungsumstellung, Gewichtsmanagement bei zusätzlichem Übergewicht, Hautpflege sowie ggf. die Behandlung begleitender Venen- oder Lymphabflussstörungen.

Die konservative Therapie kann Beschwerden lindern, den Verlauf stabilisieren und ist häufig Voraussetzung, bevor eine operative Behandlung überhaupt geprüft werden kann. Auch nach einer Liposuktion kann Kompression weiterhin sinnvoll oder notwendig sein.



Unsere Rolle in der Praxis

In unserer Praxis beraten wir Sie zur Diagnostik und Einordnung Ihrer Beschwerden. Wir prüfen, ob die Beschwerden zu einem Lipödem passen, ob zusätzlich Venen- oder Lymphabflussstörungen vorliegen und welche konservativen Maßnahmen sinnvoll sind. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, ob eine weiterführende Abklärung hinsichtlich einer operativen Therapie infrage kommt. Dabei legen wir Wert auf eine realistische, ehrliche und leitlinienorientierte Einschätzung.

Unser Ziel ist nicht, vorschnell zu einer Operation zu raten, sondern gemeinsam mit Ihnen den medizinisch sinnvollen Weg zu finden. Nicht jedes Lipödem muss operiert werden. Die Liposuktion ist keine Heilung des Lipödems. Auch ohne Liposuktion ist eine gute Beschwerdekontrolle möglich.



Fazit

Der G-BA-Beschluss zur Lipödemtherapie markiert einen wichtigen Wandel in der Versorgung. Die Liposuktion wird künftig bei medizinischer Indikation besser in die Regelversorgung eingebunden. Für Patientinnen bedeutet das mehr Klarheit, bessere Strukturen und potenziell einen besseren Zugang zur operativen Therapie. Gleichzeitig bleibt die sorgfältige Diagnostik entscheidend. Lipödem ist nicht gleich Lipödem — und nicht jede Patientin benötigt oder profitiert von einer Operation. Eine gute Beratung, eine dokumentierte konservative Therapie und eine individuelle Einschätzung sind die Grundlage für eine sinnvolle Behandlung.

Das gesetzliche Hautkrebsscreening bleibt zunächst erhalten Viele Patientinnen und Patienten haben angesichts der medial...
31/05/2026

Das gesetzliche Hautkrebsscreening bleibt zunächst erhalten

Viele Patientinnen und Patienten haben angesichts der medialen Diskussionen in den letzten Wochen verunsichert gefragt: Wird das gesetzliche Hautkrebsscreening abgeschafft?

Die klare Antwort lautet: Nein, aktuell bleibt das gesetzliche Hautkrebsscreening bestehen.

Nach dem derzeitigen Stand soll das bekannte Hautkrebsscreening für gesetzlich Versicherte zunächst unverändert weitergeführt werden. Das bedeutet: Anspruch und Ablauf bleiben vorerst bestehen.

Warum gibt es trotzdem Diskussionen?

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, das Hautkrebsscreening erneut zu überprüfen. Dabei soll geprüft werden, ob das Screening künftig anders organisiert werden sollte — zum Beispiel stärker abhängig vom persönlichen Hautkrebsrisiko. Eine mögliche Anpassung könnte frühestens ab 2028 relevant werden.

Diskutiert wird unter anderem, ob Menschen mit erhöhtem Risiko künftig häufiger oder gezielter untersucht werden sollten. Dazu zählen zum Beispiel Patientinnen und Patienten mit:
* sehr heller Haut
* vielen oder auffälligen Muttermalen
* Hautkrebs in der eigenen Vorgeschichte
* Hautkrebs in der Familie
* intensiver UV-Belastung
* vielen Sonnenbränden, besonders in Kindheit und Jugend
* geschwächtem Immunsystem

Was bedeutet das für Sie konkret?

Für Sie ändert sich aktuell zunächst nichts. Das gesetzliche Hautkrebsscreening bleibt weiterhin möglich. Unabhängig davon ist eine dermatologische Hautkontrolle immer sinnvoll, wenn Sie neue, veränderte oder auffällige Hautstellen bemerken. Bitte warten Sie nicht auf den nächsten regulären Screening-Termin, wenn Ihnen eine Hautveränderung Sorgen macht.

Warum Hautkrebsvorsorge wichtig bleibt?

Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen. Früh erkannt, sind viele Formen sehr gut behandelbar. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Untersuchung der Haut wichtig. Als Hautärztinnen beurteilen wir nicht nur einzelne Muttermale, sondern das gesamte Hautbild, persönliche Risikofaktoren und auffällige Veränderungen im Verlauf.

Unser Fazit
Das gesetzliche Hautkrebsscreening ist aktuell nicht abgeschafft. Es bleibt zunächst erhalten. Gleichzeitig wird politisch und fachlich weiter darüber diskutiert, wie Hautkrebsvorsorge künftig noch zielgerichteter gestaltet werden kann. Aus unserer Sicht ist entscheidend: Hautkrebsvorsorge braucht dermatologische Erfahrung, Sorgfalt und ausreichend Zeit.

Wenn Sie eine auffällige Hautveränderung bemerken oder eine Hautkrebsvorsorge wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis.

Je höher der Index desto mehr Sonnenschutz ist notwendig …
31/05/2026

Je höher der Index desto mehr Sonnenschutz ist notwendig …

Jeder Sonnenbrand zählt …
31/05/2026

Jeder Sonnenbrand zählt …

Die beste Prophylaxe gegen Zeichen der Hautalterung  …
31/05/2026

Die beste Prophylaxe gegen Zeichen der Hautalterung …

Die Haut vergisst nicht ….
31/05/2026

Die Haut vergisst nicht ….

Ein Tag Feiertag.Ein langes Wochenende.Die Praxis geschlossen.Und am Mittwochmorgen fühlt es sich plötzlich an, als wäre...
26/05/2026

Ein Tag Feiertag.
Ein langes Wochenende.
Die Praxis geschlossen.

Und am Mittwochmorgen fühlt es sich plötzlich an, als wäre in der Zwischenzeit die medizinische Versorgung eines ganzen Kontinents zusammengebrochen.

Das Telefon blinkt ohne Pause.
Der Anrufbeantworter ist voll.
Das E-Mail-Postfach explodiert.
Überall Nachrichten.
„Dringend.“
„Ganz dringend.“
„Nur eine kurze Frage.“

Manchmal hat man wirklich den Eindruck, als wären wir die einzige Praxis auf der Welt.

Dabei vergessen viele:
Auch hinter einer Praxis stehen Menschen.
Menschen, die organisieren, dokumentieren, behandeln, zuhören, koordinieren — und versuchen, nach einem freien Tag wieder Struktur in ein kleines Ausnahmezustand-Chaos zu bringen.

Und wenn wir nicht direkt um 8:05 Uhr zurückrufen, ist das keine böse Absicht.
Keine Gleichgültigkeit.
Und ganz sicher keine Faulheit.

Es sind einfach sehr, sehr viele Anfragen gleichzeitig.

Natürlich kümmern wir uns.
Natürlich arbeiten wir alles ab.
Aber manchmal hilft ein wenig Geduld mehr, als man denkt.

Viele Patient:innen fragen sich:„Kann ich die Rechnung einer Privatpraxis einfach bei meiner gesetzlichen Krankenkasse e...
14/05/2026

Viele Patient:innen fragen sich:
„Kann ich die Rechnung einer Privatpraxis einfach bei meiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen?“

Die kurze Antwort: Meistens nein – zumindest nicht automatisch.

Wer gesetzlich versichert ist und eine reine Privatpraxis aufsucht, schließt in der Regel einen Behandlungsvertrag als Selbstzahler ab. Die Kosten werden dann häufig nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Aber: Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel:
▪️ spezielle Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen
▪️ Kostenerstattungstarife
▪️ bestimmte Selektivverträge
▪️ medizinisch notwendige Leistungen bei fehlender zeitnaher Versorgung im Kassensystem

Deshalb lohnt es sich immer, vorab bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob zumindest Teile der Rechnung erstattet werden können. Manche Kassen beteiligen sich freiwillig an bestimmten Leistungen.

Und auch steuerlich kann es relevant sein: Selbst getragene Gesundheitskosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wichtig bleibt: Vor der Behandlung informieren statt später überrascht sein. Transparenz bei Kosten und Möglichkeiten der Erstattung schafft Vertrauen – auf beiden Seiten.

☀️☀️☀️ Kinderhaut ist kein „kleiner Erwachsenen-Hauttyp“ – sie ist deutlich empfindlicher und braucht besonderen Schutz....
05/05/2026

☀️☀️☀️ Kinderhaut ist kein „kleiner Erwachsenen-Hauttyp“ – sie ist deutlich empfindlicher und braucht besonderen Schutz. ☀️☀️☀️

Warum Sonnenschutz bei Kindern so wichtig ist?

* Dünnere Haut: UV-Strahlen dringen tiefer ein und verursachen schneller Schäden
* Unreifer Eigenschutz: Die Haut kann sich noch nicht ausreichend selbst schützen
* Langzeitrisiko: Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen das Risiko für Hautkrebs im späteren Leben deutlich
* Kumulative Belastung: Jeder Sonnenbrand „zählt“ – die Haut vergisst nichts

Was wirklich zählt: Schatten, Kleidung, Hut – und erst dann Sonnencreme (LSF 50).

Sonnenschutz im Kindesalter ist keine Option, sondern Prävention fürs ganze Leben.

Adresse

Hertener Str. 27
Recklinghausen
45657

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:30
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:30
Freitag 08:00 - 12:30

Telefon

+4923619087555

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