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Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

15/08/2026

Recht-Aktuell vom 15.08.2026

Jens Spahn und die Leihmutterschaft oder die letzte Affäre war eine zu viel!

Die Maskenaffäre führte zu keinerlei persönlichen Konsequenzen.
Statt dessen wurde er zweitmächtigster Mann in der CDU.
Nun wurde er Vater mithilfe einer Leihmutter.
Wegen des Vorwurfs der Doppelmoral sah er sich zum Rücktritt gezwungen.
Wir versuchen das Ganze einmal auch rechtlich einzuordnen.


Das sind die Details:


1. Jens Spahn

• 46 Jahre alt, deutscher Politiker, CDU
• seit 2002 Mitglied des deutschen Bundestages (mit 21 Jahren)
• Gesundheitsminister von 2018-2021
• bekannt auch für diverse Affären: z.B. Maskenaffäre (über 2,3 Milliarden Schaden), Luxusvillenkauf usw.
• seit Mai 2025 Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
• damit zweitmächtigster Mann der CDU
• seine Position zur Leihmutterschaft:
er hat seine strikte Ablehnung zur Leihmutterschaft immer wieder betont und ein Verbot in Deutschland verteidigt
• lehnte 2020 als Gesundheitsminister eine Lockerung und Legalisierung ab
• 2015 äußerte er, dass er sich als homosexueller Mann und Christ nur schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterleibs“ anfreunden könne
• den harten Kurs der CDU hat er noch 2026 auf dem Parteitag bekräftigt


2. Jens Spahn ist Vater geworden

• zwischen der Mitteilung der freudigen Nachricht und seinem Rücktritt liegen genau 3 Tage:

-> 15.07.2026:
• Bericht in der Bild-Zeitung: Spahn und sein Ehemann wurden Väter
• „Es ist eine Nachricht voller Liebe, Glück und einer großen Veränderung…
• CDU-Politiker Jens Spahn (46) und sein Ehemann Daniel Funke (44) sind Eltern geworden. • Ihr Sohn Georg kam per Leihmutter zur Welt….
• Bis jetzt wussten es nur die Familie und der Kanzler….“
• Spahn: „ Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Glück lässt sich kaum in Wort fassen.“

-> 16. und 17.07.2026:
• schwere Kritik an Spahn wegen Familiengründung mittels Leihmutter in den USA
• Spahn gerät auch in der eigenen Partei unter Druck

-> 17.07.2026 – Podcast mit Paul Ronzheimer:
• Spahn versucht sich, zu erklären und zu rechtfertigen:
• „ Ich habe lange mit mir gerungen….ich bin lange zerrissen gewesen…
• Und schließlich….es sei „nicht verboten, durch Leihmutterschaft Eltern zu werden.“

-> 18.07.2026:
• Merz fordert Spahn zum Rücktritt auf
• Spahn erklärt seinen Rücktritt vom Amt als Fraktionsvorsitzender
• Merz: Spahns Entscheidung sei „richtig und unvermeidlich“


3. Leihmutterschaft – Was ist das eigentlich?

• eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind für fremde Personen (die Wunscheltern) austrägt
• sie ist bereit, das Kind nach der Geburt an diese zu übergeben
• dabei überlässt sie das Kind dauerhaft den bestellenden Personen zur Ausübung der elterlichen Sorge
• die Leihmutter bietet gegen Bezahlung an, die Schwangerschaft zu durchleben und das Kind zu gebären
• meist erfolgt das über künstliche Befruchtung
Eizellen (von der Wunschmutter oder einer Spenderin) werden im Reagenzglas mit Spermien (vom Wunschvater oder einem Spender) befruchtet
• der Embryo wird im Labor (in vitro) gezeugt, also außerhalb des Mutterleibs
• anschließend wird er in die Gebärmutter einer Frau, der Leihmutter, gesetzt


4. Die Gesetzeslage

• in Deutschland ist nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 jede Form der Leihmutterschaft und Eizellvermittlung verboten
Gründe:
• Ausnutzung armer Frauen und Benutzung des Körpers nur noch als Ware
• die Sorge besteht, dass Frauen in Not oder aus familiärem Druck heraus zu einer Schwangerschaft gedrängt werden
• eine Schwangerschaft bringt auch gesundheitliche Gefahren mit sich – diese sollte nicht für anderen Personen eingegangen werden
• für Ärzte – bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen, wenn sie medizinisch tätig werden oder bei der künstlichen Befruchtung helfen
• für Vermittler: Freiheitsstrafe und Geldstrafe drohen beim verbotenen Organisieren oder Anbieten von Leihmüttern
• straflos bleiben hingegen die Wunscheltern und die Leihmutter
• es ist also nicht verboten, ein im Ausland per Leihmutterschaft geborenes Kind in Deutschland groß zuziehen
• ist z.B. in den USA ein lukratives Milliardengeschäft
• die Gesamtkosten pro Kind liegen zwischen 100.000 und 250.000 US-Dollar
• auch in Kanada, der Ukraine, Russland und Georgien tragen Leihmütter Kinder aus


5. Zusammenfassung

• Jens Spahn hat danach keine Straftat begangen!
•sein persönliches Glück kostet ihn aber (vorerst) seine politische Karriere
• der erneute Skandal war aber dann doch offenbar (auch für die CDU) einer zu viel
• zum Verhängnis wurde ihm seine Doppelmoral und damit die eigene Glaubwürdigkeit
• also nach dem Motto „Wasser predigen und Wein trinken“
• in Deutschland hält er also weiter die Hürden für Wunscheltern aufrecht
• weil er aber das nötige Vermögen hat, erfüllt er sich seinen Kinderwunsch in den USA
• damit umging er ein in Deutschland geltendes Verbot und einen Parteitagsbeschluss der CDU
• die Kritik und auch Rücktrittsforderungen auch aus der CDU heraus wurden immer lauter
es gab keinerlei Rückendeckung mehr
• hinzu kam die Sommerpause (der Kanzler wollte positive Botschaften verbreiten) und der Wahlkampf in den Bundesländern Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
• so sah er sich dann gezwungen, nach Aufforderung von Kanzler Merz den Rücktritt zu erklären


6. Fazit (auch subjektiv)

• Spahn, der schon so viele Krisen überstanden hat, gibt zum ersten Mal auf!?
• noch nie hat er bisher selbst politische Konsequenzen gezogen
• sollte er wirklich so naiv gewesen sein, damit durchzukommen und auch das schadlos zu überstehen? (wir wissen es nicht)
• vielleicht hat er doch die Dynamik der Debatte unterschätzt
• t-online schreibt: „Es ist die unvermeidliche Konsequenz aus einer ungeheuerlichen Mischung von politischer Ignoranz, fehlendem Instinkt und der kompletten Abwesenheit strategischen Denkens.“
• der Rücktritt kommt an sich viel zu spät
schon nach der Maskenaffäre wäre u.E. ein Rücktritt zwingend gewesen ( darüber berichten wir gesondert)
• die CDU stand aber trotz seiner Maskenaffäre geschlossen hinter ihm
• trotz Schaden in Milliardenhöhe für Deutschland sind keine Rücktrittsforderungen bekannt geworden
• bei der Glaubwürdigkeit kannte die CDU aber keine Gnade mehr mit ihm
• es war wohl auch der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte
• die Karriere des Jens Spahn wird damit aber wohl nicht vorbei sein
• er hat ja nicht, obwohl es nur konsequent gewesen wäre, seinen Rückzug aus der Politik erklärt
• vielmehr fällt er weich: er bleibt „einfacher“ Bundestagsabgeordneter mit den bekannten Gehältern, Vergünstigungen, weiteren Altersbezügen usw.
• es ist davon auszugehen , dass er aus seine nächste Chance auf politischer Bühne nur wartet
• Söder: „Ich glaube, dass der Weg von Jens Spahn noch nicht beendet ist. Denn jemand mit solchen Talenten und so einer politischen Kraft, der wird sicher irgendwann wieder eine führende Rolle übernehmen.“
• Karl-Rudolf Korte (Politikwissenschaftler): „Ich sehe einen, der auf seine Zeit wartet, wann er wieder angreifen kann. Und die wird kommen. Er ist ja nicht alt.“
• Spahn werden ja auch immer wieder Ambitionen nachgesagt, selbst Bundeskanzler zu werden
wir werden die Personalie „Spahn“ weiter beobachten….


Das soll es für heute gewesen sein.
Wir sind – wie immer – auf Eure Meinungen gespannt.
Damit wünschen wir Euch ein wunderschönes sonniges Sommer-Wochenende!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quellen:
Tagesschau 24 vom 20.10.2025
Bild vom vom 16. 17. und 18.07.2026
Zeit vom 18.07.2026
zdf-heute vom 18.07.2026
Spiegel vom 17.07.2026 und 22.07.2026
ntv vom 23.07.2026

12/08/2026

Recht-Aktuell vom 12.08.2026

Heute: Die (viel zu) schnell verdienten Altersbezüge von Bundestagsabgeordneten

Der Bundestag hat in diesem Jahr auf die Diätenerhöhung einmalig verzichtet.
Die Altersbezüge bleiben aber weiter mehr als üppig.
Nach nur 4 Jahren Im Bundestag hat der Abgeordnete bereits so hohe Altersbezüge erreicht, wofür ein normaler Beschäftigter 28 Jahre arbeiten muss.
Ist das gerecht, angemessen und zeitgemäß?


Das sind die Details:


1. Der Bundestagsabgeordnete

• die Grundentschädigung, sog Diäten, beträgt monatlich 11.833,00 €
• zum Jahresbruttogehalt von 142.000 € kommt eine monatliche Kostenpauschale von 5.350 €
• diverse Sachleistungen kommen hinzu (z.B. kostenlose Bahncard 1. Klasse, eingerichtetes Büro in Berlin…)
• eine Einzahlung in die Rentenkasse erfolgt hingegen nicht
• hinzu kommt aber trotzdem eine „Altersentschädigung“
• schon nach einem Jahr entsteht der Anspruch auf Altersversorgung
• diese orientiert sich an den monatlichen Bezügen
• mit jedem Jahr wächst der Anspruch bis zu einem Höchstsatz
• die Auszahlung erfolgt ab dem 67. Lebensjahr (mit Abschlägen schon ab dem 63 Lebensjahr)


2. Der Vergleich

• ein normaler durchschnittlicher Arbeitnehmer erhält nach 28 Jahren beruflicher Tätigkeit und entsprechender Einzahlung in die Rentenkasse knapp 1.200 € Rente
• der Bundestagsabgeordnete braucht nur 4 Jahre um den Altersentschädigungsanspruch in gleicher Höhe zu bekommen (ca. 1.120-1.180 €)
• das sind pro Jahr 2,5 % der Diäten (ca. 300 €), also nach 4 Jahren 10 %
• wenn der Arbeitnehmer also sein ganzes Berufsleben von z.B. 42 Jahren arbeitet, um eine Rente zu erzielen, benötigt der Bundestagsabgeordnete dafür nur 6 Jahre
• also jeweils nur 1 Siebtel der Zeit eines durchschnittlichen Arbeitnehmers
• Beispiel: Philipp Amthor (CDU) ist sei Oktober 2017 im Deutschen Bundestag, da war er 24 Jahre -nach 8 Jahren – mit 32 Jahren hat er bereits einen so hohen Altersentschädigungsanspruch, den der normale Verdiener nie erreichen wird, denn dann müsste dieser hierfür 56 Jahre arbeiten…..
• Sarah Vollrath (RND): „Die Abgeordnetendiät und die Altersentschädigung bewegen sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat.“


3. Die Begründung

• die Verfassungsmäßigkeit der Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht in 2 Urteilen aus 1971 und 1975 bestätigt
• die Altersentschädigung soll die Lücke schließen, die für die Abgeordneten dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind
• …und “ dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen“


4. Die Realität

• ca. 1 Drittel der Abgeordneten haben bezahlte Nebentätigkeiten oder Nebeneinkünfte
• in der laufenden Wahlperiode betrifft es 232 von 630 Abgeordneten
• die Zusatzeinkünfte belaufen sich auf insgesamt 10,6 Millionen Euro
• z.B. jeder 2. Der CDU/CSU-Fraktion hat Nebeneinkünfte
• eine Grünenpolitikerin führt die Liste mit 2,7 Millionen Euro an


5. Die Kosten für den Steuerzahler

• die reinen Diäten der 630 Bundestagsabgeordneten kosten den Steuerzahler jährlich 89,4 Millionen Euro
• für die bereits ausgeschiedenen Bundestagsabgeordneten werden jährlich über 60 Millionen Euro gezahlt
• die Finanzierung dieser Bezüge erfolgt ebenfalls ausschließlich aus Steuermitteln
• auch das Ausscheiden aus dem Bundestag kostet den Steuerzahler Millionen, das sog. Übergangsgeld
• das wird für max. 18 Monate gezahlt
• Abgeordnete können nach dem Ausscheiden bis zu 213.000 € kassieren
• nach der Bundestagswahl 2021 wurden z.B. in kurzer Zeit ca. 12 Millionen Euro allein an Übergangsgeldern gezahlt


6. Fazit (subjektiv)

• es wäre Zeit, auch diese Ungerechtigkeiten endlich zu beenden
• die Urteile sind über 50 Jahre alt und unseres Erachtens zeitlich überholt
• die Selbstbedienungsmentalität der Abgeordneten in dieser Form ist nicht mehr erklärbar
• auch Abgeordnete müssen normal in die Rentenkasse einzahlen, denn nur dann können sie ja etwas zurückbekommen
• der Bund der Steuerzahler z.B. fordert schon lange, diese Ungerechtigkeiten zu beenden oder abzumildern
• also Abschaffung der Privilegien und Sonderrechte
• in der Politik scheint das immer noch nicht angekommen zu sein
• es wäre doch ein Signal endlich zu zeigen, dass man verstanden hat
• wir zitieren immer wieder Carsten Linnemann (CDU) nach der Wahl : „Jeder Stein muss umgedreht werden!“
• nur noch unter 20 % der Deutschen sollen mit der Arbeit der Bundesregierung zufrieden sein
• das Vertrauen der Deutschen in die Politik ist auf dem Tiefststand
• hier wäre doch die große Chance, Vertrauen zurückzugewinnen
• wir geben die Hoffnung nicht auf, dass auch hier endlich Vernunft und einkehrt….


So, das wäre es für heute.
Wir sind auf Eure Meinungen gespannt.
Bei aller Brisanz des Themas, bitten wir Euch – wie stets – sachlich zu bleiben.

Wir wünschen allen einen guten Start in den Mittwoch (heute ist Bergfest 😊).


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quellen:
• ntv und Ostseezeitung vom 06.06.2026
• Bund der Steuerzahler vom 10.072026

03/08/2026

Recht-Aktuell vom 03.08.2026

Der Monat August hat schon wieder die 2.Hälfte des Jahres eingeleitet und bringt eine Vielzahl neuer Regelungen mit sich.
Es betrifft u.a. mehr Rechte bei kaputten Elektrogeräten, die Ganztagsbetreuung für Schüler der 1. Klasse, die Kennzeichnungsplicht für KI-Künstliche Intelligenz und neue Verpackungsregeln.


Das sind die Details:


1. Neues Recht auf Reparatur für Elektrogeräte

• zum 01.08.2026 tritt eine neue Regelung in Kraft
• bisher endete ab Kauf nach 2 Jahren die Gewährleistungsfrist
• ab jetzt sind Hersteller von u.a. Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränken, E-Bikes usw. verpflichtet, auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kostenlos oder zu einem angemessenen Preis zu reparieren während der üblichen Lebensdauer
• angemessener Preis bedeutet, dass Kosten für Arbeitszeit, Material und übliche Gewinnspanne fair berechnet sein müssen
• er muss in wirtschaftlich sinnvollem Verhältnis zum Gerätewert stehen
• Reparatur muss günstiger als Neukauf bleiben
• je nach Produkt gelten verschiedene Zeiträume, • bei Waschmaschinen z.B. bis zu 10 Jahren
• wer innerhalb der Gewährleistung von 2 Jahren eine Reparatur vornehmen lässt, für den verlängert sich nun die Gewährleistungsfrist sogar insgesamt auf 3 Jahre
• diese Regelung gilt für alle Kaufverträge, die ab dem 31.07.2026 geschlossen werden
• durch ein europäisches Online-Portal für Reparaturwerkstätten und ein einheitliches Reparaturformular soll die Werkstattsuche vereinfacht werden


2. Ganztagsbetreuung

• zum 01.08.2026 tritt für die Kinder in der 1. Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft
• bis zu 8 Stunden an 5 Werktagen die Woche besteht der Anspruch auf Betreuung
• diese erfolgt im Hort oder in anderen schulischen Ganztagsangebot
• die Ausweitung auf weitere Klassenstufen erfolgt schrittweise
• ab dem Schuljahr 2029/2030 soll der Anspruch für alle Grundschulkinder bestehen
• Ziel: Eltern sollen so Familie und Beruf künftig besser miteinander vereinbaren können


3. KI-Inhalte

• ab dem 02.08.2026 tritt eine wichtige Neuerung für Unternehmen in Kraft
• Unternehmen müssen nun offenlegen, wenn die Kunden mit KI – Künstlicher Intelligenz kommunizieren
• wer im Kundensupport nicht mit einem Menschen, sondern einem sog. Chatbot spricht, soll das erkennen können
• zu kennzeichnen sind Videos, Texte und Bilder, wenn sie von KI erstellt wurden
• Deepfakes: KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die echt wirken könnten, müssen also als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden
• vor erheblichen Strafen wird gewarnt
• sie sollen bis zu 35 Millionen Euro bzw. 7 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen


4. Solarstrom

• zum 01.08.2026 sinkt die staatliche Einspeisevergütung um 1 Prozent
• das gilt für alle PV-Anlagen von Privathaushalten, die ab dem 01.08.2026 ans Netz gehen
• für Anlagen bis 10 Kilowatt bedeutet das bei Teileinspeisung 7.70 Cent pro Kilowattstunde (statt bisher 7,78 Cent)
• bei Volleinspeisung beträgt die Vergütung nun noch 12,22 Cent (bisher 12,34 Cent)
• für diejenigen, die eine Anlage bereits betreiben, bleibt der ursprüngliche Vergütungssatz 20 Jahre bestehen


5. Verpackungsregeln

• ab dem 12.08.2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
• von der Herstellung bis zur Entsorgung wird der Umgang für Verpackungen in der EU einheitlich geregelt
• die Umsetzung erfolgt über mehrere Jahre gestaffelt
• Ziel: Verpackungen sollen leichter recycelbar sein, mehr Recyclingmaterial enthalten und unnötiger Verpackungsmüll soll vermieden werden


So solltet Ihr wieder, wenn auch leicht verspätet, umfassend informiert sein.
Damit melden wir uns auch nach dem beendeten Sommerurlaub gut erholt zurück.
Für die vielen, vielen Urlaubsgrüße und Urlaubswünsche bedanken wir uns nochmals ganz herzlich bei Euch.
Es ist ja so einiges passiert, was wir noch aufarbeiten müssen und werden u.a. die Personalie Jens Spahn bzw. das Thema Leihmutterschaft oder das CSD-Attentat von Abdul Ballout in Berlin.
In Kürze zu diesen brisanten Themen mehr….

Wir wünschen allen einen guten Start in die neue Woche!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

18/07/2026

Recht-Aktuell vom 18.07.2026

Heute ein kurzes Update zu den aktuellen Themen wie Gesundheitsreform, Heizungsgesetz, Diätenerhöhung,
Informationsfreiheitsgesetz und Katherina Reiche.
Dazu verabschieden wir uns in den Sommerurlaub 😊

Das sind die Details:


1. Gesundheitsreform

• diese tritt in großen Teilen erst zum 01.01.2027 in Kraft
• sie wurde aber am 10.07.2026 beschlossen von Bundestag und Bundesrat unmittelbar vor der Sommerpause
• die z.B. umstrittene telefonische Krankschreibung gibt es also weiter
• inhaltlich verweisen wir für Interessierte auf unseren Post vom 16.05.2026


2. Heizungsgesetz

• das neue Heizungsgesetz – eigentlich: Gebäudemodernisierungsgesetz - wurde ebenfalls am 10.07.2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen
• das tritt wahrscheinlich schon Ende Juli/Anfang August in Kraft
• die Kritik ist erheblich, die Klimaziele z.B. werden wohl damit kaum erreicht werden
• es steht zu erwarten, das z.B. die Deutsche Umwelthilfe Verfassungsklage erheben wird
• inhaltlich verweisen wir auf unseren Post vom 23.05.2026 hierzu


3. Diätenerhöhung

• am 10.07.2026 hat der Bundestag einstimmig beschlossen, auf die Diätenerhöhung zu verzichten
• dieses gilt ausdrücklich nur für dieses Jahr
• das entsprechende positive Signal hätte es werden können, wenn man von sich aus schon früh auf die Idee gekommen wäre
• inhaltlich verweisen wir auf unseren Post vom 18.04.2026
• u.a. Herr Spahn hatte noch am 18.05.2026 an der Erhöhung festhalten wollen
• nach monatelanger weiterer Diskussion bzw. Druck von außen hat man sich dann doch noch zum Verzicht auf die Erhöhung durchgerungen
• das Thema wird wohl im nächsten Jahr wieder aktuell werden


4. Informationsfreiheitsgesetz

• dieses Gesetz verpflichtet Behörden u.a. zur Herausgabe von Dokumenten
• im sog. 34 Punkte Plan der Koalition ist nun eine Verschärfung geplant
• so soll der Kreis der Antragsberechtigten kleiner werden und jede Anfrage braucht eine Begründung
• dazu sollen z.B. die Namen der Beschäftigten in Behörden in Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden „um sie vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen
• auch die Gebühren sollen steigen
• geplant ist, dass Antragsteller sämtliche Kosten tragen müssen, die durch eine Anfrage entstehen
• der eine oder andere Skandal wäre sonst nie aufgedeckt worden z.B. Jens Spahn Maskenskandal), Philip Amthor (Lobbyaffäre) Theodor zu Guttenberg (Einsatz für Wirecard), Lobby Emails aus dem Kanzleramt usw.
• diese geplante Gesetzesänderung wird uns wohl noch länger beschäftigen


5. Imagekampagne Katharina Reiche

• unser Post vom 20.06.2026 hat völlig zu Recht große Empörung ausgelöst
• viele von Euch fragten, was man denn dagegen tun könne
• wir würden auch gern mehr Aufklärung und Antworten bekommen
• wir haben uns daher entschieden, das Informationsfreiheitsgesetz einmal zu nutzen
• wir werden daher zuerst direkt an Frau Katherine Reiche schreiben und werden Auskunft und Aufklärung unter Vorlage der Dokumente verlangen
• Ziel: die Steuerverschwendung zu beenden!
• wir warten dann mal ab, wie bürgerfreundlich die Antwort ausfällt
• wir werden auf jeden Fall berichten!


6. Sommerpause

• das Bundeskabinett hat sich in eine ca. 8-wöchige Sommerpause verabschiedet
• wie man sich das angesichts des Reformstaus und der 34-Punktepläne leisten kann, ist uns etwas unverständlich
• bis Anfang September wird also praktisch nichts passieren
• wenn man sich aber die Preise an den Tankstellen anschaut, die schon längst die Preise vor dem 2-monatigen Rabatt wieder erreicht haben und weiter zu steigen drohen, das ist schon beängstigend…
• Entlastungen sind vorerst keine geplant….


So, das soll heute nur ein kleines Update zu den brisanten Themen unserer Zeit gewesen sein.

Auch wir wollen uns in den Sommerurlaub verabschieden.
Wir müssen einfach mal die Beine hoch legen und „Sommer, Sonne, Wasser“ genießen.
Aber nur für 2 Wochen (mehr können wir uns auch nicht leisten😊)
Jedenfalls würden wir nicht 8 Wochen Urlaub machen, wenn „die Hütte brennt“.

Wir wünschen auch Euch einen wunderschönen Sommerurlaub.
Genießt die Zeit mit Euren Lieblingsmenschen, Euren Kindern und lieben Verwandten und Freunden.
Es ist die schönste Zeit des Jahres!
Und noch ein abschließender Tipp von Euren Anwälten des Vertrauens 😉

Macht einfach mal das Handy aus! Ihr verpasst nichts.
Ihr könntet aber die schönsten gemeinsamen Momente Eures Lebens verpassen.
Die Zeit kommt nämlich nicht wieder.


In diesem Sinne…

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

06/07/2026

Recht-Aktuell vom 06.07.2026

heute: Das Reformpaket!

Das lang erwartete Reformpaket der Koalition ist da.
34 Beschlüsse betreffen die Steuer-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie den Bürokratieabbau.
Vieles ist z.T. schwer verständlich und noch sehr allgemein formuliert.
Wir haben einmal zur besseren Verständlichkeit alles das aufgelistet, was bereits konkret benannt wurde und uns für Euch am wichtigsten erscheint.


Das sind die Details:


I. Arbeitsmarkt

1. Krankschreibung

• die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft
• die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht
• eine Bescheinigung muss ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden

2. Befristung

• eine sachgrundlose Befristung ist bis zu maximal 48 Monate zulässig (bisher 24 Monate)
• sie ist bis zu 6 x verlängerbar innerhalb der ersten 4 Jahre
•die neue Regelung gilt für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer
• das Schriftformerfordernis soll zum 01.01.2027 aufgehoben werden


II. Steuern

1. Steuerliche Entlastung

• ab 01.02.2027 soll eine finanzielle Entlastung von Millionen Steuerzahlern erfolgen
• es sollen u.a. erfolgen: Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag, Erhöhung von Kindergeld, Anhebung von Arbeitnehmerpauschbetrag und Abflachen der Progression in der Einkommenssteuer

2. Kleine und mittlere Einkommen

• 10 Milliarden soll das Entlastungsvolumen jährlich insgesamt betragen
• davon sollen kleine bis mittlere Einkommen profitieren
• Beispielsrechnung:
• die Entlastung einer berufstätigen Familie mit 2 Kindern und Gesamteinkommen von 60.000 € soll im Vergleich zu heute 50 € pro Monat, also 600 € jährlich betragen
• diese Entlastung soll ab 2028 seine volle Wirkung entfalten

3. Reichensteuer

• ab 250.000 € gilt bereits der Steuersatz von 45 %
• ab 280.000 € gilt dann der Steuersatz von 47 %
• eine Erhöhung der Erbschaftssteuer erfolgt NCHT
• die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist NICHT geplant

4. Handwerkerbonus

• die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird reduziert
• von 20 auf 15%, d.h. von 1.200 € auf 900 € pro Jahr

5. Minijobs

• der Pauschalsteuersatz soll von 2 auf 5 % angehoben werden


III. Rente

• das Reformpaket „soll“ bis Ende 2026 verabschiedet werden


IV. Bürokratieabbau

1. Berichtspflichten

•ein Berichtsentlastungsgesetz wird verabschiedet werden
•dann sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden

2. Steuererklärungen

• die Abgabe von Steuerklärungen „soll“ vereinfacht werden
• als 1. Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuerklärung eingeführt

3. Bauanträge

• Bauanträge sollen als genehmigt gelten, wenn die Behörde innerhalb von 4 Monaten keinen Prüfungsbedarf angemeldet hat


Bundekanzler Merz appelliert an die Bürger: „Machen Sie mit, unterstützen Sie uns!“
All das, was jetzt beschlossen wurde, muss erst noch vom Bundestag beschlossen werden.
Das wird dann erst alles nach der Sommerpause auf den Weg gebracht werden.
Es scheint, als wenn es eher ein Hauch von Aufbruch ist.
Von den von der CDU ursprünglich veranschlagten 30 Milliarden Ersparnis sind nur noch 10 geblieben.
Ob die 50 € im Monat pro Familie die große Steuerersparnis und -erleichterung ist, darf bezweifelt werden.
Das alles kann an sich erst ein Anfang sein.
Es wird wohl noch sehr viele weitere Debatten und Diskussionen geben….

Wir wünschen allen einen guten Start in die neue Woche!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

01/07/2026

Recht-Aktuell vom 01.07.2026

Auch der Monat Juli hält neue Gesetze und Regelungen für Euch bereit.
Es betrifft viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, z.B. Rente, Bürgergeld, Verkehrsverstöße, Punktehandel und die Steuererklärung.


Das sind die Details:


1. Die Rente

• zum 01.07.2026 steigen die Renten um 4,24 %
• ca. 21 Millionen Rentner erhalten dann die erhöhten Bezüge
• wer z.B. eine Rente von bisher 1.000 € bezog, bekommt nun 1.042,40 €


2. Tankrabatt

• am 30.06.2026 lief der Tankrabatt nach 2 Monaten planmäßig aus
• die Preise wurden aber schon am 30.06.2026 spürbar erhöht
• zu befürchten ist, dass die Preise erheblich steigen werden


3. Bürgergeld

• zum 01.07.2026 wird aus dem Bürgergeld nun die Grundsicherung
• der Name ändert sich, die Höhe der Bezüge aber nicht
• es betrifft ca. 5,5 Millionen Bezieher
• nur die Sanktionen werden etwas verschärft
• z.B. bei versäumten Terminen, fehlender Mitwirkung oder unzureichender Bemühung um Arbeitsaufnahme


4. Altenpflege

• zum 01.07.2026 werden die Mindestlöhne in der Altenpflege erhöht
• für Hilfskräfte auf 16,52 €
• für qualifizierte Hilfskräfte auf 17,80 €
• für Fachkräfte auf 21,03 €


5. Steuererklärung

• ab dem 01.07.2026 ist die Steuererklärung nur mit „einem Klick“ verfügbar
• das gilt erst einmal nur für die sog. erste Anwendergruppe
• das sind die kinderlosen Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre
• insgesamt für ca. 11,5 Millionen Menschen
• Voraussetzung: Anmeldung in der „MeinElster+“-App
• dann bekommt Ihr vom Finanzamt die fertige Steuererklärung und die Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bekannten Daten aus 2025
• wenn Ihr einverstanden seid, dann kann sie mit nur „einem Klick“ abgesendet werden
• Änderungen sind danach aber auch noch möglich
• bis zum 31.07.2026 muss die Steuererklärung für 2025 abgegeben werden
• mit steuerlichem Berater verlängert sich die Frist bis zum 01.03.2027


6. Verkehrsverstöße

• zum 01.07.2026 wird die Verjährungsfrist verlängert
• von bisher nur 3 Monaten auf nunmehr 6 Monate
• das betrifft u.a. Tempoverstöße, Falschparken, Handy- und Rotlichtverstöße usw.
• damit sollen Verkehrssünder nicht mehr so oft bzw. schnell ungestraft davon kommen
• die Behörden haben damit länger Zeit, um die „Taten“ zu verfolgen und zu ahnden


7. Punktehandel

• zum 01.07.2026 wird eine Gesetzeslücke geschossen
• Punkte und Fahrverbote wurden oft von „Strohmännern“ gegen Bezahlung übernommen
• auch aber Bekannte/Verwandte haben die Strafen auf sich genommen
• der eigentliche Täter kam ungestraft davon, der „Strohmann“ hatte nichts zu befürchten
• ab jetzt ist dieser sog. Punktehandel aber strafbar
• wer sich also künftig erwischen lässt, dem drohen nun Bußgelder bis zu 30.000 €


8. Flugtickets

• zum 01.07.2026 sinkt die Luftverkehrssteuer
• diese fällt bei jedem Abflug an und wird von den Fluggesellschaften auf die Ticketpreise umgelegt
• bei Flügen bis 2.500 km sinkt die Steuer von 15,53 € auf 13,03 € je Fluggast
• bei Flügen von 2.500 - 6.000 km sinkt die Steuer von 39,34 € auf 33,01 €
• bei Flügen über 6.000 km sinkt die Steuer von 70,83 € auf 59,43 €
• eine Verpflichtung zur Weitergabe der niedrigeren Steuern besteht nicht
• fraglich bleibt daher, ob die Ermäßigung bei den Passagieren ankommt
• Ziel ist, den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken


9. Pfändungsgrenzen

• zum 01.07.2026 werden die Pfändungsfreigrenzen erneut erhöht
• sie erhöht sich von 1.555 € auf 1.587,40 €
• bis zu diesem Betrag ist das Einkommen, wenn man Schulden hat, geschützt vor dem Zugriff von Gläubigern bzw. bis zu diesen Beträgen gehen Gläubiger leer aus
• das Einkommen uneingeschränkt pfändbar ist erst ab 4.866,30 €


10. E-Zigaretten

• ab dem 01.07.2026 müssen Geschäfte E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen
• das betrifft all die Geschäfte, die die Produkte veräußern
• also u.a. Kioske, Tankstellen, Tabakläden
• damit sollen die leeren Einweggeräte nicht mehr im Hausmüll landen
• Hintergrund ist auch der Brandschutz, da die Batterien sich im Restmüll entzünden können


Damit solltet Ihr wieder auf dem neuesten Stand sein.

Wir wünschen allen eine schöne „Rest“-Arbeitswoche.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

27/06/2026

Recht-Aktuell vom 27.06.2026

Der Attentäter von Magdeburg wurde (endlich) zu lebenslanger Haft verurteilt.


Das sind die Details:


1. Die Tat

• am 20.12.2024 rast der Täter mit einem 340 PS starkem PKW BMW über den Magdeburger Weihnachtsmarkt
• 6 Menschen sterben dabei
• 5 Frauen und ein Junge sind die Todesopfer
•mehr als 300 Personen werden verletzt
• die Tat war lange geplant


2. Der Täter

• der aus Saudi-Arabien stammende Arzt/Psychiater Taleb-al-Abdulmohsen


3. Das Verfahren

• begann am 10.11.2025
• 41 Verhandlungstage waren angesetzt
• es dauerte damit ca. 7,5 Monate
• 109 Zeugen wurden angehört
• 8 Sachverständige wurden angehört
• 204 Nebenkläger (Betroffene) haben sich dem Verfahren angeschlossen
• 23 Personen haben als Nebenkläger gegenüber dem Angeklagten zivilrechtliche Forderungen zwischen 8.000 und 600.000 € geltend gemacht


4. Das Urteil

Landgericht Magdeburg vom 26.06.2026


Der Angeklagte wird wegen Mordes u.a. Delikte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.


5. Fazit (sehr subjektiv)

• das Urteil war so nur zu erwarten
• der Täter hat die Tat eingeräumt, ein Testament lag sogar im PKW
• er hat nie ein Hehl aus seinem Hass gemacht, zeigte keine Reue usw.
• wir geben diesem Terroristen hier bewusst keine weitere Bühne
• wie er bei Gericht „aufgetreten“ ist, hat wohl jeder mitbekommen
• das Leid der Opfer ist und bleibt unermesslich
• allein der Bau, Miete, und Abbau des extra errichteten Gerichtsgebäudes haben 6 – 7 Millionen Euro verschlungen
• hierzu haben wir im post vom 25.10.2025 umfangreich berichtet
• von den weiteren Verfahrenskosten reden wir hier noch gar nicht
• die Opfer und ihre Angehörigen werden vom Täter wohl kein Geld sehen
• nur eine Idee: die Millionen Euro wären z.B. als Opferhilfe u.E. besser angelegt gewesen
• der Täter wird dem Staat noch viele weitere Millionen kosten
• mit hoher Wahrscheinlichkeit wird er Revision einlegen
• die Kosten der lebenslangen Haft/Gewahrsam
• ein Gutachter schätzte ein: „ Auch im Strafvollzug sei mit weiteren Straftaten zu rechnen, etwa mit Geiselnahmen im Gefängnis.“
• klar ist, so ein Attentäter darf nie wieder frei gelassen werden


Dieser Post musste heute aus aktuellem Anlass sein.
Wir haben ihn bewusst kurzgehalten.
Uns ist klar, dass man schon beim Lesen dieser Zeilen nur schlechte Laune bekommt.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich derart Abscheuliches nicht wiederholt.


Jetzt versuchen wir, auch wenn es schwerfällt, wieder bessere Laune zu verbreiten.
Es wartet Sonne satt auf Euch.
Also ab ins Wasser oder in den Schatten und immer ein kühles Getränk dabeihaben!
Wir wünschen Euch ein tolles erholsames und sonniges Wochenende.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quellen:

Jeweils vom 26.06.2026
Der westen, mdr, welt,
zdf-heute, tagesschau,
süddeutsche zeitung

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