Frauenarztpraxis Friebe

Frauenarztpraxis Friebe Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

02/01/2026
26/06/2025

Kleiner Reminder! Am 30.06.25 ist die Praxis ab 12.00 wegen Quartalsabschluss geschlossen!

Auch die Jüngsten fühlen sich in unserer Praxis wohl…😍
19/06/2025

Auch die Jüngsten fühlen sich in unserer Praxis wohl…😍

20/05/2025

Weil dieses Thema immer wieder Fragen aufwirft…hier eine gute und verständliche Aufklärung…
10/05/2025

Weil dieses Thema immer wieder Fragen aufwirft…hier eine gute und verständliche Aufklärung…

Mit dem positiven Schwangerschaftstest beginnt ein neues Leben, nicht nur in Deinem Bauch, auch für Dich, überall – gerade auch in Beruf oder Ausbildung. Das birgt viele neue Fragen. In Deutschland gibt es starke Regelungen, die werdende (und stillende) Mütter und ihre Babys schützen.

Diese zwei Säulen sind 1) die Mutterschaftsrichtlinie (Mu-RL) und 2) das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Mu-RL regelt Deine medizinische Schwangerenvorsorge und das MuSchG schützt Dich im Arbeitsleben oder während Deiner Ausbildung. Das MuSchG ermöglicht es, dass Du als Schwangere weiterarbeiten darfst und nicht lange Zeit ausfällst. Die beiden hängen auch ein kleines bisschen zusammen, denn bei Deiner ersten Vorsorgeuntersuchung fragt die Frauenärztin oder der Frauenarzt u.a. nach Deiner Arbeit, ob Du etwa in Schichtarbeit, vielleicht mit Chemikalien oder mit Kindern zusammenarbeitest.
Das ist die “Arbeits- und Sozialanamnese”, um bestimmte Risiken für Euch herauszufinden. Wenn sofort klar ist, dass Dein Arbeitsplatz Dich oder Dein Kind in der Schwangerschaft gefährdet, dann muss Dein Arbeitgeber Dich schützen: Sobald er von Deiner Schwangerschaft weiß. Nach dem MuSchG muss Dein Arbeitgeber eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführen und alles, was Dir schadet, ändern. Oder Dir eine andere Tätigkeit im Unternehmen ermöglichen. Erst wenn das nicht möglich ist, spricht er ein generelles (betriebliches) Beschäftigungsverbot aus. Daher ist es aus medizinischer Sicht besser, wenn Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin möglichst früh von einer Schwangerschaft Bescheid weiß.

Ein ärztliches (früher individuelles) Beschäftigungsverbot betrifft nur Dich, Deinen Gesundheitszustand und den Deines Kindes. Es kann ausgesprochen werden, wenn Eure Gesundheit bei Fortsetzung Deiner Tätigkeit gefährdet ist.
Ein Beispiel wäre, wenn Du als Schwangere mit kleinen Kindern arbeitest: Dort herrscht ein großes Infektionsrisiko. Sobald Deine Einrichtung von Deiner Schwangerschaft erfährt, muss betriebsärztlich eine immunologische Untersuchung veranlasst und möglicherweise ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn sie Dich nicht anders beschäftigen können, etwa ohne Kinderkontakt.

31/03/2025

Am 31.3.25 ist die Praxis ab 12:00 wegen Quartalsabschluss geschlossen!

Adresse

Goethestraße 3
Schneeberg
08289

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
14:00 - 19:00
Dienstag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 12:00

Webseite

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