Betreuungswelt Trier & Schweich, 24-Stunden-Betreuung

Betreuungswelt Trier & Schweich, 24-Stunden-Betreuung 🏡 24-Stunden-Betreuung für Senioren und Menschen mit Handicap | Persönlich in Trier, Schweich und Bundesweit

Pflegezeit: Bis zu 6 Monate berufliche Auszeit. 🧡Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, steht häufig vor einer sch...
21/09/2026

Pflegezeit: Bis zu 6 Monate berufliche Auszeit. 🧡

Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, steht häufig vor einer schwierigen Frage: Wie lassen sich Beruf und Pflege miteinander vereinbaren?

Was viele nicht wissen: Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

✅ Sie pflegen einen nahen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad zu Hause.
✅ Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Personen.
✅ Die Pflegezeit wird spätestens zehn Arbeitstage vorher angekündigt.
✅ Ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit liegt vor.

Und was passiert mit dem Einkommen?

Während der Pflegezeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zur finanziellen Überbrückung kann jedoch ein zinsloses staatliches Darlehen beantragt werden. Auch ein besonderer Kündigungsschutz ist gesetzlich vorgesehen.
BMG

Bei kleineren Arbeitgebern ist eine freiwillige Vereinbarung möglich.

Unser Tipp: Pflegezeit frühzeitig planen und mit der Pflegekasse die soziale Absicherung klären. 🧡

BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit unterstützt Sie bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung.

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 www.betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Pflegebegutachtung: Gut vorbereitet sein. 🧡Der Termin mit dem Medizinischen Dienst steht bevor? Für viele Familien ist d...
20/09/2026

Pflegebegutachtung: Gut vorbereitet sein. 🧡

Der Termin mit dem Medizinischen Dienst steht bevor? Für viele Familien ist das eine ungewohnte Situation.

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann und wobei sie regelmäßig Unterstützung benötigt.

Mit diesen 5 Tipps bereiten Sie sich vor:

✅ Pflegetagebuch führen: Notieren Sie einige Tage lang, wobei und wie häufig Hilfe benötigt wird.
✅ Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausberichte und eine Liste der Hilfsmittel.
✅ Angehörige einbeziehen: Eine vertraute Person kann beim Termin wichtige Informationen ergänzen.
✅ Alltag ehrlich schildern: Verschweigen Sie keine Schwierigkeiten - auch nicht aus falschem Stolz.
✅ Schlechte Tage ansprechen: Erklären Sie, wenn der Unterstützungsbedarf schwankt.

Wichtig: Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist.

Bei BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit wissen wir, wie wichtig eine realistische Einschätzung des Unterstützungsbedarfs für die weitere Betreuung zu Hause ist.

Unser Sonntagstipp: Bereiten Sie sich in Ruhe vor und beschreiben Sie den Pflegealltag so, wie er wirklich ist. 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 www.betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Pflegeunfall: Wer schützt die Angehörigen? 🧡Ein falscher Schritt beim Unterstützen, ein Sturz auf der Treppe oder eine V...
19/09/2026

Pflegeunfall: Wer schützt die Angehörigen? 🧡

Ein falscher Schritt beim Unterstützen, ein Sturz auf der Treppe oder eine Verletzung bei der Körperpflege: Auch pflegende Angehörige können im Alltag verunglücken.

Was viele nicht wissen: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann automatisch und beitragsfrei gesetzlich unfallversichert sein!

Dafür müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

✅ Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
✅ Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig.
✅ Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage.

Was ist versichert?

Der Schutz umfasst etwa Unfälle beim Unterstützen der Mobilität, bei der Körperpflege und bei pflegebezogenen Haushaltstätigkeiten. Auch unmittelbar damit zusammenhängende Wege können versichert sein.

Wichtig: Nicht jeder private Unfall ist automatisch abgedeckt.

Unser Tipp: Passiert während der Pflege ein Unfall, informieren Sie den behandelnden Arzt über den Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit und melden Sie den Unfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bei BETREUUNGSWELT denken wir auch an die Menschen, die täglich für ihre Angehörigen da sind. Denn ihre Sicherheit zählt genauso. 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Pflege zu Hause: Steuerbonus prüfen! 🧡Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, investiert viel Zeit, Kraft und oft auch ei...
18/09/2026

Pflege zu Hause: Steuerbonus prüfen! 🧡

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, investiert viel Zeit, Kraft und oft auch eigenes Geld.

Was viele nicht wissen: Das Finanzamt kann diese Unterstützung mit dem sogenannten Pflege-Pauschbetrag berücksichtigen.

2026 gelten folgende jährliche Beträge:

🟠 Pflegegrad 2: 600 €
🟠 Pflegegrad 3: 1.100 €
🟠 Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 €.

Welche Voraussetzungen gelten?

✅ Sie pflegen die Person persönlich in Ihrer oder deren Wohnung.

✅ Sie erhalten für die Pflege keine Vergütung.

✅ Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 oder erfüllt die Voraussetzungen für das Merkzeichen H.

Wichtig: Weitergeleitetes Pflegegeld kann als Vergütung gelten. Wird es ausschließlich für die notwendige Versorgung der pflegebedürftigen Person verwendet, gelten Ausnahmen.

Wie bekommen Sie den Steuervorteil?

Der Pauschbetrag wird in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragt. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen - die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Teilen sich mehrere Angehörige die Pflege, wird der Betrag unter den anspruchsberechtigten Pflegepersonen aufgeteilt.

Unser Tipp: Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, sollte den Pflege-Pauschbetrag bei der nächsten Steuererklärung prüfen! 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Pflegegrad zu niedrig? Das können Sie tun. 🧡Der Pflegegrad wurde bewilligt - doch die Unterstützung reicht nicht aus? Od...
17/09/2026

Pflegegrad zu niedrig? Das können Sie tun. 🧡

Der Pflegegrad wurde bewilligt - doch die Unterstützung reicht nicht aus? Oder wurde der Antrag sogar abgelehnt?

Wichtig: Sie müssen die Entscheidung der Pflegekasse nicht einfach hinnehmen.

Wenn die Einstufung Ihrer tatsächlichen Pflegesituation nicht entspricht, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Zeit.
Verbraucherzentrale
+1

So gehen Sie vor:

✅ Bescheid und Pflegegutachten genau prüfen.

✅ Widerspruch fristgerecht bei der Pflegekasse einreichen.

✅ Fehlende oder falsch bewertete Einschränkungen dokumentieren.

✅ Arztberichte und weitere Nachweise beifügen.

Gut zu wissen: Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Ein rechtzeitiger, zunächst unbegründeter Widerspruch reicht zur Fristwahrung aus.
Gesundheitsinformationen
+1

Hat sich der Pflegebedarf erst später verschlechtert? Dann kann stattdessen ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein.
Verbraucherzentrale

Bei BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit möchten wir Familien dabei unterstützen, die häusliche Betreuung frühzeitig und bedarfsgerecht zu planen.

Unser Tipp: Pflegebescheid erhalten? Prüfen Sie die Einstufung und beachten Sie die Widerspruchsfrist. 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Angehörige pflegen? Das zählt für die Rente. 🧡Viele Menschen reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf auf, um ...
16/09/2026

Angehörige pflegen? Das zählt für die Rente. 🧡

Viele Menschen reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf auf, um Angehörige zu Hause zu pflegen.

Was viele nicht wissen: Die Pflegeversicherung kann für pflegende Angehörige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen - ohne eigene Beitragszahlung.

Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein:

✅ Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.

✅ Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig zu Hause.

✅ Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage.

✅ Die Pflegeperson arbeitet höchstens 30 Stunden pro Woche.

Wie viel bringt das für die Rente?

2026 zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad und Leistungsart monatlich zwischen 139,04 € und 735,63 € an die Rentenversicherung. Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern erhöht die späteren Rentenansprüche.

Auch wenn mehrere Angehörige sich die Pflege teilen, können Rentenansprüche entstehen.

Unser Tipp: Bei der Pflegekasse den Fragebogen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen anfordern und die Ansprüche prüfen lassen.

BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Pflegekurse: kostenlos Wissen gewinnen. 🧡Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, übernimmt oft Aufgaben, die vorher völli...
15/09/2026

Pflegekurse: kostenlos Wissen gewinnen. 🧡

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, übernimmt oft Aufgaben, die vorher völlig neu waren: richtig unterstützen beim Aufstehen, rückenschonend helfen, mit Hilfsmitteln umgehen oder schwierige Pflegesituationen meistern.

Was viele nicht wissen: Pflegekassen müssen für pflegende Angehörige kostenlose Pflegekurse anbieten. Auch Menschen, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren, können daran unentgeltlich teilnehmen.

Dabei geht es nicht nur um Theorie. Pflegekurse sollen praktische Fähigkeiten vermitteln, die häusliche Pflege erleichtern und helfen, körperliche und seelische Belastungen der Pflegeperson zu reduzieren.

Je nach Angebot können unter anderem Themen behandelt werden wie:

• rückenschonendes Heben und Bewegen
• Unterstützung bei Mobilität und Körperpflege
• Umgang mit Hilfsmitteln
• praktische Tipps für den Pflegealltag
• Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
• Austausch mit anderen pflegenden Familien

Besonders interessant: Auf Wunsch kann die Schulung auch direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person stattfinden. Dadurch können konkrete Situationen vor Ort besprochen und Handgriffe unmittelbar gezeigt werden. Zusätzlich sollen Pflegekassen auch digitale Pflegekurse anbieten.

Auch bei Pflegegrad 1 können pflegende Angehörige diese kostenlosen Pflegekurse nutzen.

Bei BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit wissen wir: Gute Betreuung bedeutet nicht nur, Unterstützung zu organisieren. Angehörige brauchen ebenso Wissen und Sicherheit, um mit der neuen Situation umgehen zu können.

Unser Tipp: Angehörigenpflege übernommen? Bei der Pflegekasse nach einem kostenlosen Pflegekurs fragen. 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


40 % der Sachleistungen flexibel nutzen. 🧡Viele Familien kennen Pflegegeld und Entlastungsbetrag. Deutlich weniger bekan...
14/09/2026

40 % der Sachleistungen flexibel nutzen. 🧡

Viele Familien kennen Pflegegeld und Entlastungsbetrag. Deutlich weniger bekannt ist der sogenannte Umwandlungsanspruch.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 % ihres monatlichen Budgets für ambulante Pflegesachleistungen für bestimmte nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen - sofern dieser Teil des Sachleistungsbudgets nicht bereits durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst verbraucht wurde.

Das können - abhängig von den jeweiligen Anerkennungsregelungen - beispielsweise Betreuungsangebote, Unterstützung im Haushalt oder andere anerkannte Alltagshilfen sein.

Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 2 stehen 2026 monatlich 796 € Pflegesachleistungen zur Verfügung. Davon können maximal 40 %, also 318,40 €, über den Umwandlungsanspruch für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Wichtig: Dieses Geld gibt es nicht zusätzlich. Der umgewandelte Betrag wird so behandelt, als wären entsprechende Pflegesachleistungen genutzt worden. Dadurch reduziert sich gegebenenfalls das anteilige Pflegegeld. Wer beispielsweise die vollen 40 % umwandelt und sonst keine Sachleistungen nutzt, erhält noch 60 % des jeweiligen Pflegegeldes.

Für die Kostenerstattung müssen entsprechende Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden. Und: Der Umwandlungsanspruch ist etwas anderes als der monatliche Entlastungsbetrag - beide Leistungen können grundsätzlich unabhängig voneinander genutzt werden.

Bei BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit empfehlen wir deshalb, nicht nur auf das Pflegegeld zu schauen. Oft lohnt es sich zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden und wie vorhandene Budgets sinnvoll kombiniert werden können.

Unser Tipp: Ungenutzte Sachleistungen? Umwandlungsanspruch bei der Pflegekasse prüfen. 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Pflegeberatung: kostenlos und oft ungenutzt. 🧡Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungs- oder Kurzzeitpf...
13/09/2026

Pflegeberatung: kostenlos und oft ungenutzt. 🧡

Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege: Wer sich erstmals mit Pflege beschäftigt, merkt schnell, wie viele verschiedene Leistungen es gibt.

Was viele Familien nicht wissen: Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse. Auch wer noch keinen Pflegegrad hat, aber einen Antrag gestellt oder eine Begutachtung angestoßen hat, kann diese Beratung nutzen.

Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen soll die Pflegekasse einen konkreten Beratungstermin anbieten, der grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause erfolgen.

Dabei kann gemeinsam geklärt werden:

• Welche Leistungen stehen überhaupt zur Verfügung?
• Welche davon passen zur persönlichen Situation?
• Wie lassen sich verschiedene Leistungen sinnvoll kombinieren?
• Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für Angehörige?
• Welche Hilfsmittel oder Unterstützungsangebote könnten helfen?

Auf Wunsch kann sogar ein individueller Versorgungsplan erstellt werden, der die erforderlichen Hilfen und Sozialleistungen zusammenführt.

Auch pflegende Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person eine eigene Pflegeberatung erhalten. Zusätzlich kommen - sofern regional vorhanden - Pflegestützpunkte als Anlaufstelle infrage.

Gerade wenn die Pflegesituation neu ist oder sich verändert, kann ein solches Gespräch helfen, Leistungen nicht zu übersehen.

Bei BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit empfehlen wir deshalb: Erst einen Überblick über die vorhandenen Ansprüche schaffen - und danach entscheiden, welche Betreuung und Unterstützung zu Hause sinnvoll ist.

Unser Sonntagstipp: Beratung nutzen, bevor Leistungen ungenutzt bleiben. 🧡

Mit freundlichen Grüßen

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Akuter Pflegefall: 10 Tage Zeit gewinnen. 🧡Was passiert, wenn von heute auf morgen ein Angehöriger Pflege benötigt - zum...
12/09/2026

Akuter Pflegefall: 10 Tage Zeit gewinnen. 🧡

Was passiert, wenn von heute auf morgen ein Angehöriger Pflege benötigt - zum Beispiel nach einem Sturz, Schlaganfall oder einer plötzlichen Krankenhausentlassung?

Viele Berufstätige wissen nicht, dass es für genau diese Situation eine gesetzliche Möglichkeit gibt: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung.

Beschäftigte dürfen ihrer Arbeit bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr fernbleiben, wenn sie für einen nahen Angehörigen in einer akut eingetretenen Pflegesituation die Versorgung organisieren oder selbst sicherstellen müssen. Dieses Recht besteht grundsätzlich unabhängig von der Größe des Arbeitgebers.

Und was passiert mit dem Einkommen?

Besteht für diese Zeit keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Dieses beträgt grundsätzlich 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wurden in den zwölf Monaten zuvor beitragspflichtige Einmalzahlungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt, können es 100 % sein - jeweils innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen.

Wichtig zu wissen:

• Die Leistung gilt auch, wenn der Pflegegrad noch nicht endgültig festgestellt wurde, aber voraussichtlich Pflegebedürftigkeit vorliegt.
• Der Antrag wird bei der Pflegekasse des betroffenen Angehörigen gestellt.
• Der Antrag sollte unverzüglich erfolgen.
• Teilen sich mehrere Angehörige die Auszeit für dieselbe pflegebedürftige Person, stehen insgesamt maximal zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Gerade in den ersten Tagen eines plötzlich eintretenden Pflegefalls müssen oft sehr viele Dinge gleichzeitig organisiert werden: Pflegegrad, Hilfsmittel, Pflegedienst, Betreuung zu Hause oder möglicherweise eine Übergangslösung.

Bei BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit unterstützen wir Familien dabei, eine passende häusliche Betreuung rechtzeitig zu organisieren.

Unser Tipp: Im akuten Pflegefall nicht nur Urlaub nehmen - zuerst prüfen, welche gesetzlichen Ansprüche bestehen. 🧡

☎️ 06502 6081079
📱 0178 5549670
🌐 betreuungswelt.de/ralf-schlapp/


Adresse

Schimmelhof 1
Schweich
54338

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 20:00
Dienstag 08:00 - 20:00
Mittwoch 08:00 - 20:00
Donnerstag 08:00 - 20:00
Freitag 08:00 - 20:00
Samstag 08:00 - 20:00
Sonntag 08:00 - 20:00

Telefon

+4965026081079

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Betreuungswelt Trier & Schweich, 24-Stunden-Betreuung erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Praxis Kontaktieren

Nachricht an Betreuungswelt Trier & Schweich, 24-Stunden-Betreuung senden:

Verknüpfungen

Teilen