21/09/2026
Pflegezeit: Bis zu 6 Monate berufliche Auszeit. 🧡
Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, steht häufig vor einer schwierigen Frage: Wie lassen sich Beruf und Pflege miteinander vereinbaren?
Was viele nicht wissen: Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
✅ Sie pflegen einen nahen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad zu Hause.
✅ Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Personen.
✅ Die Pflegezeit wird spätestens zehn Arbeitstage vorher angekündigt.
✅ Ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit liegt vor.
Und was passiert mit dem Einkommen?
Während der Pflegezeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zur finanziellen Überbrückung kann jedoch ein zinsloses staatliches Darlehen beantragt werden. Auch ein besonderer Kündigungsschutz ist gesetzlich vorgesehen.
BMG
Bei kleineren Arbeitgebern ist eine freiwillige Vereinbarung möglich.
Unser Tipp: Pflegezeit frühzeitig planen und mit der Pflegekasse die soziale Absicherung klären. 🧡
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