Feuerbestattungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (V.V.a.G.)

Feuerbestattungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (V.V.a.G.) Nordbayerns größte Sterbekasse Der Feuerbestattungsverein V.V.a.G. hat sich seit Gründung im Jahr 1910 zu einer der größten Sterbekassen Bayerns entwickelt.

Unser Ziel ist, allen Mitgliedern im Trauerfall hilfreich zur Seite zu stehen. Neben dem finanziellen Schutz bieten wir jede erdenkliche Hilfe bei der Organisation und Durchführung von Bestattungen aller Art.

15/11/2022
09/11/2018

Wir hatten am gestrigen Nachmittag ein nettes Gespräch und freuen uns, Ihnen in Kürze auch die Möglichkeit einer Baumbestattung auf den Wald- & Naturfriedhof „Frankenwald“ anbieten zu können.

Wir suchen eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen für unsere Vereinseigene BestattungsanstaltTEILEN ERWÜNSCHT!!!
11/08/2017

Wir suchen eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen für unsere Vereinseigene Bestattungsanstalt
TEILEN ERWÜNSCHT!!!

Moderne GrabsteinartDoch nicht nur bei der Gestaltung der Grabsteine gibt es etliche Möglichkeiten!Die individuellsten B...
28/11/2014

Moderne Grabsteinart
Doch nicht nur bei der Gestaltung der Grabsteine gibt es etliche Möglichkeiten!
Die individuellsten Bestattungsarten sind auf dem Vormarsch.
Wie organisiere ich eine Trauerfeier? Was ist zu tun, an wen wende ich mich, was darf ich auf keinen Fall vergessen?

Lassen Sie sich von uns beraten

Finden sie uns auf der Oberfranken Ausstellung  Messe Hof bis zum5. Oktober 2014 in der Halle 2Über ein persönliches Ges...
30/09/2014

Finden sie uns auf der Oberfranken Ausstellung Messe Hof bis zum
5. Oktober 2014 in der Halle 2

Über ein persönliches Gespräch und viele Fragen rund um unseren Feuerbestattungsverein freuen wir uns sehr.

Bei der Bestattungsanstalt Selb GmbH hält eine neue Generation Einzug.Von links: Pascal Montag (Umschüler), Marco Zapf (...
05/09/2014

Bei der Bestattungsanstalt Selb GmbH hält eine neue Generation Einzug.
Von links: Pascal Montag (Umschüler), Marco Zapf (Umschüler), Kai Fuchs (Ausbilder), Günter Reul (Geschäftsführer).

Auf Ihrem beruflichem Werdegang wünscht Ihnen die gesamte Belegschaft viel Erfolg.

04/09/2014

Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts schützt Bestattungsvorsorge:

Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil festgestellt, dass auch Menschen die Sozialhilfeleistungen beantragen, ein Recht auf eine würdevolle und angemessene Bestattung haben:

- Die Kündigung einer Bestattungsvorsorge kann vom Sozialamt nicht verlangt werden, wenn es sich um eine sngemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall handelt:

In dem Urteil war eine Vorsorge von 6000 Euro als ''angemessen'' anerkannt worden, welche ZUSÄTZLICH zum Schonvermögen für eine würdevolle Bestattung zurückgelegt werden darf.

- Es ist unbedeutend, wenn ein Vertrag erst kurz vor seiner Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim abgeschlossen wurde.
Dies gilt auch dann, wenn damit erst die Sozialhilfebedürftigkeit herbeigeführt wurde, sofern das Ziel der Bestattungsvorsorge eine würdige Gestaltung der Beerdigung und Grabpflege und nicht die Leistungsgewährung an sich war.

-Bei einer Bestattungsvorsorge muss festgestellt werden, ob dieser Vertrag überhaupt kündbar *) ist und im Falle der Kündbarkeit die Kündigung nicht mit einem unzumutbaren Wertverlust (im Hinblick auf den Umfang der gegenüber den Vertragspartner fortbestehenden Zahlungspflicht) verbunden ist.

Mit dem Urteil wurde Rechtssicherheit geschaffen:

Sozialämter können auch dann nicht mehr die Kündigung einer Bestattungsvorsorge verlangen, wenn das allgemeine Schonvermögen überschritten wird, falls eine ''angemessene finanzielle Vorsorge'' zur Deckung der Bestattungskosten und der Grabpflege durch den Antragsteller getroffen wurde.

*) Unabdingbare Voraussetzung für die Pflicht zum Einsatz von Vermögen zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB XII ist, dass der einzelne Vermögensgegenstand verwertbar ist. Soweit im Einzelfall eine Sterbegeldversicherung zivilrechtlich wirksam unwiderruflich an ein Bestattungsinstitut abgetreten ist, ist eine Verwertbarkeit und damit auch die Pflicht zum Ersatz des Vermögens ausgeschlossen.
(Antwort auf eine Petition an den Deutschen Bundestag durch den Feuerbestattungsverein V.V.a.G.)

Adresse

Tschirnhausweg 6
Selb
95100

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Montag 07:30 - 16:30
Dienstag 07:30 - 16:30
Mittwoch 07:30 - 16:30
Donnerstag 07:30 - 16:30
Freitag 07:30 - 16:30

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+491726222106

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