20/08/2026
Was passiert, wenn ein Mensch nach einem Unfall oder im Laufe einer Erkrankung seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann? Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können dabei helfen, wichtige Wünsche und Entscheidungen für diesen Fall festzuhalten. Doch was ist, wenn eine Patientenverfügung zu ungenau formuliert ist oder sich im klinischen Alltag ethische Fragen und Konflikte ergeben?
Darum geht es bei der nächsten Abendvisite am 25. August (Dienstag) in der Familienbildungsstätte. Referent ist Dr. Bernd Krabbe, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Angiologie sowie Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees am UKM Marienhospital.
Anhand klinischer Fallbeispiele thematisiert er häufige Herausforderungen und stellt ein Verfahren vor, mit dem Angehörige und Behandlungsteam vertrauensvoll klären können, wie die Wünsche eines Betroffenen bestmöglich umgesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die Fragen: Wann macht eine Patientenverfügung Sinn? Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?
📅 Dienstag, 25. August 2026
🕖 19 Uhr
📍 Familienbildungsstätte, Schulstraße 3, 48565 Steinfurt-Borghorst
Der Eintritt ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.