28/07/2026
Patientenschutz beginnt mit klaren Bezeichnungen.
Das Urteil von Januar 2026 macht deutlich: Die Bezeichnung „Arzt für ästhetische Medizin“ kann irreführend sein, wenn sie eine Qualifikation suggeriert, die es als Facharztbezeichnung gar nicht gibt. ⚡️
Patienten haben ein Recht auf Klarheit in Bezug auf Spezialisierung in der Medizin.
👩🏻⚕️🩺 Mein Weg:
6 Jahre Studium Humanmedizin
8 Jahre Weiterbildung zum Facharzt für
Plastische und Ästhetische Chirurgie
1 Jahr Fellowship und Forschung in USA
6 Mo. aesthetic fellowship in Brasilien
Wer operative ästhetische Eingriffe anbietet, sollte seine Qualifikation klar benennen. Der Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie steht für eine geregelte, langjährige Weiterbildung mit höchsten fachlichen Standards und tausenden Operationen. Alles andere darf nicht den Eindruck erwecken, gleichwertig zu sein.
Vertrauen entsteht durch Qualifikation, nicht durch irreführende Bezeichnungen.