16/10/2018
Grippeschutzimpfung jetzt auch mit dem tetravalenten Impfstoff für Kassenpatienten möglich!
Wir informieren und impfen Sie gerne!
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenzaimpfung
-für alle Personen ab 60 Jahre,
-für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon (siehe "Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen?"),
-für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) sowie
-für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personengruppen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierter Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt, wie z.B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression.
-Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
-Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal) und
-Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
-Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
-Ebenso geimpft werden sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).
Wann sollte geimpft werden?
Die jährliche Influenzawelle hat in Deutschland in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende begonnen (mit Ausnahme der Pandemie 2009). Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich bereits in den Monaten Oktober oder November impfen zu lassen. Sollte die Impfung in diesen Monaten versäumt werden, kann es selbst zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Schließlich ist nie genau vorherzusagen, wie lange eine Influenzawelle andauern wird. In einigen Saisons wurde zum Beispiel nach einer Influenza A-Welle noch eine nachfolgende Influenza B-Welle beobachtet.
Wer zu einer der Zielgruppen gehört, für die die Ständige Impfkommission die Influenzaimpfung empfiehlt, sollte sich jedes Jahr impfen lassen. Zum einen wird die Impfstoffzusammensetzung an die jeweils erwarteten Influenzavirustypen angepasst, zum anderen hält die Schutzwirkung der Impfung vermutlich nur eine Saison an.
Warum tetravalenter Impfstoff?
Bis zur Saison 2012/13 gab es ausschließlich Dreifach-Impfstoffe (trivalente Impfstoffe), die Bestandteile von zwei Subtypen des Influenza A-Virus und eines B-Virus enthalten. Seit der Saison 2013/14 sind auch quadrivalente Impfstoffe in Deutschland verfügbar, die zusätzlich Bestandteile eines Virus der zweiten B-Virus-Linie enthalten. Neben der Influenza A stellt auch die Influenza B in einzelnen Saisons eine bedeutende Krankheitslast in der Bevölkerung dar, wobei nie mit Sicherheit vorhergesagt werden kann, welche Virustypen bzw. -subtypen in welchem Ausmaß in der anstehenden Saison zirkulieren werden.
Quadrivalente Influenzaimpfstoffe bieten in Saisons, in denen Influenzaviren der nicht in trivalenten Impfstoffen enthaltenen Influenza B-Viruslinie [ko-]zirkulieren, einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung als trivalente Impfstoffe. Die STIKO hat deshalb auf ihrer Sitzung im November 2017 beschlossen, die Impfung gegen saisonale Influenza generell mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff zu empfehlen. Eine ausführliche wissenschaftliche Begründung für diese Entscheidung ist am 11. Januar 2018 im Epidemiologischen Bulletin 2/2018 publiziert worden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. April 2018 beschlossen, dass die Grippeschutzimpfung in der nächsten Impfsaison mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen soll (Pressemitteilung des G-BA vom 5.4.2018). Die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA bestimmt, welche Impfungen Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Quelle:
Stand: 28.9.2018