14/04/2026
🔎 Jugendschutzuntersuchung (JuSchu) – wichtig für alle unter 18 in Ausbildung!
Du startest bald deine Ausbildung oder bist bereits im ersten Lehrjahr? Dann denk unbedingt an die gesetzlich vorgeschriebene Jugendschutzuntersuchung 👇
✅ Vor Ausbildungsbeginn:
Ohne Erstuntersuchung darfst du keine Ausbildung starten. Die Bescheinigung darf dabei nicht älter als 14 Monate sein.
✅ Nach dem 1. Ausbildungsjahr:
Wenn du noch unter 18 bist, brauchst du eine Nachuntersuchung – sonst darf dein Betrieb dich nicht weiter beschäftigen.
📌 Gut zu wissen:
• Die Untersuchung ist für dich kostenfrei.
• Du brauchst vorher einen Untersuchungsberechtigungsschein (erhältlich beim Bürgeramt).
• Die Arztwahl ist frei – du kannst also gerne zu uns kommen. 😊
💡 Unser Tipp:
Kümmere dich frühzeitig um deinen Termin, damit es – gerade in der Ferien- und Urlaubszeit – keine Probleme mit deinem Ausbildungsstart oder deiner Weiterbeschäftigung gibt.
📞 Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung melde dich gern bei uns.
Dein Team vom MVZ-Werlte