Hollywood Nails by Sabine Nägel

Hollywood Nails by Sabine Nägel Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Hollywood Nails by Sabine Nägel, FußpflegerIn, Kölnerstrasse 31, Wermelskirchen.

23/12/2024
Wir sind dann mal weg 🥰
25/08/2022

Wir sind dann mal weg 🥰

Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen besteht bei uns bis auf weiteres Maskenpflicht zu Ihrem und unserem Schutz .
03/04/2022

Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen besteht bei uns bis auf weiteres Maskenpflicht zu Ihrem und unserem Schutz .

31/12/2021

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir blicken zurück auf ein aufregendes, turbulentes Jahr voller Herausforderungen in besonderen Zeiten.
Es ist jetzt Zeit danke zu sagen:
Wir bedanken uns für all Ihre Unterstützung, ihr Vertrauen in unsere Arbeit und Treue im vergangenen Jahr.
Wir wünschen Ihnen von Herzen 💕 einen wunderbaren Übergang in ein glanzvolles Jahr 2022 voller magischer Momente gepaart mit viel Glück,Segen, Gesundheit und Zufriedenheit.
Wir freuen uns auf unser Wiedersehen im neuen Jahr 2022 um Sie wieder verwöhnen zu dürfen.
Ab dem 04.01.22 sind wir wieder für Sie da.
Alles Liebe und einen guten Rutsch 💫🥳🎉🍾
Sabine, Carmen und Sabrina

28/11/2021

Ab dem 24.11.21 dürfen wir am Nageltisch nur noch Geimpfte und Genesene behandeln.
Für die med. Fußpflege gilt weiterhin die 3 G Regel.
Wir wünschen noch einen schönen Abend

Wir wünschen euch einen schönen 1. Advent 🎄🥰
28/11/2021

Wir wünschen euch einen schönen 1. Advent 🎄🥰

20/05/2021

Ab morgen dürfen wir wieder komplett öffnen, ihr braucht keinen Schnelltest mehr.
Wir freuen uns auf euch 👍🤗☺️

13/04/2021

Corona-Virus: Land NRW zieht für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Corona-Notbremse – Kreis erlässt Allgemeinverfügung für die Aufhebung der Notbremse

Am späten Montagabend hat der Rheinisch-Bergischen Kreis als mittlerweile 46. Kreis oder kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) per Allgemeinverfügung mitgeteilt bekommen, dass für ihn nach der derzeitig gültigen Corona-Schutz-Verordnung die sogenannte „Corona-Notbremse“ gezogen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die 7-Tage-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit NRW (LZG) an drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt, was am gestrigen Montag eingetreten ist. Laut der Allgemeinverfügung des Landes würden damit ab dem kommenden Mittwoch, dem 14. April 2021 entsprechende Einschränkungen in Kraft treten, mit dem Ziel die weitere Infektionsausbreitung zu stoppen.

Landrat Stephan Santelmann hat in Absprache mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger entschieden, die in der Coronaschutz-Verordnung genannte Möglichkeit zu nutzen die Notbremse mit einer Allgemeinverfügung wieder zu lösen. „Die erforderliche Ausnahmeregelung des Kreises haben wir heute Morgen an das Land geschickt und bereits heute am frühen Nachmittag die Genehmigung erhalten, so dass kurzfristige Schließungen vermieden werden können“, so Landrat Stephan Santelmann. „So können wir für die Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Einzelhandel, Kultur und Sport auch ab dem kommenden Mittwoch bei den Öffnungsschritten bleiben, die am 8. März gegangen worden sind mit der Einschränkung, dass ein negativ bestätigter Test, welcher maximal 24 Stunden alt ist, vorliegt“, erläutert Landrat Stephan Santelmann.

„Grundlage hierfür ist, dank des Engagements zahlreicher Anbieter sowie der Kreis- und Kommunalverwaltungen, eine ausreichende kreisweite Test-Infrastruktur, welche wir derzeit kreisweit stark ausweiten. Da dadurch mehr Tests durchgeführt werden, welche dem Schutz der Bevölkerung und der Bekämpfung des Infektionsgeschehens dienlich sind, ist diese Lockerung möglich, die bei den Bürgerinnen und Bürgern auch für Klarheit sorgt.“
Die konkrete Ausgestaltung der Allgemeinverfügung des Kreises ist bereits am vergangenen Freitag gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern erarbeitet worden. Diese unterstützen aktiv dabei vor Ort bei der Ausweitung der Teststellen-Infrastruktur.

Santelmann appelliert noch einmal eindringlich die Testmöglichkeiten vor Ort zu nutzen und sich weiterhin an die Abstands- und Hygieneregelungen zu halten.
Informationen zu den Schnelltest Angeboten und Anbietern in den acht kreisangehörigen Kommunen finden sich hier: https://www.rbk-direkt.de/schnelltests.aspx

Konkret bedeutet dies, dass die folgenden Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- wahrgenommen werden dürfen:
🔹 Betreten von Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven
🔹 Zugang zu Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
🔹 Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel von Gruppen von höchstens zehn Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
🔹 Zutritt zu geschlossenen Ausstellungsräumen für Besucherinnen und Besucher in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie in nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks
🔹 Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen
🔹 Kauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks, des Dienstleistungsgewerbes sowie in Geschäftslokalen von Telefondienstleistern
🔹 Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann

Bei der Inanspruchnahme der vorgenannten Angebote sind jedoch weiterhin zwingend die übrigen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung zu berücksichtigen.

Adresse

Kölnerstrasse 31
Wermelskirchen
42929

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Dienstag 09:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:30
14:30 - 18:00

Telefon

02196972571

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