08/09/2026
Morgen entscheidet sich, wie viel der Politik die psychische Gesundheit der Bevölkerung wert ist. ⚖️
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages findet die entscheidende Anhörung zum Notfallreformgesetz statt. Für uns als Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) ist klar: Das Gesetz darf nicht nur die somatische Notfallmedizin reformieren – es muss auch verhindern, dass die ambulante Psychotherapie selbst zum Notfall wird.
Durch das aktuelle GKV-Spargesetz ( ) drohen existenzgefährdende Honorarkürzungen und Budgetierungen für psychotherapeutische Praxen. Die Folge? Noch längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz – vor allem für Kinder und Jugendliche.
Wir fordern von den Regierungsfraktionen:
1️⃣ Rücknahme der Honorarkürzungen & verlässliche, extrabudgetäre Vergütung.
2️⃣ Sicherung und Ausbau der Versorgungskapazitäten statt Kahlschlag.
3️⃣ Parlamentarischen Mut, die Fehler des Spargesetzes in einem Omnibusverfahren, also als Anhanggesetz zum Notfallreformgesetz, zu korrigieren.
Die morgige Anhörung ist eine wichtige Chance, als Profession die Fehlentwicklungen durch das GKV-Kürzungsgesetz aufzuzeigen und die Wende einzuleiten.
💬 Welche Erfahrungen machen Sie zur derzeitigen Versorgungsituation? Wie lang sind die Wartezeiten in Ihrer Region? Welche Verbesserungen braucht es, die sich langfristig auszahlen? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren.
Lesen Sie auch unsere Pressemitteilung zur Entschließung Psychotherapie: https://t1p.de/9ooem